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Piercy Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 9.März 2006 13:10 Titel: Fragen zur Regelinsolvenz/EV |
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Der Sachverhalt stellt sich wie folgt da.
Ich habe derzeit nicht unerhebliche Verbindlichkeit (keine Sozialversicherungs-, Krankenkassebeiträge oder Lohnsteuer) in Höhe vom ca. 200-250.000€.
Die Höhe ist davon abhängig, ob die Darlehn meiner Frau an mich bzw. meiner Firma(Einzelunternehmen) berücksichtigt werden. Leider sehe ich in meiner derzeitigen Branche keine Zukunft, die Umsatze und Erträge sind auf 10% der Üblichen zusammengebrochen. Mehrer Gläubiger machen jetzt natürlich Druck durch Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und einer will jetzt die Abgabe eines EV´s.
Es läuft also auf eine Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung hinaus.
Nun zu meinen Fragen:
1. Dem größten meiner Gläubiger, der kein Druck macht, habe ich letztes Jahr die „wertvollsten Teile“ der Betriebsaustattung sicherungsübereignet. Wird dies bei einer Regelinsolvenz berücksichtigt? Er war fair also will ich es auch sein, oder sollte ich die Dinge zuvor an ihn verkaufen?
2. Fallen die nicht unerheblichen Darlehn/Forderungen meiner Frau, auch unter die Regelinsolvenz?
3. Wie verhält es sich mit der Pfändungsfreigrenze, wird hierbei meine 16 Jahre Tochter als unterhaltspflichtig bei mir angesehen, meine Frau arbeitet Vollzeit und verdient etwas 2.500€ netto bei LSK 3/I.
4. Wie ich schon hier gelesen habe, ist eine weitere selbstständige Tätigkeit, bzw. Gewerbeausübung problemlos möglich, oder gibt es da Auflagen?
5. Ist mit einer Strafverfolgung wegen Konkursverschleppung zurechnen, die Bilanz hat über Jahre negativ Kapital ausgewiesen?
6. Wie ist jetzt die beste Vorgehensweise, Regelinsolvenzantrag mit Restschuldbefreiung stellen bevor es zur Abgabe des EV´s kommt, oder umgehe ich mit dem Regelinsolvenzantrag die Abgabe des EV´s?
7. Welche Unterlagen benötige ich zur Antragsstellung?
8. Wo muss ich den Antrag stellen, Amtsgericht des Firmensitzes oder des Wohnortes?
Viele Grüße
Bernd |
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