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Sympathine Newbie
Anmeldungsdatum: 17.04.2006 Beiträge: 14 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 17.Apr 2006 8:00 Titel: Fahrzeugbrief |
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Hallo liebe Leser,
vielleicht weiss hier jemand, wie es sich bei folgender Situation verhält, von der ich glaube, dass sie hier auch andere Insolventen betrifft:
Ein Kraftfahrzeug fällt bei Insolvenzeröffnung ja der Insolvenzmasse zu. In diesem Fall ist es so, dass die Restforderung der Finanzierungsbank angemeldet und anerkannt wurde. Das Fahrzeug wurde dem Insolventen vom Treuhänder zum Freikauf aus der Insolvenzmasse angeboten; so auch geschehen.
Es handelte sich um einen "Kaufpreis" unterhalb der Restforderungssumme des Gläubigers.
Muss in diesem Fall trotzdem der Fahrzeugbrief des Gläubigers freigegeben werden? Verhält es sich also genauso, als wenn dieses Fahrzeug durch eine dritte Person "ersteigert" worden wäre? |
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stefan1973 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 11 Wohnort: bedburg
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Verfasst am: 7.Mai 2006 6:20 Titel: Hallo |
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Hallo,
Also wenn ich das richtig Verstanden habe, war das Fahrzeug bei Eröffnung der Insolvenz noch Finanziert.
Ich kann da nur was zu sagen wie es bei meiner Insolvenzeröffnung war.
Mein Fahrzeug war und ist jetzt noch bei der CC-Bank Finanziert. Es ist bei mir folgendermasse ab gelaufen.
Der Insolvenzverwalter hat den Kreditvertrag bei mir zu Hause eingesehen und hat mir sofort gesagt das er das Fahrzeug nicht Veräussern darf, da die Bank Sicherungseigner des Fahrzeuges ist. Er würde aber die Bank über die Eröffnung meines Insolvenzverfahrens unterichten, und der Bank mitteilen, wenn Sie denn Vertrag mit mir weiterführen möchten, das er dies gestattet.
Ich habe dann mit der CC-Bank gesprochen und die sagten mir sofort es wäre kein Problem den Vertrag weiter zu führen wenn ich die Raten weiter Zahle. Dies habe ich dann auch gemacht und durfte mein PKW behalten.
Und nun was vieleicht jetzt noch Interesant ist:
Ich habe bei einem Händler ein Auto gesehen und wollte Ihn gerne Kaufen, da das Alte Fahrzeug noch Finaniert war, musste ich erst wieder mit der CC-Bank verhandeln wegen einem Fahrzeugbrief wechsel.
Rausgekommen ist bei dieser sache. Die Bank hat mitgespielt der Brief wurde gewechselt und trotz Insolvenz hat die Bank den Restwert für das neue Fahrzeug Finanziert.
Hoffe Dir damit geholfen zu haben. |
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Sympathine Newbie
Anmeldungsdatum: 17.04.2006 Beiträge: 14 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 7.Mai 2006 7:39 Titel: |
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hi stefan,
vielen dank für deine antwort. leider trifft es nicht ganz das von mir angesprochene problem.
meine frage war eigentlich, ob der treuhänder verpflichtet ist, die herausgabe des fahrzeugbriefes zu erwirken, wenn dieser das zur insolvenzmasse gehörende fahrzeug versteigert (verkauft), es geht durch diesen käuflichen erwerb ja in das eigentum des käufers über. vom wem es erworben wurde, müsste ja letztendlich egal sein.
es geht in diesem fall auch darum, ob sich der insolvenzverwalter falsch verhalten hat, wenn die finanzierungsbank den brief trotzdem nicht aushändigt. durfte der treuhänder eine "sache" veräussern, die ihm eigentlich nicht gehört?
lg sympathine |
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stefan1973 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 11 Wohnort: bedburg
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Verfasst am: 8.Mai 2006 8:31 Titel: hallo |
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nach meiner meinung und so war es auch bei mir, darf der insolvenzverwalter das fahrzeug nicht veräussern da der brief bei der bank liegt und eigentümer die bank ist.
ohne brief kann er das fahrzeug nicht verkaufen.
ich glaube eigentlich weniger das die bank den brief rausgibt so lange die raten fliessen. |
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Kiri Newbie
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 11.Mai 2006 18:24 Titel: |
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Hallo Sympathine,
also soweit ich informiert bin, darf der Inso-Verwalter alles veräußern, was zur Masse zählt und sich in seinem Besitz befindet. Ich glaube §166 InsO. Die Bank kann aber vor dem ersten Berichtstermin einen Absonderungsantrag stellen. Hat sie das getan, muß der Inso-Verwalter der Babk mitteilen, wie er das Auto verkaufen will und die Bank hat eine Woche Zeit, um einen besseren Vorschlang zu machen. Den Erlös abzüglich der Kosten, die eventuell durch den Verkauf entstanden sind, erhält die Bank.
Hat die Bank bezüglich des Autos keinen Absonderungsantrag gestellt, fällt der Erlös der Masse zu.
Den Brief muß die Bank in jedem Fall heraus geben.
So habe ich das Ganze jedenfalls verstanden.
LG
Kiri |
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