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Erfahrungsbericht Bankruptcy High Court UK

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1st Central Consulting
Werbevertrag gekündigt! NICHT SERIÖS!!!


Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Birmingham / London / UK

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2007 1:21    Titel: Erfahrungsbericht Bankruptcy High Court UK Antworten mit Zitat

Bankruptcy High Court in London.
---- Erfahrungsbericht ---


Da das Interesse an dem englischen Insolvenzverfahren offensichtlich nicht gering ist, möchten wir hier einen kurzen Bericht darüber abgeben, wie ein solches Verfahren in England tatsächlich und praktisch abläuft. Eventuell bringt das den einen oder anderen Betroffenen hier im Forum ja auf die Idee, sich mit solch einer Alternative etwas näher zu beschäftigen.

Zuerst noch einmal ganz kurz die Kernpunkte der Vorteile einer UK-Insolvenz gegenüber einer in Deutschland durchzuführenden Verbraucher- oder Regelinsolvenz:

Maximale Gesamtdauer 12 Monate (z. Zt. erfolgt sogar oftmals nach 6 - 8 Monaten die Erteilung der Restschuldbefreiung – Nicht lediglich die Ankündigung) - Danach ist der / die betroffene Person schuldenfrei.

Was ist anders als in Deutschland:

- KEINE vorgeschaltete Beratung durch "geeignete Stelle"
- KEINE Unterscheidung zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz
- KEIN Zwang zum AEV
- KEINE festen Pfändungsfreibeträge
- KEINE lange Vorlaufphase
- KEINE 6 jährige Wohlverhaltensphase
- Persönliche und i.d.R. sofortige Entscheidung über Antragsannahme


Warum und unter welchen Voraussetzungen kann ein Deutscher Staatsbürger in England / Wales seine Privatinsolvenz betreiben?

Gemäß BGH-Beschluß vom 18.9.2001 - IX ZB 51 / 00 ist eine im Ausland erteilte Restschuldbefreiung auch in Deutschland anzuerkennen.

Derzeitiger Ablauf vor dem High Court in London

Jedes Gericht hat seinen fest geregelten Ablaufplan zur Abgabe des Insolvenzantrages.

Der Zeitplan bei Gericht und dem OR = "Official Receiver":

10:00 Uhr - Ankunft bei Gericht.
Registrierung: Aufnahme der persönlichen Daten.
Einzahlung der Gerichtskosten in bar an der Gerichtskasse.
Quittung der Einzahlung und Stempel auf die "Bankruptcy Petition" (Insoantrag).
Zurück zur Zuständigen Bankruptcystelle.
Abgabe der gestempelten "Bankruptcy Petition".
Beschwören der Richtigkeit der Angaben in der "Bankruptcy Petition" (Insoantrag)
Antrag geht direkt zum zuständigen Richter.
Prüfung und Beurteilung der "Bankruptcy Petition" durch den Richter.
Gute Vorarbeit (wichtig!) = der Richter entscheidet positiv nach Aktenlage. Das Interview mit dem Richter entfällt somit in diesem Fall!

14:30 UhrDer Antrag ist angenommen und das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Restschuldbefreiung erfolgt automatisch nach Ablauf von maximal 12 Monaten wenn keine dem entgegensprechenden Tatsachen bei den anschliessenden Befragungen bzw. Untersuchungen durch den OR = "Official Receiver" auftreten oder von den Gläubigern erbracht werden.

16:30 Uhr – 17:15 Uhr 1. Termin beim "Official Receiver" (Insolvenzverwalter / Treuhänder)


Zum besseren Verständnis: Von der Antragsstellung bis zur Eröffnung des Verfahrens mit Ankündigung der RSB, sowie dem erstem Gespräch mit dem Official Receiver sind in diesem Beispiel (real existierender Fall) 6,5 Stunden vergangen. In Deutschland kann das alleine u.U. bis zu 3 Jahre oder länger dauern!

Die entsprechenden Beschlüsse bekommt der Schuldner noch am selben Tag in die Hand und kann sie mit nach Hause nehmen.

