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Firma verbrennen

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Milken
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2004 12:35    Titel: Firma verbrennen Antworten mit Zitat

Hallo,

habe von einem Bekannten von mir gehört, dass Firmenbestatter Geld mit leasing Verträgen machen...(Rabatte von Autohändlern in Bar auszahlen lassen)

Ich frage mich jetzt wenn der alte GF getauscht wurde, wie soll man dann einen leasing Vertrag unterschreiben wenn der neue GF erst kürzlich ins HR eingetragen wurde? Aktzeptieren die Banken so was? Kann ich mir weniger vorstellen.

Schreibt auch einfach Eure Ideen zum Thema Firma verbrennen, gibt definitiv viele Interessenten dafür!
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2004 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

@ Milken

Zitat:
Schreibt auch einfach Eure Ideen zum Thema Firma verbrennen, gibt definitiv viele Interessenten dafür!


Haben Sie starke, kriminelle Energien? Wenn ja, dann sollten Sie sich einen anderen Tummelplatz suchen, um Antworten auf Ihre Fragen zu finden! Hier sind Sie jedenfalls an der falschen Adresse und ich erspare mir zu erklären, warum das so ist! In der Hoffnung, dass wir uns verstanden haben!
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Milken
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2004 15:23    Titel: Warum gleich so hart...??? Antworten mit Zitat

Na, na,

das ist ja gleich die ganz harte Gangart. Hab ich irgendjemanden zu irgendetwas aufgefordert? Das geht ja gleich richtig zur Sache, kriminelle Energien usw...

Habe ich gefragt wie ich Omas Sparstrumf plündern soll? Nein!
Habe ich gefragt wie man Familienväter abzockt? Nein!

Und das alles hatte ich nie vor und werde es auch nicht!

Banken, Versicherungen und der Staat ist wieder ein anderes Thema, für mich.
Per fas et ne fas

Sollten Sie dennoch meinen ich sei in Ihrem Forum falsch, so bitte ich um kurze Bnachrichtigung und ich werde mich abmelden.
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anacott
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.03.2004
Beiträge: 360
Wohnort: where money lives..........

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2004 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ milken

Ich kann mich den Ausführungen unseres Chef-Moderators nur anschließen. Ihre Aussage

Zitat:
Zitat:
Schreibt auch einfach Eure Ideen zum Thema Firma verbrennen, gibt definitiv viele Interessenten dafür!


drängt den Verdacht auf, als würden Sie ähnlich geartete Dienstleistungen anbieten oder vermitteln. Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, falls ich Ihnen mit meiner Vermutung Unrecht getan habe.

Gerne möchte ich aber einigen Input dazu geben - allerdings nicht ohne anzumerken, dass eine "Firmenbestattung" gleich in mehreren Gesetzen unter Strafe gestellt ist (u. a. GmbHG, InsO usw.)

Wie lässt sich eine Krisen-GmbH schnellstmöglich entsorgen?
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, dessen GmbH keine Rechnungen mehr bezahlen kann, schläft oft sehr unruhig. Die Gläubiger rufen schon am Privat-Anschluss an und drängen auf Begleichung ihrer Rechnungen. Mit zunehmendem Verzug wird der Tonfall schärfer.

Manche Geschäftsführer kommen daher auf folgenden Gedanken: Die GmbH ist doch eigentlich eine gesonderte juristische Person, die für ihre Schulden selbst verantworlich ist. Wenn man nur jemand fände, der die GmbH-Anteile übernimmt und einen neuen Geschäftsführer einstellt, wäre man dann nicht alle Probleme los ... ?

Diese Hoffnung nähren solche Inserate in Wirtschaftsblättern: "Sofortige GmbH-Übernahme mit allen Schulden. Sofortige Geschäftsführer-Entlassung" oder so ähnlich heißt es da. Die neueste Variante ist die Sitzverlegung ins Ausland - zum Beispiel nach Spanien - wo angebliche Gesetzeslücken sicher stellen sollen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer endgültig Ruhe von seinen alten GmbH-Schulden hat.

Vor diesen Firmenbestattern kann man jedoch nur warnen: Denn durch Verkauf oder Sitzverlegung einer Krisen-GmbH kann man sich seiner Pflichten als Geschäftsführer nicht entledigen. Hat man als Geschäftsführer der Krisen-GmbH begründete Zweifel, ob der Aufkäufer wirklich die Sanierung der GmbH beabsichtigt, riskiert man Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue, betrügerischem Bankrott und vielem mehr, wenn man die GmbH dennoch abgibt. Davor schützt auch eine Sitzverlegung nach Spanien nicht. Es bleiben bei dieser Verfahrensweise nicht nur die alten GmbH-Probleme, sondern es kommen noch viele neue hinzu.

