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FRANKREICHINSOLVENZ oder andere EU Länder

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Wobber
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2006 10:35    Titel: FRANKREICHINSOLVENZ oder andere EU Länder Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe ich habe die richtige Rubrik getroffen.
Seit einiger Zeit habe ich den Gedanken Privatinsolvens anzumelden.
Da das Verfahren in Deutschland mit allem drum und dran 7Jahre in Anspruch nimmt habe ich mich nach Alternativen umgeschaut.
Bei denen ich schon nach max. 18 Monaten Schuldenfrei wäre.
Es gibt zahlreiche Firmen/Kanzleien die diesen Service sich zu nutze machen.Habe mal 2 kopiert...sagt mir bitte was ihr von dieser Art haltet...

http://www.frankreichinsolvenz.de/
http://www.delevie.de/restschuldbefreiung/insolvenzverfahren/insolvenz.html

wer etwas googelt stellt fest das sich es auch wohl lohnt,in France eine Insolvens anzumelden.
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ratiomama
Insider


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 608
Wohnort: 59457 Werl

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2006 18:12    Titel: Alter Hut ! Antworten mit Zitat

Hallo wobber,

das mit dem schnellen Insolvenzverfahren in Frankreich ist ein alter Hut.

Handicup dabei ist der Umsatnd, dass für den Verfahrenszeitraum Residenzpflicht besteht.

Heißt die Leute müssen die ganze Zeit ihren Lebensmittelpunkt eindeutig in Frankreich haben. Das wird penibel überprüft, mit Scheinanmeldung ist da nix.

Gruß
ratiomama
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Wobber
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2006 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

danke für deine Antwort. Naja wenn man sich nicht so intensiv damit beschäftigt,gibt es viele Dinge die man nicht kennt.

Also das heißt,man sollte auch schon dort wirklich wohnen und arbeiten?

Gibt es denn noch andere Möglichkeiten wie man das ganze verkürzen kann?
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2006 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und die 18 Monate sind zudem noch ein Märchen.

MfG

ThoFa

P.S.: Eine Insolvenz in D dauert durchschnittlich 12-18 Monate, danach befindet man sich lediglich in der WVP.
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Wobber
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2006 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

wonach richtet sich das denn,wie lang es denn dauert? Kreterien..?
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Wobber
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 2.Aug 2006 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo "ThoFa" habe gerade zahlreiche Beiträge gelesen die einen Großteil meiner Fragen beantwortet haben. Dabei ist mir aufgefallen das recht oft Werbung gemacht wird für einen Ra in Berlin Namens Franzke.
http://www.ra-franzke.de/

Werde mal einen Termin vereinbaren...
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Ferdinand Jost
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2006 1:10    Titel: Insolvenz in Frankreich Antworten mit Zitat

Wenn ich es richtig verstanden habe, können nur französische Schulden in die Insolvenz einfliesen. Was ist nun, wenn der böse deutsche Gläubiger seine Forderung in Frankreich gar nicht geltend macht? Dann gibt es auch keinen Grund für ein französisches Gericht, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Weiss das jemand genauer?
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London
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 44
Wohnort: Blumenau 44, 22089 Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.Aug 2006 9:11    Titel: Re: Insolvenz in Frankreich Antworten mit Zitat

Werter Forenteilnehmer,
gestatten Sie einige Hinweise zur Thematik:

Grundlage für die französische Restschuldbefreiung nach 18 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00, dass wir unten detailliert ausführen. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

Mithin, auch deutsche Schuldner müssen sich unterwerfen. Da Sie 6 Monate und ein Tag in Frankreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt installieren müssen, müssen Sie gesamt mit ca. 24 Monaten rechnen.

Infos:

http://www.london-consulting.org/insofranz.htm

http://www.london-consulting.org/insolvenz.htm

MFG
Ihr LCT Team aus Hamburg





Ferdinand Jost hat folgendes geschrieben::
Wenn ich es richtig verstanden habe, können nur französische Schulden in die Insolvenz einfliesen. Was ist nun, wenn der böse deutsche Gläubiger seine Forderung in Frankreich gar nicht geltend macht? Dann gibt es auch keinen Grund für ein französisches Gericht, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Weiss das jemand genauer?

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Orkus
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2006 10:57    Titel: Insolvenz im Ausland Antworten mit Zitat

Das Insolvenzverfahren in Frankreich, bzw. im Elsaß, ist recht komplizert. Alleine die Anmeldung bei einem Gericht kann schon 6-9 Monate dauern. Wenn jemand das etwas schneller will bzw. braucht sollte er lieber nach England gehen. Hierhat der Richter maximal 12 Monate Zeit eine Restschuldbefreiung zu erteilen!
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London
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Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 44
Wohnort: Blumenau 44, 22089 Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2006 15:44    Titel: Re: Insolvenz im Ausland Antworten mit Zitat

Werter Forenteilnehmer,
das ist korrekt! Wir raten unseren Mandanten auch zum InsoVerfahren in England.
Ihr LCT Team

Orkus hat folgendes geschrieben::
Das Insolvenzverfahren in Frankreich, bzw. im Elsaß, ist recht komplizert. Alleine die Anmeldung bei einem Gericht kann schon 6-9 Monate dauern. Wenn jemand das etwas schneller will bzw. braucht sollte er lieber nach England gehen. Hierhat der Richter maximal 12 Monate Zeit eine Restschuldbefreiung zu erteilen!

