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future-trend Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Kaiserslautern
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Verfasst am: 27.Jul 2005 15:00 Titel: Forderungen des Finanzamtes - Verhandlungen möglich ??? |
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Liebe GoMoPa Leser und Schreiber,
wenn man seine Steuererklärungen seit Jahren nicht beim Finanzamt abgegeben hat (ohne dafür eine logische Erklärung, Entschuldigung zu haben) und das Finanzamt nun sämtliche Konten gesperrt hat und einen Säumniszuschlag erhoben hat (einige tausend Euro), kann man dann nach Vorsprache beim Finanzamt eine Vereinbarung erwirken, dass der Säumniszuschlag zurückgenommen oder gemindert wird, wenn man innerhalb einer vereinbarten Frist die Erklärungen abgibt ?
Es soll verhindert werden, dass beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung eintritt, auch wenn das Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt.
Schön wäre (was ich aber nicht glaube) dass das Finanzamt diesen Säumniszuschlag zurücknimmt oder reduziert. Sollte der Betrag nicht storniert werden oder gemindert werden, so müsste ich diesen in kleinen, wirklich kleinen Raten abzahlen.
Wer kann mir meine Fragen beantworten. Wer hat bzw. hatte das gleiche Problem und konnte sich mit dem Finanzamt einigen oder auch nicht oder hat Tipps für mich wie ich mich verhalten kann, wenn ich persönlich zu den Mitarbeitern des Finanzamtes gehe um eine Lösung zu finden.
Vielen Dank im voraus
LG
future-trend |
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sunshineman Newbie
Anmeldungsdatum: 03.07.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 27.Jul 2005 17:20 Titel: |
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auch wenn das Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt.
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Na, wenn das Einkommen unterhalb den Pfändungsfreibetrages liegt dann sollte auch das Finananzamt nichts bekommen. Was das FA aber gerne macht, ist Ihnen eine EV abzuknöpfen.
Ratenzahlung geht immer..... denn nach einer EV bekommen die sonst garnichts.
Säumniszuschläge und andere Kosten werden gerne erlassen wenn Sie damit drohen, die eigendliche Steuerschuld, auf einmal zu zahlen.
Man kann häufig verhandeln......... aber immer nett sein.... sehr nett........ die müssen nix...... aber die können.
Und Glück brauchen Sie hin und wieder auch......... denn auch beim FA (oder gerade da??) sitzen hin und wieder "Deppen".
(alles Eigenerfahrung....... bei mir ist das FA bereits ca 60% von der ursprünglichen Forderung abgewichen)
Viel Erfolg wünscht sunshineman |
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Planer GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 226 Wohnort: 86899 Landsberg
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Verfasst am: 27.Jul 2005 17:22 Titel: Finanzamt |
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Hallo Future Trend,
wenn Sie keine Steuererklärungen abgegeben haben, sind Sie sicherlich geschätzt worden. Zunächst sollte man, unabhängig ob wahrscheinlich schon rechtskräftig oder nicht, Einspruch gegen die Schätzungsbescheide einlegen (Es sei denn, die Schätzungen wären niedriger wie die wahrscheinliche Steuerlast).
Anschließend sollte, mit einer guten Erklärung (am besten die Wahrheit: Ich habe meinen Hintern nicht hochgebracht, es tut mir echt leid), warum man die Erklärungen nicht erstellt hat, beim Finanzamt Stundungsantrag stellen, mit der Maßgabe sich zu verpflichten, innerhalb gewisser Zeit, die Erklärungen nachzuliefern und dann eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.
Sofern man dies mit der gebotenen Zerknirschtheit vorträgt, besteht die Chance, daß der Vollziehungsbeamte des Finanzamts, der sicherlich den Auftrag zur Vollstreckung schon hat, diese aussetzt.
Fakt ist nur, wenn Sie jetzt nicht aus dem Quark kommen, wird das Finanzamt handeln.
Irgendwelche Raten anzubieten, macht ohne die vorgenannten Grundlagen keinen Sinn, da es das Problem des Finanzbeamten nicht löst.
Viel Glück!
Thomas Planer
[E-Mail anzeigen] |
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sunshineman Newbie
Anmeldungsdatum: 03.07.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 27.Jul 2005 17:45 Titel: |
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| Zitat: |
| Irgendwelche Raten anzubieten, macht ohne die vorgenannten Grundlagen keinen Sinn, da es das Problem des Finanzbeamten nicht löst. |
Stimmt....... hatte ich vergessen.
Der Beitrag von @Planer müßte vor meinem stehen....... ich war schon beim zweiten Schritt...... Sorry,mein Fehler
sunshineman |
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