| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Pattrick Newbie
Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 14.Apr 2006 8:50 Titel: Fragen zum Tatsachbestand Insolvenzverschleppung |
|
|
Hallo,
1998 hatte ich eine GmbH & Co. KG mit einem Partner gegründet, die Firma lief gut an, wie so üblich in der Hochphase des Internetbooms wurde ein vernünftiges kaufmännisches Handeln nicht praktiziert.
Die Bilanz 1998 ist zu vernachlässigen, die Bilanz 1999 zeigte bereits eine Überschuldung, im August 2000 bin ich als Geschäfsführer ausgeschieden, mein damaliger Geschäftsparter hat für meine Anteile an eine andere Firma verkauft und die Überschuldung wurde stetig fortgeführt bis zum Konkurs 2003.
Die Anträge der Staatsanwaltschaft liegen vor, sie meint, dass der Tatsachbestand der Insolvenz erfüllt sei. Mein Strafmass beträgt die Hälfte von dem, was die anderen Geschäftsführer zu tragen haben. Alle wären vorbestraft.
Momentan geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ich noch bis Mai 2001 Geschäftsführer war, da erst zu diesem Zeitpunkt (8 Monate später als meine tatsächliche Niederlegung) meine Anteile am Unternehmen offiziell übertragen worden sind.
Es existieren Schriftstücke, die zeigen, dass ich bereits im August 2000 meine Geschäftsführertätigkeit niedergelegt habe.
Nun meine Frage, ob Erfahrungen vorliegen, ob ein Gericht dieses informelle Niederlegen berücksichtigt? |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |