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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 31.Aug 2005 16:46 Titel: Re: ITPM Süd |
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| jojo1956 hat folgendes geschrieben:: |
.... da schwanken inzwischen die Aussagen
(genauso wie die Kbyte inzwischen auch) .....
Gruß JOJO |
Inzwischen ist auch der Konkurs der Kbyte
www.kbyte.at angemeldet .
Dieser Konkurs mit 600.000 Euro offenen Forderungen bei gleicher oder niedrigerer Bilanzsumme in 2003 und 2004 ist inzwischen schon typisch für kleinere Personalvermittlungen.
Auf der Strecke bleiben meist die Subunternehmer, die ihre Verträge erfüllen müssen auch wenn das Honorar ausbleibt.
Da diese Honorare üblicherweise erst mit Zahlungsziel 30 oder mehr Tagen NACH erbrachter Leistung gezahlt werden, dann Mahnungen geschrieben Rechnungen angeblich nicht erhalten wurden und schließlich die Überweisung Grippe bekommen hat, stehen so schnell mehrere Monatsgehälter bei der Anmeldung des Insolvenzverfahrens im Raum.
Deshalb kann man *Personalvermittler* gar nicht genau genug prüfen, bevor man sich als freiberufliche Kraft in die Sklaverei und finanzielle Abhängigkeit begibt.
Grüsse JOJO |
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le goog Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.Dez 2005 20:02 Titel: |
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Hallo Forum!
Ich wurde gerade vor ein paar Tagen von Hr. Busley auf ein längeres Projekt angesprochen.
Ich muss sagen, daß er telefonisch einen sehr netten Eindruck machte, der sich dann beim Treffen beim Kunden (Riesengroß-Unternehmen) auch bestätigt hat. Auf mich wirkte es so, als sei er wie angekündigt seit langem mit denen im Geschäft, ich konnte an der ganzen Sache nichts seltsames entdecken.
Mich würde nun natürlich interessieren, ob ich da in irgendwelche Risiken (höher als normal...) laufe. Was ich hier mitbekommen habe ist, daß ITPM mit M+S zusammengerasselt ist, und seine Freelancer evtl. nicht bezahlt hat. Bei der M+S-Pleite wäre das verständlich, da hat es ja einige Firmen mitgerissen. Wenn es dabei it ITPM zerlegt, und Freelancer nicht bezahlt werden können, ist das traurig (ich würde mich auch ärgern), aber halt irgendwo auch unternehmerisches Risiko. Daß man danach weitermacht, ist auch normal.
Anders sieht es natürlich aus, wenn sowas mit Absicht passiert, und mehr oder weniger geplant ist. Gibt es dafür Anhaltspunkte?
mfg,
le goog |
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rkconsult Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 9 Wohnort: Zwebrücken
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Verfasst am: 10.Mai 2006 9:45 Titel: Gmbh Bestatter ! |
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Guten tag ich bin als ehemaliger Vorstand eines Unternehmens seit etwa 6 Jahren im Unternehmensberatungsbereich tätig, und kann dem Beitrag nur Beipflichten,grundsätzlich empfehle ich alle solche Angebote zu ignorieren, ich habe Haarsträubende Dinge erlebt, Man muss sich an den Kopf fassen wie verblödet ( Objektiv) sogar gestandene Geschäftsführer/Inhaber sind in 90 % Aller Fälle kann eine Insolvenz wenn nur rechtzeitig rat gesucht wird abgewendet werden, ein Angebot einer Gmbh bestattung stellt in 99 % Aller Fälle prinzipiell einen Betrug bzw. Betrugsversuch dar, Ratsuchende können sich an mich wenden, übrigens axistieren seit einiger zeit Zb Beispiel in hamburg einige Sokos
Spitzname soko platt , es ist also zu extremer vorsicht geraten Gruss Jupp |
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Norddeutschland Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.Mai 2006 10:27 Titel: Kooperation mit Behörden? |
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Im vorangegangenen Beitrag wird von einer "Kooperation mit den Behörden" gesprochen (s.u.). Was ist damit gemeint? Was konkret ist den Behörden anzulasten?