In der Folgezeit können (bzw. werden) noch weitere Gespräche mit Mitarbeitern des OR folgen, in denen die Gründe für die Bankruptcy persönlich erörtert werden, die „Pfändungsfreigrenze“ ausgehandelt wird, Fragen zu Bankkonten, Mietvertrag, Beruf, LMP, usw. usw. gestellt werden. In dieser Zeit läuft die RSB. Arbeitet man vernünftig mit, dann kann die RSB sogar vorzeitig erfolgen („early Discharge“). Zur Zeit liegt der Zeitraum bis zur tatsächlichen RSB (und damit kompletter Abschluss der Bankruptcy) in England bei 6 – 8 Monaten!

Diese schnelle „Entschuldung“ läuft aber nur so ab, wenn sie peinlichst genau und akribisch vorbereitet und durchgeführt wird. Dreh- und Angelpunkt ist immer der Lebensmittelpunkt vor der Einreichung des Insolvenzantrages und auch danach, sowie eine sehr gut begründete Bankruptcy Petition.

Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen zur Insolvenz in England / Wales.

www.1st-central-consulting.com oder www.1stccl.com
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* Bitte beachten: Link - Forum
1st Central Consulting Ltd.

Suite 333
27 Colmore Row
B3 2EW Birmingham
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T: +44 (0)121 314 6596
F: +44 (0)121 336 1853

E-Mail: info@1stccl.com
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strategiedoctor
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2007 11:14    Titel: Luxusinsolvenz Antworten mit Zitat

Wer mindestens 10.000 Euro übrig hat, kann sie hier vermutlich gut anlegen. Wer nicht getrickst hat, hat das Geld wohl nicht übrig.

Das Verfahren vor Gericht ist einfach. Der Engländer muss es ja auch selbst machen. Oder er nimmt sich einen preiswerten Anwalt vor Ort. In der Provinz ist alles billiger, auch die Anwälte. Und vor allem die Flüge!

Einen Englischkurs kann man gratis im Internet machen: englisch-lehrbuch.de

Dann kann man das Geld in sein künftiges Unternehmen (keine Ltd.!!!) investieren, mit dem man von seiner Wohnung in England aus Geld im oder übers Internet verdient. Dann werden aus 10.000 Ausgaben auf einmal regelmäßig gute Einnahmen.
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2007 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

ich möchte kurz darauf hinweisen, dass

1st Central Consulting Ltd.

von ly3 in diesem forum massiv beworben und empfohlen wird und ly3 mit hoher wahrscheinlichkeit an diesem direkt oder indirekt beteiligt ist.

@ly3 ich hoffe, sie haben dieses/ihr einkommen dem insolvenzgericht schon gemeldet?

falls nicht, so könnte ich das auch für sie erledigen
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ly3
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 14.Aug 2007 9:09    Titel: Leider keine Beteiligung an der 1st Central Consulting Antworten mit Zitat

WillyWichtig hat folgendes geschrieben::

1st Central Consulting Ltd.

von ly3 in diesem forum massiv beworben ...


Guten Morgen Frau WillyWichtig,

was bedeutet für Sie massiv beworben? Der Hinweis auf gute Informationen und saubere Ausführung an zwei Stellen durch den Hinweis auf PDF's??? Für wieviele Firmen arbeiten Sie denn dann? Oder sogar für mich? Sie haben doch schon so oft auf mich hingewiesen. Vielleicht sollten wir den Lesern endlich mal die Wahrheit schreiben .

An der 1stccl bin ich leider nicht beteiligt. Wenn es die Möglich gibt (wer weiß), dann würde ich das gerne tun.

Mit diesen Aussagen erübrigt sich eine Antwort auf Ihre letzten, fürsorglichen Fragen und Erledigungen für mich.

Have a nice day

LY3
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1st Central Consulting
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Birmingham / London / UK

BeitragVerfasst am: 14.Aug 2007 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ergaenzend zu unserem Eingangsposting sei noch der Hinweis erlaubt, dass es durchaus nicht zwingend erforderlich, bzw. notwendig ist, eine UK-Insolvenz ausschliesslich vor dem High Court of Justice in London durchzufuehren.

Es sprechen mehrere Gruende dafuer, sich eben nicht in/um London anzusiedeln.

Einer dieser Gruende: Wohnungsmieten

Mietpreise in London sind generell extrem teuer und es empfiehlt sich daher, auch andere Gegenden in England fuer ein solches Vorhaben ins Auge zu fassen.