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Orkus
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 9:54    Titel: Kosten der UK Inso Antworten mit Zitat

Hallo LCT,

was kostet so eine Insolvenz über euch eigentlich. ich meine eure Kosten, Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten. Und was veranschlagt ihr als kosten für eine Wohnunge (beginnend ab). Bitte die kostenangaben getrennt.

Danke im voraus!
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London
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 44
Wohnort: Blumenau 44, 22089 Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 14:14    Titel: Re: Kosten Insolvenzverfahren in England Antworten mit Zitat

Hallo,
nachfolgend grundlegende Infos:

1. Ablauf, Zusammenfassung

-Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England,privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.

-Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited", vgl Sie hier bitte:

http://www.london-consulting.org/ltd_basis.htm


-Privater Interessenschwerpunkt: Bei beruflichen Interessensschwerpunkt nicht zwingend.

-Deutschland: Sie können in Deutschland angemeldet bleiben und/oder eine Wohnung innehaben. Sie können in Deutschland einer Arbeit/Tätigkeit nachgehen, sofern Ihre Anwesenheit glaubhaft unter 49% des Jahres UND in England die überwiegenden beruflichen und/oder privaten Interessen bestehen.

-Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen. Haben Sie in Deutschland weiter eine Wohnung (Anmeldung), realisieren Sie eine Postweiterleitung zu Ihrer englischen Wohnung oder Domiziladresse Ihrer Limited

-Deutsche Gläubiger: Der englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.

-Insbesondere das zuständige Amtsgericht muss informiert werden, damit z.B. Ladungen zur e.V. entgegnet werden können und/oder die Wohnungsöffnung verhindert werden kann

-Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht zwingend, aber sehr ratsam. Daher arbeiten wir mit RA Rust zusammen, der wiederum eine enge Kooperation mit englischen Anwälten unterhält.

-Immobilien in Deutschland: Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.

Kosten:
Gebühren Limited, sofern erforderlich vgl: http://www.london-consulting.org/ltd_basis.htm

Gebühren RA England: ca. 3.000,00 Euro
InsoGericht UK: ca. 900 ePfund
Mietwohnung England: Kommt auf Größe und Lage an und/oder ob zur Untermiete. Rechnen Sie aber mit 400,00 Euro/Monat
Weitere Dienste unserer Kanzlei: 150,00 Euro/Std nach Leistungsumfang. Hier stellt sich die Frage, wie gut Sie englisch sprechen und viele Dinge selbst erledigen können?

MFG
Ihr LCT Team



Orkus hat folgendes geschrieben::
Hallo LCT,

was kostet so eine Insolvenz über euch eigentlich. ich meine eure Kosten, Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten. Und was veranschlagt ihr als kosten für eine Wohnunge (beginnend ab). Bitte die kostenangaben getrennt.

Danke im voraus!

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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2006 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

@london

geben sie auch eine garantie für die komplette/weltweite entschuldung ab?

incl. der anerkennung an deutschen erichten?

haben sie bereits privatinsolvenzen in england für deutsche durchgeführt?

wenn ja, wieviele?
bei welchem englischen gericht sind diese insolvenzverfahren durchgeführt worden? bitte adresse und ansprechpartner angeben.

fg, willywichtig
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2006 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Stark verwundert, mein lieber Willy Wichtig, dass Sie die Frage nach neuesten Röntgenbildern anscheinend vergessen haben, fällt mir bei Ihrer Aufzählung weiterhin auf, dass der ein oder andere Punkt doch als die Preisgabe von Mandanten oder von Geschäftsgeheimnissen gewertet werden dürfte. Bin gespannt was London dazu schreibt und - nichts für Ungut, Willy Wichtig!
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2006 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben::
Stark verwundert, mein lieber Willy Wichtig, dass Sie die Frage nach neuesten Röntgenbildern anscheinend vergessen haben, fällt mir bei Ihrer Aufzählung weiterhin auf, dass der ein oder andere Punkt doch als die Preisgabe von Mandanten oder von Geschäftsgeheimnissen gewertet werden dürfte. Bin gespannt was London dazu schreibt und - nichts für Ungut, Willy Wichtig!


lesen sie es noch einmal durch, mein
lieber.

mitnichten erwarte ich irgendwelche geschäftsgeheimnisse oder nennung von namen der personen die eine englische privatinsolvenz durchgeführt haben.

es ist natürlich möglich, das sie persönlich die nennung einer englischen gerichtsadresse und nennung einer richters aka eines gerichtsangestellten als unternehmensgeheimnis betrachten...

jedem so wie er es mag.