Mit journalistischem Interesse,
Gruß aus Norddeutschland
"Dieser ist für Profi-Abzocker lebenswichtig, da sie laufend durch die Kripo überwacht werden, die Telefon-Gespräche werden abgehört, es finden Büro- und Hausdurchsuchungen statt. Aber all das kann einen Profi-Abzocker nicht erschüttern, denn er kooperiert mit den Behörden. " |
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Kaufmann Specialist
Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 95
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Verfasst am: 15.Mai 2006 6:46 Titel: GmbH-Entsorger |
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Holen Sie sich Ihr Geld zurück, wenn Sie über Juricon "verkauft" haben.
Mangelhafte Beratung durch Unternehmensberater? Sie können Schadensersatz verlangen!
Ein Selbstständiger hatte einen Unternehmensberater beauftragt, ihn kaufmännisch zu beraten. Das Ergebnis war jedoch äußerst mangelhaft. Der Berater hatte nicht einmal einen schriftlichen Bericht über seine Analyse und seine Handlungsempfehlungen erstellt. Der Selbstständige ging daraufhin vor Gericht - und bekam die bereits gezahlte Vergütung vom Berater als Schadensersatz zurück.
Das bedeutet für Sie: Wenn ein Unternehmensberater nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt, können auch Sie einen Anspruch auf Ersatz für gezahltes Honorar haben.
Die Bedingungen dafür sind allerdings streng. Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie im Vertrag detailliert vereinbart haben, was genau der Unternehmensberater leisten sollte und wenn Sie - z.B. anhand der vom Berater erstellten Unterlagen - belegen können, dass die vereinbarte Leistung eben nicht erbracht wurde. |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 5.Okt 2006 7:18 Titel: |
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Irgendwann kommen Sie alle vor Gericht:
| Zitat: |
| Zitat: |
| Firmenbestatter übernehmen insolvente Betriebe. Sie verschleiern die wahren Besitzverhältnisse und bringen so die Gläubiger um ihr Geld. In München wird gegen einen von ihnen ermittelt. Er ist gelernter Elektromeister, Jahrgang 1950, und betrieb sein Geschäft im ganzen Bundesgebiet. |
| Zitat: |
| Johann Pürzer hat die Profis im Visier, die er Firmenbestatter nennt. Er leitet das Polizeikommissariats 242 in München, das für Wirtschaftsdelikte zuständig ist. Seine Abteilung ermittelt in einem der größten Fälle von Firmenbestattungen, den es derzeit in Deutschland gibt. Fünf Personen sind darin verwickelt, gegen zehn weitere laufen die Ermittlungen noch. Die IWK GmbH München mit den Außenbüros in Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart ist aus dem Verkehr gezogen. |
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/405334/ |
| Zitat: |
"Firmenbestatter" in Köln vor Gericht
Acht Angeklagten werden Insolvenzdelikte vorgeworfen. Sie übernahmen marode Firmen, verschoben Besitzverhältnisse und brachten so Gläubiger um ihr Geld.
Seit Freitag müssen sich acht Angeklagte vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Köln verantworten. Ihnen wird in einer 60 Seiten starken Klageschrift eine ganze Palette von Delikten vorgeworfen, darunter Insolvenzverschleppung, Bankrott und Untreue in 272 Fällen.