Bankruptcy Courts sind im ganzen Land verteilt.
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2007 10:56    Titel: Re: Leider keine Beteiligung an der 1st Central Consulting Antworten mit Zitat

ly3 hat folgendes geschrieben::
Für wieviele Firmen arbeiten Sie denn dann? Oder sogar für mich? Sie haben doch schon so oft auf mich hingewiesen. Vielleicht sollten wir den Lesern endlich mal die Wahrheit schreiben .

LY3


als geplagte hausfrau/ehefrau und mutter muss ich "leider" für meinen mann und meine kinder arbeiten und habe keine zeit für irgendwelche firmen meine lebenszeit zur verfügung zu stellen .

nebenbei: ich habe nicht nur auf sie, ly3, hingewiesen, sondern auch auf uranus, der sich zwar etwas rar macht..., aber so ist das nun einmal, wenn "er" seine privatinsolvenz in england (hoffentlich) erfolgreich durchführt. man(n) hängt soetwas nicht unbedingt an die grosse öffentliche glocke.

und ich behaupte: das ist die wahrheit, nichts als die wahrheit, so wahr mir das gomopaforum helfe...
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ly3
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 13:50    Titel: Hallo, wo sind Sie WillyWIchtig Antworten mit Zitat

... hallo Frau WillyWichtig,

wo sind Sie? Sind Sie bei GoMoPa in "Ungenade" gefallen???

Wer weiß mehr über das Verbleiben von WW?

Gruß

LY3
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer weiß mehr über das Verbleiben von WW?

Ich.

Und Sie tauchen auch mal wieder auf. Bald Weihnachten.

Die Schatulle leer? Mal wieder versuchen an Kunden zu kommen? Ohne die Anforderungen von GoMoPa zu erfüllen?

Mit freundlichen Grüßen
Mod.
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ly3
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

[Moderator GM&P]
Zitat:
Und Sie tauchen auch mal wieder auf. Bald Weihnachten.
Die Schatulle leer? Mal wieder versuchen an Kunden zu kommen? Ohne die Anforderungen von GoMoPa zu erfüllen?

Über Ihren Ton wundere ich mich schon lange nicht mehr. Überlegen Sie doch einmal ob sie so vermeindliche Kunden für GoMoPa gewinnen können??? Lesen Sie doch noch einmal unsere Auseinandersetzung im Hintergrund. Vielleicht lassen Sie dann ja Ihre kindischen Antworten und Behauptungen. So bekommen Sie jedenfalls keine Kunden. Ganz im Gegenteil, Sie verschrecken eventuell neue Kunden.

Grüße

Ly3

P.S. Mir ist klar, dass diese Antwort sowort wieder von Ihnen kommentarlos gelöscht wird.
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Über Ihren Ton wundere ich mich schon lange nicht mehr.


Was denken Sie? Wie soll ein Mod. einem Menschen gegenübertreten,
der die Regeln dieses Forums nicht einhält? Nicht einhalten will?

Ich habe mich freundlich nach dem Wohlbefinden erkundigt und
Sie freundlich gegrüßt.


Mit freundlichen Grüßen
Mod.
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ly3
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 15:32    Titel: Auch mit freundlichen Grüßen Antworten mit Zitat

... wenn ich die Forenregeln nicht einhalten würde, dann hätten Sie mich doch schon lange gesperrt!!!! Nochmals:"Lesen Sie unseren langen Schriftwechsel den wir im Hintergrund geführt haben". Durch wiederholte Falschbehauptung der Mod. wird Ihre Behauptung nicht richtig.

Auch mit freundlichen Grüßen

LY3
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sie waren gesperrt .. vergessen?
Nun weiter im Thema dieses Threads.

Mit freundlichen Grüßen
Mod.
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ly3
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 15:59    Titel: ich geb's auf Antworten mit Zitat

..ok, .... ich geb's auf.

Aber was ist denn jetzt mit WillyWichtig?

MfG

LY3
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ly3
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 10.Jan 2008 11:24    Titel: Ein frohes neues Jahr 2008 Antworten mit Zitat

Guten Tag liebe Mod.,

auch in diesem Jahr noch einmal die Frage an Sie: "Was ist mit Willy Wichtig passiert?" Können Sie dazu eine Antwort geben? Das Forum zur GB-Inso ist ja fast eingeschlafen.

MfG

LY3

Allen ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr 2008
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