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miniprint Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 9.Jun 2008 12:28 Titel: Frankreich Insolvenz - Kosten und Umfang |
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Diverse Beratungsunternehmen und Kanzleien bieten den Service FrankreichInso ab 149 € an. Andere geben Kostenschätzungen von 15.000 € an.
Wie hoch sind die Kosten denn nun wirklich?
Dabei würden mich die Unterscheidung in Gerichtskosten, Anwaltskosten und sonstige Ausgaben interessieren. Warum ein Ltd oder SARL, falls man das nicht benötigen sollte. Warum eine Beratungsfirme, falls es auch ohne gehen sollte?
Nach meinem derzeitigen Wissensstand sind die Verfahren in Frankreich ohne Anwalt bzw. Anwaltszwang. Es muss doch eine Privatinso möglich sein, falls man nicht über 20.000 Euro verfügt.
Wie sieht es bei fehlenden französischen Sprachkenntnissen aus?
Gerade französisch kann nicht jeder. Kann ich im Elsass vor Gericht auch deutsch reden? Gibt es evtl. Dolmetscher?
Muss man eine Steuererklärung haben?
Nicht immer liegt eine Steuererklärung aus Frankreich vor. Muss man dann erst einmal eine Steuererklärung abgeben? Reicht eine dt. Erklärung oder geht es ganz ohne?
Welche Forderungen werden gelöscht?
Schulden aus Straftaten und Unterhaltsforderungen sind ausgenommen. Wie sieht es mit Steuerschulden und noch nicht in Frankreich titulierten Forderungen aus? |
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Goldfisch5 Specialist
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 116
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Verfasst am: 9.Jun 2008 13:32 Titel: |
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@ Moderator
Mir liegt ein Grundsatzurteil jüngeren Datums eines deutschen Gerichtes zur oben benannten Thematik als PDF vor. Dieses würde ich gerne unseren Mit-Usern zur Verfügung stellen, da es sicher viele Fragen klärt, und auch die Quellenangaben beinhaltet. Leider liegt mir aber kein Downloadlink vor.
Kann ich den File irgendwie auf Eure Plattform uploaden, sodass alle etwas davon haben? Ist leider sehr umfangreich, sonst würde ich den Text hier rein kopieren.
Es grüsst
Euer Goldi |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7209
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Verfasst am: 9.Jun 2008 13:47 Titel: |
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@ Goldfisch5,
| Zitat: |
| Kann ich den File irgendwie auf Eure Plattform uploaden, sodass alle etwas davon haben? |
Ja, bitte. Dies dürfen Sie in eigener Verantwortung. Dazu könnte man:
http://www.siteupload.de/
nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mod. |
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Goldfisch5 Specialist
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 116
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Verfasst am: 9.Jun 2008 16:16 Titel: |
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Hallo miniprint und Mod,
anbei der Link zum Beschluss des BGH IX ZB 51/00. Mit dem jüngeren Datum habe ich mich vertan, er datiert aus Ende 2001. Hatte ihn nur soeben erst erhalten, und gerade von einem Bekannten hochladen lassen.
Beschluss des BGH IX ZB 51/00
Es grüsst
Euer Goldi  |
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miniprint Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 10.Jun 2008 8:57 Titel: |
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Vielen Dank - das Urteil kenne ich. Es beantwortet leider nicht meine Fragen.
Mir geht es einfach um die praktische Umsetzung und da wird viel Widersprüchliches erzählt. Ich will ja nicht erst einen Sprachkurs machen, bevor ich das Verfahren beginne. Außerdem werden viele Betroffene nicht gerade 20.000 € rumliegen haben. |
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 563 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 10.Jun 2008 20:24 Titel: |
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Hallo miniprint,
| miniprint hat folgendes geschrieben:: |
Vielen Dank - das Urteil kenne ich. Es beantwortet leider nicht meine Fragen.
Mir geht es einfach um die praktische Umsetzung und da wird viel Widersprüchliches erzählt. Ich will ja nicht erst einen Sprachkurs machen, bevor ich das Verfahren beginne. Außerdem werden viele Betroffene nicht gerade 20.000 € rumliegen haben. |
dann wären diese Betroffenen auch kaum insolvent, oder...? _________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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miniprint Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 18.Jun 2008 8:40 Titel: |
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Gibt es denn hier niemanden, der mir ein paar Antworten zu meinen Fragen geben kann? Aus der Zahl der Beiträge des Forums könnte man auf die Idee kommen, dass es hier nur ein Dutzend aktiver Teilnehmer gibt. Dann bin ich möglicherweise hier falsch.
Falls das so ist, hat vielleicht jemand dann einen Tipp, welches Forum besser geeignet ist. |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1226 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 18.Jun 2008 11:24 Titel: |
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Wenn Sie mit dem gleichen Enthusiasmus, in den auf diesem Forum verfassten Artikeln lesen würden, Sie hätten Sie schon zig Antworten auf Ihre Fragen gefunden. _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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miniprint Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 18.Jun 2008 11:47 Titel: |
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Das habe ich längst getan und eben diese Antworten nicht gefunden. Ich finde es erstaunlich, mit welchem Enthusiamus Nicht-Antworten kommen.
Ich kann Beiträge finden, die 15.000 € Kosten bei irgendwelchen Agenturen nennen. Ich suche baer keine Agentur in Deutschland, die mir Full-Service bietet. Ich wollte z.B. wissen, was das Verfahren selbst - ohne Vermittler dazwischen - kostet.
Ich benötige auch keine Dienstleister, die Briefkästen oder Wohnungen vermitteln.
Ich will nicht alle Fragen nochmals aufzählen, aber ich suche nicht irgendwelche Antworten auf Fragen, die ich gar nicht gestellt habe, sondern Antworten auf MEINE Fragen.
Auch die Frage nach einem für diese Fragen kompetenten Forum war kein Scherz. |
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270260 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18.Jul 2008 15:51 Titel: Insolvenzverfahren Frankreich und UH |
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Erfahrungsbericht:
Nachdem ich mich im letzten Jahr durch eine fällige Bankbürgschaft (600T) in beträchtlicher Hohe mit diesem Thema auseinandergesetzt habe nachfolgende Erfahrungen:
Abwicklung Elsass:
Mittlerweilen sehr schwierig da die Richter mißtrauisch sind und selbst bei Franzosen den Wohnsitzwechsel kritisch hinterfragen (Sprache, Job, Familie). Kosten für Zweitwohnsitz und Telefon Anwalt etc. ca. 20 T€ Risiko recht hoch das dies ábgelehnt wird
Abwicklung UK
Die Behörden sind hier weniger kritisch. Ein Jahr Abwickung realistisch Aber hohe Kosten für regelmäßige Flüge nach UK Wohnung etc., Gehaltsnachweis UK notwendig. Briefadresse sinnlos, Mit Ltd. als Arbeitgeber sinnvoll für Selbständige. Klapp leichter Kosten auch um 20T€
Zusammenfassend:
- Viele schwarz Schafe unter den Beratern (kritsch prüfen, kein Vorschuss)
- Man muss das Thema auch finanzieren und seine Zeit frei
einteilen können da man definitiv auch vor Ort sein muss (UK)
- deutschsprachiger Anwalt vor Ort sinnvoll
Meine Lösung:
- Habe E.V. für eine Telefonrechnung von 100 € abgelegt und das Gericht nett gebeten mit der endgütigen Eintragung noch zu warten da ich die Summe sicher noch auftreiben werde.
Mit der Kopie der E.V und der Inso.androhung und einem Anwalt/ Bankfachmann habe ich nochmals mit der Bank verhandelt und einen Vergleich geschlossen (5% der Summe auf 10 Jahre). Die Verhandlungen waren deutlich leichter. Dannach habe ich die 100 € bezahlt und die E.V. wurde gelöscht.
Sicherlich kein Rezept aber mit sehr viel Vorbereitung für den Banktermin hat in meiner Situation geklappt.
Viel Glück für alle Leidensgenossen |
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