Dabei soll einer der Angeklagten, der 57-jährige Dieter J., als Hintermann und Rädelsführer tätig gewesen sein und die anderen sieben angewiesen haben, marode und kurz vor der Insolvenz stehende Kapitalgesellschaften zu übernehmen.
http://www.adf-inkasso.de/news/060329.htm |
| Zitat: |
was Staatsanwalt Frank Erdt in der vierjährigen Ermittlungsarbeit festgestellt hat: Die beiden Angeklagten ließen sich den Aufkauf von Firmen, deren Umbenennung und Sitzverlegung bezahlen und dadurch Gläubiger ins Leere laufen. Die Masche haben sie mindestens 500 Mal durchgezogen - auch bei zehn Thüringer Firmen. "Die Vielzahl der Straftaten hat sich strafverschärfend ausgewirkt", brachte es der Vorsitzende Richter Axel Schur im Urteil auf den Punkt.
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Erfahrung-mit/Rechtsanwaltskanzlei-Marbella-Seite-5.html#171799 |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 2.Dez 2006 17:46 Titel: |
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Aus gegebener Veranlassung:
Wer mit Schuhmacher König bzw. S. Lang Kontakt hatte
möge bitte einmal mit mir Kontakt aufnehmen um Infos auszutauschen!!
Hier meine Mailaderesse [E-Mail anzeigen]
uranus |
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Frank Newbie
Anmeldungsdatum: 06.08.2003 Beiträge: 21
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Verfasst am: 10.Sep 2007 7:27 Titel: |
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Auch ich bin von einer solchen Firmenbestattung durch die Sofirag, Salida und jetzt Juricon
betroffen.
In der Tageszeitung, Trierischer Volksfreund, war folgende Bekanntmachung zu lesen:
HRB 4039-13.Juni 2002: IBV Regiebau GmbH, Richtstr. 13,54338 Schweich,. Liquidator: Said Buglumar, geboren am 06.Dezember 1977, Berlin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Rudolf Ewerhardy ist nicht mehr Geschäftsführer. Liquidator Said Buglumar ist
alleinvertretungsberechtigt und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit.
Herr Said Buglumar ist für die Sofirag, Salida und jetzt Juricon tätig. In 162 Firmen
ist er bundesweit als Geschäftsführer eingetragen (Handelsregisterabfrage). Er und
andere (Siegfried Lang geb. 06.12.1932 Berlin, Helmut Schillig, Denia/Alicante (Spanien),
geb. 20.07.1941, Denis Delord, geb. 18.02.1956, Ibiza (Spanien) die Namen ließen sich
fortsetzen) wechseln sich immer wieder als Geschäftführer ab.
In meinen Fall, Firma IBV Regiebau GmbH, Richtstr. 13,54338 Schweich, Geschäftsführer
Rudolf Ewerhardy, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den
Geschäftsführer Rudolf Ewerhardy eingestellt. Alle Geschäftsunterlagen blieben trotz
Durchsuchungen verschwunden. Ein Tatnachweis konnte deshalb für eine Verurteilung
erforderlichen Wahrscheinlichkeit nicht geführt werden.
Der ehemalige Geschäftsführer Rudolf Ewerhardy ist mit der Firma Format Wohnungsbau
unter der gleichen Adresse in 54388 Schweich tätig. |
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Menzel Newbie
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 13.Sep 2007 9:52 Titel: |
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GM&P Mod. Team verfasst am: Do Okt 05, 2006 5:18 Titel:"Irgendwann kommen Sie alle vor Gericht:
| Zitat: |
| Firmenbestatter übernehmen insolvente Betriebe. Sie verschleiern die wahren Besitzverhältnisse und bringen so die Gläubiger um ihr Geld............................................. |
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IDE - Investigation .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 21 Wohnort: Neu-Isenburg
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Verfasst am: 22.Okt 2007 15:26 Titel: SOFIRAG, SALIDA,JURICON |
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Hallo Frank und weitere Leser,
wir sind eine Privatdetektei die, bedingt durch die große Anfrage, gegen die genannten Firmen Ermittlungen aufgenommen hat.
Wir haben einen Weg gefunden, dem Treiben der Hintermänner, den Auftrag gebenden Firmen bzw. deren Geschäftsführern, die sich hier entschuldet haben, letztendlich doch die Grundlage ihres Handelns zu entziehen und sie zur Verantwortung ziehen zu können.
Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich über unser hinterlegtes Profil.
Soweit anwaltliche Hilfe benötigt wird, können wir Ihnen eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei benennen, mit der wir ständig zusammen arbeiten. Diese ist bereit für Ihr außergerichtliches Tätigwerden keine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorzunehmen, sonder stattdessen mit einer noch zu beziffernden Pauschale abzurechnen.
Weitere aktuelle Ermittlungen finden Sie auf unserer Homepage. Auch in anderen Bereichen, Forderungsausfällen, betrügerische Insolvenzen, Handlungsbedarf bei Vollstreckungsvereitelung, Vermögensverschiebung zur Gläubigerbenachteiligung etc. stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite. _________________ IDE
Internationales Dienstleistungs- und Ermittlungsbüro
Frankfurter Straße 25
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 0049 (0) 6102- 365335
E-Mail: webmaster@investigation-ide.de
WebSite: www.investigation-ide.de |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 11.Dez 2007 6:00 Titel: |
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Auszug - Pressemeldung >> Steuerberater & Sanierungsberatung Volker Kerz <<
| Zitat: |
Seit Jahren erfolgreiche Bücher wie »Insolvent und trotzdem erfolgreich« (von Anne Koark) möchten eine Kultur des Scheiterns vermitteln. Die Krise ist jedoch kein Makel, sondern eine ganz normale Begleiterscheinung eines Unternehmens. Unter anderem können zu schnelles Wachstum, wirtschaftliche Probleme auf Kundenseite und selbst das deutsche Steuerrecht Ursache einer Krise sein. Die Insolvenz ist nur eine (wenn auch eine sehr späte) Phase der Krise des Unternehmens.
Unabhängig davon, mit welcher Haltung man der Insolvenz entgegen blickt – frühzeitige Hilfe ist auf jeden Fall notwendig. Wer aus einer Krise eine Chance machen will, ist auf eine individuelle und kompetente Beratung angewiesen. Je früher diese einsetzt, desto größer ist die Chance auf eine Sanierung.
Außerdem sollte der Sanierungsberater zum Betrieb passen. Für mittelständische Unternehmen beispielsweise ist es von Vorteil, wenn ein Betriebswirt nicht nur als Steuerberater tätig ist, sondern auch mehrjährige Berufserfahrung beispielsweise in der Industrie vorweisen kann.
.........
Volker Kerz rät: „Gerade in kritischen Situationen wird die Unterstützung oder Hilfe viel zu spät gesucht. Dies ist sehr bedauerlich, da die Sanierungschancen mit fortschreitender Krise immer mehr und überproportional abnehmen. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Bank, mit Ihrem Unternehmensberater und mit Ihrem Steuerberater.
...........
Auch und gerade in der Insolvenz werden viele steuerliche Fehler gemacht. So verzichten beispielsweise Insolvenzverwalter aus Unkenntnis oder Vereinfachungsgründen auf die Erstellung von Steuererklärungen der insolventen Gesellschaften und begnügen sich mit sogenannten „Nullschätzungen“ der Finanzämter. Dadurch gehen den Betroffenen oft Verlustvorträge in sechs- oder siebenstelliger Höhe verloren. Das muss nicht sein. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 9.März 2008 21:12 Titel: |
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| Zitat: |
Wenn der Geschäftsführer für Insolvenzgeld haftet
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes gibt Geschäftsführern Hoffnung:
Wird über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, wird die Akte automatisch auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die eine Strafbarkeit Geschäftsführer prüft. Viele Geschäftsführer einer insolvent gewordener GmbH werden wegen vorsätzlich verspäteter Insolvenzantragstellung - kurz: Insolvenzverschleppung - bestraft.