fg, willywichtig
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Orkus
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2006 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es haben schon einige "Nicht-UK-ler" das erfolgreich absolviert. Aber es wäre wirklich interessant, ob spezielle diese Firma schon einen Fall konkret begleitet hat. Schließlich sind die Urteile ja öffentlich. Eine Benennung wäre hier ja schließlich kein Problem, von wegen Verschwiegenheit und so.
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2006 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
Es haben schon einige "Nicht-UK-ler" das erfolgreich absolviert. Aber es wäre wirklich interessant, ob spezielle diese Firma schon einen Fall konkret begleitet hat. Schließlich sind die Urteile ja öffentlich. Eine Benennung wäre hier ja schließlich kein Problem, von wegen Verschwiegenheit und so.

das mag ja sein, dass es ein "paar" geschafft haben. warum auch nicht. ist alles legal.

jedoch weiss ich aus zuverlässiger quelle, dass durch das landeskriminalamt berlin bereits erste ermittlungen gegen solche britischen insolvenzbegleiter stattfinden.

das prinzip solcher möglichen betrügereien/abzocke ist überwiegend immer das gleiche. bargeld muss fliessen!

z.b.
3.000-5.000 euro in bar (vorauszahlung) zum erstgespräch für den deutschen "fach"anwalt in berlin mitbringen.

dann noch einmal die gleiche summe mitbringen, wenn man(n) in london beim englischen "fach"anwalt vorsprechen darf; natürlich auch im voraus zu bezahlen, bzw. in bar mitbringen.

anschliessend noch das finden einer glaubhaften unterkunft, die unterbringung für ein jahr, alltagskosten, vermittlungsgebühren, aufwandsentschädigungen, provisionen, gerichtskosten, u.s.w.
also noch einmal ca. 8.000-10.000 euro

macht zusammen ca. 20.000 euro pauschal.

und solange es hier anbieter gibt, die die meinung vertreten, das die einfache nennung einer englischen gerichtsadresse in london einen unzumutbaren eingriff in die geschäftsgeheimnisse der anbieter darstellt, solange glaube ich denen kein wort und werde diesbezüglich einen entsprechenden hinweis an das lka berlin weitergeben, so dass die kriminalpolizei sich in diesem forum etwas genauer umschaut.

nebenbei: das lka berlin kennt dieses forum bereits.

cu, willywichtig
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Orkus
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 31.Aug 2006 9:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Willy Wichtig,

ich kenne LCT zwar nicht, aber bitte nicht gleich verteufeln. Wie die schreiben kostet der Anwalt ca. 3.000 € und das Gericht ca. 900 GBP. Alles weitere sind ja meine eigenen Kosten. Sicherlich sind bei den 3.000 € für den Anwalt auch Provisionen für LCT beinhaltet. Aber das ist ja auch ok, wenn hier für das know-how oder die Vermittlung des richtigen Anwalts 1.000 € Provision eingerechnet sind. Vieleicht kann sich LCT ja mal zu den Vorwürfen äußern? Bekommt man bei euch für die vorgenannten 3.000 € die kompletten anwaltlichen Leistungen? Könnte man ja schließlich über ein Treuhandkonto regeln, wo der Anwalt erst nach Einreichnung des Antrages verfügen darf. Und die 900 GBP werden ja schließlich direkt ans gericht bezahlt. Oder?
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ly3
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2006 9:02    Titel: Insolvenz in London (GB) Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
Hallo Willy Wichtig,

ich kenne LCT zwar nicht, aber bitte nicht gleich verteufeln. Wie die schreiben kostet der Anwalt ca. 3.000 € und das Gericht ca. 900 GBP. Alles weitere sind ja meine eigenen Kosten. Sicherlich sind bei den 3.000 € für den Anwalt auch Provisionen für LCT beinhaltet. Aber das ist ja auch ok, wenn hier für das know-how oder die Vermittlung des richtigen Anwalts 1.000 € Provision eingerechnet sind. Vieleicht kann sich LCT ja mal zu den Vorwürfen äußern? Bekommt man bei euch für die vorgenannten 3.000 € die kompletten anwaltlichen Leistungen? Könnte man ja schließlich über ein Treuhandkonto regeln, wo der Anwalt erst nach Einreichnung des Antrages verfügen darf. Und die 900 GBP werden ja schließlich direkt ans gericht bezahlt. Oder?


Hallo Orkus,

ich glaube fast alle relevanten "Insolvenzberater" für London zu kennen, bzw. Kontakt (Gespräch) mit ihnen gehabt zu haben. Ich wohne jetzt in London und habe mir in London "normale" englische Anwälte für Insolvenzrecht gesucht. (Kostet nur einen Bruchteil von dem was die genannten "Insolvenzbegleiter" kosten).

Gruß

ly3
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2006 9:16    Titel: Antworten mit Zitat

@ly3

wenn dem so ist, dass sie alles vorort selbst erledigt haben, dann schreiben sie doch einfach ihre lösung hier in dieses forum.

welcher anwalt/welche anwälte haben sie?
welches gericht?
...

am besten wäre eine auflistung in form eines laufzettels incl. den damit verbundenen kosten.

fg, willywichtig
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