Tipp: Die einzige Möglichkeit, eine kranke GmbH los zu werden, ist ein rechtzeitiger Insolvenzantrag in Deutschland. Die "Gebühr" der Firmenbestatter sollte man sich sparen und lieber in die Beratung durch einen seriösen, erfahrenen Rechtsanwalt stecken. Eine schnelle, folgenlose GmbH-Entsorgung ist eine Illusion. Ohne strafrechtlichen Folge-Ärger geht es leider nur auf den Pfaden, die Insolvenzordnung und GmbH-Gesetz vorschreiben.

Desweiteren ist anzumerken, dass durch eine Firmenbestattung nicht nur Gläubiger aus der Industrie usw. geschädigt werden, die einen Forderungsausfall möglicherweise verkraften können, sondern auch die ehemaligen Arbeitnehmer der Krisen-GmbH.

vgl.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB)38

Nichtzahlung fälliger Beiträge der Arbeitnehmer trotz Handlungsmöglichkeit.
Für den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ist anzugeben: die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeit, (Brutto) Löhne, Beitragssatz je Einzugsstelle39 ; Zweck: Ausschluß der Geringverdiener gem. § 381 Abs. 1 RVO;
Unmöglichkeit: ZU? -Nein, nur Verfügbarkeit der Geldmengen; bei Fälligkeit? Nein, bei Lohnzahlung (eventl. Kürzung des Auszahlungsbetrages); Sicherstellung der Beiträge zwischen Entstehung und Fälligkeit40 ; interne Geschäftsaufteilung/Delegation -§ 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB!

Verrechnung von Teilzahlungen nach zivil- oder strafrechtlichen Grundsätzen (Ausnahme: Beitreibungsverfahren!); Strafbarkeit auch bei unterbliebener Lohnzahlung.


In diesem Sinne alle ein schönes Wochenende,

Anacott
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Milken
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2004 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kann auch nachvollziehen, dass sich ein gewisser Verdacht nicht von der Hand weisen lässt!

Bin allerdings kein Firmenbestatter! War es noch nie und möchte es auch nie sein. Wäre auch irgendwo ziemlich unprofessionell, wenn ich von dem jeweiligen Handwerk so wenig verstehen würde, dass ich andere konsultieren müßte...

Besonders einen Punkt finde ich an den Firmenbestattungsgeschichten schlimm: Die Nichtfortzahlung der Löhne der Angestellten.

Sicher sind auch die anderen Handlungen unter Strafe gestellt, dies zu bewerten obliegt mir allerdings nicht.

Aber in allen Berichten sowie Büchern über dieses Thema steht immer nur eine sehr kurze Zusammenfassung, allerdings wird diese Thematik i.d.R. nicht derart ausführlich behandelt.
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anacott
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.03.2004
Beiträge: 360
Wohnort: where money lives..........

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2004 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ milken

Dann wäre dies ja klar gestellt.

Logischerweise findet sich in der Presse und Literatur wenig über diese "unsaubere" Entledigung von Krisen-GmbHs, da sich die Hintermänner sowieso über ihre Methoden ausschweigen.

Abschließend dazu bleibt zu sagen, dass ein Unternehmer sich seiner Verantwortung gegenüber Kunden, Arbeitnehmern und Gläubigern bewußt sein muss - und wenn es partout nicht mehr geht, ist eben der Weg zum Insolvenzgericht unvermeidbar. Eine Entledigung durch "Bestattung" halte ich nicht nur für kriminell, sondern auch im höchsten Maße für unmoralisch.

Anacott
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 5.Jul 2004 10:11    Titel: hmmm.. Antworten mit Zitat

Anacott schrieb: [quote]allerdings nicht ohne anzumerken, dass eine "Firmenbestattung" gleich in mehreren Gesetzen unter Strafe gestellt ist (u. a. GmbHG, InsO usw.) [/quote]

Unsere "Wirtschaftsfahnder" bei LKA und BKA scheinen das aber nicht zu wissen.

Wie sonst sind die vielen Anzeigen zu erklären, die man ständig in den Zeitungen lesen kann, vor allen Dingen in der Welt und Frankfurter Allgemeine u. a. , wie Sie ja sehr schön selbst schrieben.

Den Anzeigenabteilungen scheint dies nicht geläufig zu sein, wie sonst liessen sich derart viel Anzeigen zu diesem Thema erklären ?

Man muss wissen, dass Dinge , die nach deutschen Recht zumindest zweifelhaft sind, ganz offensichtlich und ohne Folgen offen beworben werden dürfen. Nun nur noch im Ausland aufhalten als Käufer der Firma, und schon lacht er, der Firmenbestatter.

Kriminell ? Sicherlich - der Bestatter und auch die Vorbesitzer - wird hier doch dem Gläubiger das ihm geschuldete Geld vorenthalten.

Aber eine wirksame Verfolgung, die momentan fehlt, wird es so schnell auch nicht geben. Aber wehe man parkt mal falsch- diese Missverhältnisse in Deutschland, DAS ist das Problem.



Gruss

Alto
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tobytoby
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 5.Jul 2004 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

@anacott

dem ist nichts hinzuzufügen


@alto

Das ist dasselbe wie mit den Radarwarnern, besitzen ja, benutzen nein (schon das Mitführen im Auto wird als Nutzung gewertet).

Und solcher Beispiele gibt es (leider) viele in unserer Republik.
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Stephen33
Specialist


Anmeldungsdatum: 31.10.2003
Beiträge: 78
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2004 20:31    Titel: Saubermänner Antworten mit Zitat

Also ich glaub, hier sind nur noch sogenante "Saubermänner" im Forum. Was ist schon dabei eine Firma "Platt" zu machen. Schließlich ist es meistens nicht nur das Verschulden des Unternehmers, wenn seine Firma den Bach runtergeht, sondern der Staat und seine Beamten sollten sich einmal an die eigene Nase fassen. Dort werden jedes Jahr Milliarden verschwendet und welche Sonderkommision der Kripo kümmert sich um diese Fälle? Ja ja, ich weiss, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus..........

Fazit: Es ist das gute Recht jedes Unternehmers, dass er den Kopf aus der Schlinge zieht, die ihm "Vater Staat" durch unglaubliche Misswirtschaft um den Hals gelegt hat (Steuern, Bürokratie, Beamten-Korruption).
95% aller Unternehmer, die illegale Mittel einsetzen, haben weder kriminelle Energien, noch sind sie schlechte Menschen. Sie versuchen nur, ihr hart erarbeitetes Kapital vor den gierigen Zugriffen anderer zu Retten.

Stephen33
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purplepeopleeater
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 483
Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü

BeitragVerfasst am: 15.Jul 2004 0:05    Titel: wo er recht hat, hat er recht! Antworten mit Zitat

hallo!

@ stephen33:

wo er recht hat, hat er recht!
genau so kann man die dinge nämlich auch sehen!
was einem banken und versicherungen nicht aus der tasche ziehen,
das holt sich der sch***-bürokraten-staat.... . zumindest versucht
er es......
... es sei denn.... man hat den richtigen berater, der die geeigneten
möglichkeiten ......
(die der staat oftmals selbst geschaffen hat, damit man sie nutze...)
aufzeigt....

dennoch ist und bleibt es eine sauerei, arbeitnehmern den
verdienten lohn vorzuenthalten!

aber fakt ist:
in diesem land hat die staats-bürokratie ja nix anderes zu tun, als
den menschen das leben schwer zu machen!
und die obrigkeit versteht es auch prima, sich die taschen
selber voll zu stecken.

fazit: jeder staat bekommt die steuerzahler, die er verdient!
in tschechien und im baltikum begreift man halt schneller als
im (rechtschreibe-) reformland D

grüsse
aus dem neckartal
alexander klautke
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Lord_Alexander
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.10.2003
Beiträge: 59
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 8.Aug 2004 21:08    Titel: Insolvenz Antworten mit Zitat

Liebe Forumsgemeinde,
Dies ist ein spannender Thread. Ich schließe mich Anacotts Meinung an-diese ist m.E. vollständig. Nichts desto trotz ist es richtig, daß es viele Wege gibt, die in die Insolvenz (was nicht immer Konkurs bedeuten muß, zumindest nicht in A) führen können.

Jedoch gibt es, rechtzeitig erkannt, auch noch sämtliche Wege aus der Krise, die vollkommen legal und auch moralisch vertretbar sind. Es bedarf jedoch der Courage, sich der Situation zu stellen und auch Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen. "Hilfe von außen" bezieht sich dabei auf seriöse und kompetente Berater (RAs mit Schwerpunkt Insolvenzrecht etc).

Geschrieben wurde auch über MitarbeiterInnen, die um ihre Gehälter umfallen. In A haben wir einen "Insolvenzausgleichsfonds", der die Gehälter im Konkursfall und im Falle eines (gerichtlichen) Ausgleichs tilgt. (mitunter nicht sofort, dafür aber mit zielmlicher Sicherheit). Ist das in D nicht so?

Liebe Grüße,

Alexander
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