Spätestens nachdem die Bundesagentur für Arbeit von der Strafbarkeit des Geschäftsführers erfahren hat, macht sie Schadensersatzansprüche gemäß § 826 BGB gegenüber dem vormaligen Geschäftführer geltend. Nicht selten sind dies fünf- oder sechsstellige Beträge. Hintergrund hierfür ist folgendes:
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in der Regel für die Arbeiter und Angestellten der insolventen GmbH gemäß § 183 SGB III Insolvenzgeld (landläufig auch Insolvenzausfallgeld genannt), wenn die Beschäftigten für die vorausgehenden drei Monate vor dem Insolvenzereignis kein Arbeitsentgelt erhalten haben.
Die Schadensersatzansprüche der Bundesagentur für Arbeit gemäß haben weitreichende Folgen, da diese gegen den Geschäftsführer persönlich geltend gemacht werden, für die dieser dann mit seinem gesamten Vermögen haftet, und weil es sich um Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung handelt, die nach § 302 Nr. 1 InsO von einer Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind.
Dies bedeutet, dass eine solche rechtskräftig festgestellte Forderung erst in 30 Jahren verjährt und auch unterhalb der Pfändungsfreigrenzen vollstreckt werden kann (§ 850 f II ZPO).
Wer bisher als Geschäftsführer gegen die von der Bundesagentur für Arbeit geltend gemachten Schadensersatzansprüche wegen gezahlten Insolvenzgeldes Einwendungen erhob, wurde grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit verklagt. Dabei stützte sich die Bundesagentur für Arbeit maßgeblich auf eine Entscheidung des BGH vom 26.06.1989 – Aktenzeichen II ZR 289/88 – nach der der Bundesagentur für Arbeit ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB gegen den Geschäftsführer einer GmbH zustehen konnte.
Wenn sich die Geschäftsführer bisher mit dem Argument verteidigten, dass die Bundesagentur für Arbeit auch bei rechtzeitiger Stellung des Insolvenzantrages genausoviel Insolvenzgeld an die Arbeitnehmer hätte bezahlen müssen und durch die Insolvenzverschleppung daher kein (zusätzlicher) Schaden der Bundesagentur für Arbeit entstanden ist, wurde dieser Einwand von den Gerichten im Ergebnis unbeachtet gelassen. In mehreren Entscheidungen – vor allem der süddeutschen Oberlandesgerichte – wurde den Klagen der Bundesagentur für Arbeit stattgegeben.
Das Paradoxe an der bisherigen Rechtssprechungspraxis war, dass der Bundesagentur für Arbeit mit einer Haftung des Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen Insolvenzverschleppung im Ergebnis mehr – nämlich der Ersatz des gesamten Insolvenzgeldes – zugesprochen wurde, als die Bundesagentur für Arbeit bei rechtzeitiger und somit ordnungsgemäßer Antragstellung des Geschäftsführers erhalten hätte.
Der BGH hat nunmehr in seinem neuen Urteil vom 18.12.2007 ( AZ: IV ZR 231/06 ) per Leitsatz folgendes festgestellt:
„Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundesagentur darlegungs- und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines rechtmäßigen Alternativverhalten gelten.“
Aus den Entscheidungsgründen des BGH-Urteils geht hervor, dass es auch bei rechtzeitiger Insolvenzantragstellung im Regelfall zur Auszahlung von Insolvenzgeld kommt und Abweichungen vom Regelfall die Bundesagentur für Arbeit beweisen muss.
Die Verteidigung des Geschäftführers gegen aktuelle oder zukünftig zu erwartende Forderungen der Bundesagentur für Arbeit sollte optimalerweise schon im Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlich verspäteten Insolvenzantragstellung beginnen. Denn meist werden die Ermittlungen vorschnell auf eine vorsätzliche Begehung der Insolvenzverschleppung eingeengt, obwohl eine fahrlässig verspätete Insolvenzantragstellung genauso denkbar ist (§ 84 II GmbHG). Hier können die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte frühzeitig für eine fahrlässige Begehungsweise sensibilisiert werden.
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Gültekin Acar |
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