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Frage zum Thema Insolvenz

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Caesar75
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 9.Feb 2006 13:08    Titel: Frage zum Thema Insolvenz Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich möchte in diesem Forum einige Fragen loswerden. Ich bin froh eine solche Plattform gefunden zu haben und hoffe das mir geholfen werden kann.

Ich war ca. 5 Jahre selbständig und habe vor 2 Jahren pleite gemacht. Aus dieser Zeit existieren Schulden im oberen 5-stelligen Bereich, bei ca. 30 Gläubigern und dem Finanzamt. (Ekst. und Ust.) Jetzt beziehe ich Arbeitslosengeld II, habe vor 1,5 Jahren meine eV abgegeben und bin mittellos.

Ich habe mich jetzt endlich zusammengerissen und versuche gerade die Unterlagen für einen Regelinsolvenzantrag zusammenzutragen. Nun wurde mir heute gesagt das ich auch eine letzte BWA oder Bilanz vorlegen muss. Mein Problem ist, das mein Leben während der Firmenpleite völlig aus den Fugen geraten ist (dank einem Haufen zusätzlicher privater Hiobsschläge) und ich von meinen Firmenunterlagen nur noch Bruchteile besitze, ich konnte mir damals auch keinen Steuerberater für einen Abschluß leisten etc. Nun weiß ich nicht wie ich überhaupt eine BWA etc. erstellen soll, die Forderungen des Finanzamtes sind eh nur Schätzungen und viel zu hoch. Ich wusste aber nicht wie ich das Gegenteil beweisen sollte und habe den Bescheiden des FA nicht widersprochen.

Meine 1. Frage: Bekomme ich ohne BWA überaupt einen Antrag auf Insolvenz durch?

So, nun zum 2. Thema: Ich hätte wahrscheinlich die Möglichkeit im April in Frankreich eine Anstellung zu bekommen. Meine Fragen dazu:

Wenn ich meinen Insolvenzantrag nicht durchbekomme: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das bei meinem französischen Arbeitgeber gleich eine Lohnpfändung eintrudelt?

Sollte ich mit dem Insolvenzantrag lieber warten und diesen in Frankreich stellen, sobald ich mich dort etwas eingelebt habe? Laut dem -etwas windig anmutendem- Thread in diesem Forum zu diesem Thema ist das dort ja um einiges einfacher....

Achja: Ich habe seit 11 Monaten auch ständig steigende Schulden bei dem Jugendamt. Würde das Jugenamt auch international ihre Aussenstände eintreiben, hat da jemand vielleicht Erfahrungen?

Kann man Schulden beim Jugendamt auch in ein Insolvenzverfahren mit einbeziehen?

Uh...so viele Fragen. Mein Dank an die Leser die es bis hierher geschafft haben. Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen und wünsche einen angenehmen Nachmittag

Caesar

Ps.: Bitte nicht falsch verstehen: Ich will mich mit einem Umzug nach Frankreich nicht vor irgendwas drücken. Von dort aus könnte ich (wahrscheinlich) auch endlich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Ich hätte aber Angst das eine Behörde das vielleicht als Flucht vor meinen Schulden ansieht und ich zusätzlichen Ärger bekomme oder das bei meinem neuen Arbeitgeber gleich in den ersten 6 monaten 30 Lohnpfändungsanträge aus Deutschland eintreffen.
Ausserdem wäre es ja wirklich schön (für mich) wenn das Insolvenzverfahren dort schneller geht...
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lou-cypher
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2006 1:10    Titel: Schulden beim Jugendamt Antworten mit Zitat

Die Schulden vom Jugendamt kannst du mit ins Insolvensverfahren packen, die werden gehandelt wie normale Schuldner.
Ich würde dir auch empfehlen die Privatinsolvenz in Frankreich zu beantragen da Sie dort wesentlich schneller abläuft.
Ich weiss zwar nicht wie das aussieht in Frankreich aber wenn es keine Meldepflicht in Frankreich gibt (in Irland und UK gibts die nicht) wird man dich so schnell auch nicht ausfindig machen und ich weiss nicht ob dich deine Schuldner dann durch Interpol suchen lassen können/dürfen.
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lou-cypher
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2006 1:11    Titel: Schulden beim Jugendamt Antworten mit Zitat

Die Schulden vom Jugendamt kannst du mit ins Insolvensverfahren packen, die werden gehandelt wie normale Schuldner.
Ich würde dir auch empfehlen die Privatinsolvenz in Frankreich zu beantragen da Sie dort wesentlich schneller abläuft.
Ich weiss zwar nicht wie das aussieht in Frankreich aber wenn es keine Meldepflicht in Frankreich gibt (in Irland und UK gibts die nicht) wird man dich so schnell auch nicht ausfindig machen und ich weiss nicht ob dich deine Schuldner dann durch Interpol suchen lassen können/dürfen.
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Caesar75
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2006 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Weiß vielleicht noch jemand etwas zu den anderen Punkten?
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