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Finanzamt will mich ruinieren

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partypunx
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 16:24    Titel: Finanzamt will mich ruinieren Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe ein schwerwiegendes Problem, bei dem ich nicht mehr weiter weis: Vor vier Wochen meldete sich meine Bank bei mir, sie hätten von meinem Finanzamt einen Kontopfändungsauftrag bekommen.Angebliche Steuerschuld: 53.000,- Euro. Auf Nachfrage beim Finanzamt erklärte man mir, es ginge hier um eine Schätzung aus dem Jahre 1992. Gut, damals war ich mal selbstständig, allerdings nur knappe vier Wochen und habe keinen Pfennig Umsatz eingefahren. Laut Finanzamt lag allerdings keine Gewerbeabmeldung vor (Gewerbeamt erklärt nur "Das ist über 10 Jahre her, da haben wir auch keien Akten mehr darüber" ).
Weitere Aussage des Finanzamtes: Es wurden Bescheide und so weiter verschickt, allerdings an Adressen, an denen ich nie gemeldet war !?!
Meine heutige Situation ist die: ich bin seit Januar 2005 selbstständig, in Form einer Ich-AG, allerdings mit einem Saisongeschäft, sprich ich habe nur im Sommer Umsatz und lebe im Winter von den erwirtschafteten Gewinnen und natürlich dem Existensgründungszuschuss vom Arbeitsamt.

Folgendes ist bisher passiert: Schuldnerberatung aufgesucht, nach Rücksprache mit dieser einen Antrag auf Erlass und Kontofreigabe gestellt. Ergebnis: Das gemeinsame Konto von mir und meiner Frau ist mittlerweile wieder frei, da dort eh nur die 360,- Euro Zuschuss vom Arbeitsamt eingehen, und ich somit also unter dem Pfändungsfreibetrag liege. Das reine Geschäftskonto ist weiterhin gesperrt und wurde mittlerweile auch komplett gepfändet (waren noch runde 800,- Euro drauf). Der Antrag auf Erlass interessiert beim Finanzamt niemanden, im Gegenteil, man sagt mir dort nur: "Tja,dann müssen sie halt Insolvenz anmelden"
Gut, ich versteh ja schon, dass die Damen und Herren vom Finanzamt auch nur ihren Job machen, aber kann es denn wirklich sein, daß ich wegen dieser Geschichte meinen Laden schließen muss und zum Sozialfall werde ???
Mittlerweile stapeln sich hier bei mir die unbezahlten Rechnungen, ich muss alle Gläubiger vertrösten bis wieder Umsätze da sind, sollte es denn überhaupt nochmal welche geben, da das Finanzamt sie dann ja h gleich pfändet...

Wenn jemand hier Hilfe weiß, oder einen Tipp für mich hat meldet Euch bitte, ich bin nämlich wirklich verzweifelt, und mittlerweile droht sogar meine Ehe daran zu zerbrechen.

Was soll ich Eurer Meinung nach tun ? Muss ich wirklich Insolvenz anmelden um dann vor dem nichts zu stehen oder soll ich mir lieber gleich den berühmten Strick nehmen ???
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Kaufmann
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Beantragen Sie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.Sie haben die besten Chancen das Tema vom Hals zu kriegen. Erstellen Sie eine Steuererklärung für den fraglichen Zeitraum. Wenn das Finanzamt nicht ordnungsgemäss zugestellt hat, muss es die Schätzung aufheben. Den Unrecht muss beseitigt weden.
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so als Idee:

vielleicht könnte ja jemand kompetentes wie z. B. ein Steuerberater helfen.
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partypunx
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 1:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kaufmann hat folgendes geschrieben::
Beantragen Sie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.Sie haben die besten Chancen das Tema vom Hals zu kriegen. Erstellen Sie eine Steuererklärung für den fraglichen Zeitraum. Wenn das Finanzamt nicht ordnungsgemäss zugestellt hat, muss es die Schätzung aufheben. Den Unrecht muss beseitigt weden.


Hallo und danke erstmal. Diese Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, ähm, wie geht das ??? Eine Steuererklärung für den besagten Zeitraum zu erstellen habe ich den Herren von der Vollstreckungsbehörde auch bereits angeboten,aber davon wollten die nichts hören,meinten nur irgendetwas von wegen "Die Frist für einen Widerspruch sei ja längst verjährt"
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partypunx
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 1:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kaufmann hat folgendes geschrieben::
Beantragen Sie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.Sie haben die besten Chancen das Tema vom Hals zu kriegen. Erstellen Sie eine Steuererklärung für den fraglichen Zeitraum. Wenn das Finanzamt nicht ordnungsgemäss zugestellt hat, muss es die Schätzung aufheben. Den Unrecht muss beseitigt weden.


Hallo und danke erstmal. Diese Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, ähm, wie geht das ??? Eine Steuererklärung für den besagten Zeitraum zu erstellen habe ich den Herren von der Vollstreckungsbehörde auch bereits angeboten,aber davon wollten die nichts hören,meinten nur irgendetwas von wegen "Die Frist für einen Widerspruch sei ja längst verjährt"
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partypunx
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 1:58    Titel: Antworten mit Zitat

Cob hat folgendes geschrieben::
Nur mal so als Idee:

vielleicht könnte ja jemand kompetentes wie z. B. ein Steuerberater helfen.


Gute Idee, meiner ist da auch bereits eingeschaltet, aber groß getan hat sich noch garnichts
Trotzdem danke !
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Kaufmann
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Steuerberater sind teuer!
Grobes Unrecht verjährt nicht. Das bedeutet, wenn der Steuerbescheid der aufgrund der Schätzung ins Nirwana zugestellt wurde, ist er niccht bei Ihnen eingegangen. Die Verjährung und die Wiedereinsetzungsfristen beginnen ab kenntnis.
Viel Glück
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partypunx
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kaufmann hat folgendes geschrieben::
Steuerberater sind teuer!
Grobes Unrecht verjährt nicht. Das bedeutet, wenn der Steuerbescheid der aufgrund der Schätzung ins Nirwana zugestellt wurde, ist er niccht bei Ihnen eingegangen. Die Verjährung und die Wiedereinsetzungsfristen beginnen ab kenntnis.
Viel Glück


Hallo Kaufmann, und tausendmal danke für die schnelle Hilfe. Leider kenne ich mich mit solchen Dingen nicht im Geringsten aus. Wo mus ich denn nun diese Wiedereinsetzung beantragen ? Die Herren der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes sind ja nur wenig bis garnicht kooperativ, und die "Kundenberater" verweisen mich immer nur an die Herren der Vollstreckungsstelle. Gibt es bei einem Finanzamt eigentlich sowas wie einen übergeordneten Chef , bei dem ich vielleicht größere Chancen hätte und mal nicht auf taube Ohren stoße ??? Und gibt es einen Paragraphen über diese Wiedereinsetzung, den ich da eventuell zitieren sollte ? Fragen über Fragen, I´m sorry...
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Kaufmann
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

[E-Mail anzeigen] Melden Sie sich unter der E-mail Adresse mit Telefonnummer ich Rufe Sie an und kann Ihnen weiterhelfen.Allerdings muss ich mehr erfahren um Punktgenau zu Helfen.
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Kaufmann
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Adresse wurde entfernt also teilen Sie mir hier Ihre Nummer mit!
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partypunx
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kaufmann hat folgendes geschrieben::
Adresse wurde entfernt also teilen Sie mir hier Ihre Nummer mit!


geht das auch per mail. bin die nächsten tage tel nur schwer zu erreichen, da ich nen deppenjob angenommen habe um wenigstens das nötige kleingeld zum leben zu haben. meine mail: mischa1022 (at) aol (dot) com
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Kaufmann
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ich hätte einige Fragen und keie Lust mir die Finger lahm zu tippen.Kosten soll es ja auch nix!
Es sind sehr viele Punkte zu Wissen und zu beachten,damit das ganze Erfolgreich wird. Sorry aber ein bisschen entgegenkommen müssen Sie schon, zumal ich auf meine Kosten bei Ihnen anrufe. Ansonsten viel Glück.
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jojo1956
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 21.12.2003
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 20:31    Titel: bekanntes problem Antworten mit Zitat

Hab das ganze auch schon hinter mir.
Bei mir lag es an einem Umzug und das Finanzamt hat per privatem Zustelldienst eine Schätzung zustellen lassen.
Zum Glück hatte ich einen Nachweis über einen Postnachsendeantrag sowie die fristgerechte Ummeldebescheinigung und *durfte* die fehlende Steuererklärung nachreichen.

Meine Erfahrung : Telefonieren nützt rein gar nichts.
Einschreiben oder Fax (mit Sendebestätigung) und das Finanzamt auffordern die nicht zugestellte Post noch einmal zu senden.
Dann fristgerecht Einspruch einlegen und dem Finanzamt nahelegen die
nicht zugestellten Bescheide aufzuheben.
Ansonsten hilft nur das Finanzgericht.

Bei haben die das Konto leergeräumt als ich grade ein Auto gekauft hatte und deshalb reichlich Guthaben vor der Überweisung vorhanden war.

Hat dann etwa 3 Monate bis zur Aufhebung der Pfändung und 6 Monate bis zur Erstattung der Steuer gedauert.

Entschuldigung oder Schadenersatz - Fehlanzeige.

Ein Schreiben des Finanzamtes zur Bereinigung der Schufa versuche ich grade auf dem Klagewege zu erhalten.

mitfühlende Grüsse JOJO
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teamlead
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.Feb 2006 8:47    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifelsfall einen Termin mit dem Sachgebietsleiter der Vollstreckung machen. Die haben zwar auch klare Vorschriften aber sind häufig nicht so verkniffen. Den Fall genau erklären um zumindest ein bischen Ruhe reinzukriegen und dann systematisch vorgehen.
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scode01
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 29
Wohnort: bei Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 22:19    Titel: wenn vom Finanzamt Antworten mit Zitat

nicht regelmäßig gemahnt oder Vollstreckungsversuche vorgenommen wurden, dürfte die 10 Jahre alte Steuerschuld im Zweifel verjährt sein.
In diesem Falle: Einrede der Verjährung schriftlich geltend machen.

Wenn Sie unter den Anschriften an die das FA die Bescheide versandt hat nicht gemeldet waren oder nicht Ihren Betriebssitz hatten, sind die Bescheide nicht ordnungsgemäß zugegangen.

Für schnelle Hilfe ggfs. Aussetzung der Vollziehung beim zuständigen Finanzgericht gem. §69 FGO beantragen.
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