Verfasst am: 2.Jul 2006 7:12 Titel: Fragen zur Inso in England
Hallo zusammen,
ich habe vor, im Januar oder März 07 nach England umzuziehen. Dort möchte ich Privatinsolvenz durchführen. Hierzu 2 Fragen:
1. Ich habe vor einiger Zeit gehört, daß in England über eine Gesetzesänderung im Insolvenzrecht diskutiert wird. Danach sollen in Zukunft nur noch Schulden reguliert werden können, die man bei englischen Firmen hat. Hat sich diesbezüglich etwas geändert? Welches Gesetz bzw. welchen Paragraph betrifft die Änderung?
2. Ich werde Anfangs in einem Hostel o.Ä. wohnen, da ich mir in Englang erst eine Wohnung suchen muß. Daher habe ich vorerst auch keine feste Adresse. Muß ich meine Gläubiger vorab über meinen geplanten Umzug informieren, oder reicht es, wenn sie meine neue Anschrift erfahren, wenn ich Inso beantragt habe?
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 51 Wohnort: London
Verfasst am: 26.Aug 2006 11:41 Titel:
Von einer Änderung ist mir nichts bekannt. Wäre ja auch etwas komisch. Was macht dann ein Engländer der z. B. bei einer deutschen Firma (z. b. Versandhandel) Schulden hat? Soll der nach Deutschland ziehen?
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