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Gerichtsvollzieher kommt nicht weiter

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justact1
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.10.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 11:57    Titel: Gerichtsvollzieher kommt nicht weiter Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich bin Gläubiger bei einer GmbH. Vollstreckungsbescheid, inkl. Taschenpfändung usw. wurde alles eingeleitet - vor bereits 3 Monaten.
Bisher habe ich weder mein Geld noch Informationen über den Stand des Gerichtsvollziehers erhalten. Ist das normal?

Die Vollstreckung richtet sich zwar gegen ein GmbH, jedoch ist die einzige Person in dieser GmbH der GF selbst. Diese besitzt allem Anschein nach ein gewaltiges Vermögen: 2 Autos (Mercedes, Porsche), ca. 70 Immobilieneinheiten von dem mir bekannt ist. Darüber hinaus verbringt er seine Abende gerne in teuren Clubs und Discotheken und geht annähernd jeden Tag essen usw....!

Mein Anwalt sagt immer nur wir müssten Geduld haben, da wir
1. den Gerichtsvollzieher nicht unter Druck setzen dürfen
2. es ein gutes Zeichen ist wenn es etwas länger dauert!?!?!

Ist noch jemand dieser Auffassung?

Ferner ist mir aus den Kreisen des GF bekannt, dass dieser kein Problem damit hat alle Vermögenswerte auf seinen Bruder umschreiben zu lassen.
Geht das nach Einreichung der Zwangsvollstreckung überhaupt noch?

Und sollte die GmbH pleite sein (was sie allem Anschein nach ist, kann die Pfändung auch zu lasten des Privatvermögens des GF ausgeweitet werden?)

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich bin Gläubiger bei einer GmbH


Das heißt also, der Vollstreckungsbescheid richtet sich gegen die GmbH?

Wenn es so ist, kann auch nur in das Vermögen der GmBH vollstreckt werden - ist dort keins - Pech gehabt.

Eine Vollstreckung in das Privatvermögen des Geschäftsführers ist nur dann möglich, wenn Tatbestände für eine Durchgriffshaftung vorliegen. Beispielsweise das bewußte Nichtzahlen von Umsatzsteuern trotz Zahlungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Fälligkeit.

Ist ja eben Sinn und Zweck einer GmbH die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken.

Deswegen fordern Banken in der Regel ja auch eine Bürgschaft des GF / der Gesellschafter - damit sind diese dann wieder in der Haftung.
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justact1
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.10.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank!

Kannst Du mir bezgl. des Gerichtsvollziehers Info geben? Wann sollte das "Verfahren" beendet sein - wie lange kann das noch gehen?

Und kann der GF Gesellschaftsvermögenswerte umschreiben trotz erfolgtem Vollstreckungsbescheid?
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so am Rande:

Zitat:
Manchmal bringt G. auch einen Partner mit. Der begrüßt niemanden, spricht auch sonst kein Wort, sondern setzt sich einfach auf einen Stuhl. "Das ist der Herr Truschinow" aus St. Petersburg, klärt G. die Anwesenden auf. "Der spricht nicht gut Deutsch, versteht aber alles."

Eine andere Variante besteht darin, daß G. während der Verhandlungen einen Anruf erhält. G. sagt ein paar Worte auf russisch in den Hörer und legt wieder auf. Das Prinzip auch dieses Mal: keine Drohung, keine Beleidigung. Nur angewandte Psychologie. Der Gegner bekommt Angst, weil er in seiner Phantasie assoziiert: Truschinow, Russe, Mafia, Mord oder Entführung.

Noch ein paar Tricks gefällig? Bitte schön. G. hat einiges zu bieten. Zum Beispiel: "Schauen Sie mir bitte in die Augen, Herr Müller", verlangt G., wenn der andere ausweicht. "Ich will sehen, ob Sie mich belügen." Oder: G. greift plötzlich in die Tasche und zieht, nein, keine Pistole, sondern seine Visitenkarte heraus. Wirkungsvoll ist auch die Schwerhörigenmasche. "Ich habe Sie nicht verstanden", sagt G. und tritt mit seinen 1,95 Metern und 120 Kilogramm ganz dicht an den Schuldner heran. Da kommt selbst ein Mensch mit gutem Gewissen ins Zittern.


http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=120
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gerichtsvollzieher sind ein Kapitel für sich. Da gibt es welche, die sind ganz pfiffig und finden auch noch die Goldbarren in der Kuckucksuhr und da gibt es welche, die fragen einmal: Können Sie zahlen - und sind dann wieder weg. Leider geht aus dem Vollstreckungsprotokoll nicht hervor, wie intensiv sie geforscht haben.

Hinzu kommt, daß die Jungs (und natürlich auch Mädels) fürchterlich überlastet sind - da können schon mal nen paar Monate zwischen Vollstreckungsbescheid und Pfändungsversuch liegen. Und wenn Sie dem GV auf den Fuß treten, kann es sein, daß er ganz auf stur schaltet und noch weniger tut.

Wenn Ihre GmbH - besser gesagt Ihr Schuldner - zahlungsunfähig ist, ist er - resp. der GF - verpflichtet Insolvenz anzumelden. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es u.a. festzustellen, ob Vermögen ungerechtfertigt verschoben wurde - dann wird es wieder zurückgeholt.

Aber wenn bei Ihnen der Vollstreckungsbescheid schon drei Monate alt ist - mal nachschauen, ob die GmBH in Insolvenz ist - und wenn nicht, Insolvenzantrag stellen. Meistens reciht schon die Drohung beim GF - und es bewegt sich was. Denn ganz schnell hat er sich der Insolvenzschleppung schuldig gemacht - und dann gibt es nicht nur zivilrechtliche sondern auch strafrechtliche Probleme.
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wutz
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Anmeldungsdatum: 11.08.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die gmbh pleite ist, so solltest du anzeige beim lka wg. insolvenzverschleppung bzw. -betrug stellen. das sahnehäubchen oben drauf ist der vorsätzliche bankrott.

daraufhin werden ermittlungen eingeleitet, an die staatsanwaltschaft übergebe, dann klage erhoben und der gf wird verurteilt.

persönlich hast du noch nichts davon, da dein begehr, für das gericht, rein "privater" natur ist.

eine verurteilung hilft jedoch bei der privat/zivil-klage. dies ist zwar keine garantie, dass du dein geld bekommst, jedoch hast du dann erheblich bessere chancen, da es zu einer durchgriffshaftung (bis in das privatvermögen des gf's) kommt.

ebenfalls solltest du in erwägung ziehen, eine insolvenz für die gmbh einzuleiten. dies kann unter umständen teuer werden. daher mein tipp, lass eine insolvenz von amtwegen einleiten.

wichtig ist auch genügend "beweismaterial" gegen die gmbh und deren geschäftsführer zu sammeln. dazu kannst du die mitarbeiter/innen unauffällig ansprechen, ohne dich als gläubiger zu enttarnen. (hier tun sich so manche höchst interessante informationsquellen auf, speziell mit insider wissen)

auch gibt es die möglichkeit öffentlichkeitsarbeit zu leisten; z.b. durch eine flugblattaktion in unmittelbarer nachbarschaft der gmbh, bei lieferanten(können auch gläubiger sein, daher zusamenschluss und gemeinsames vorgehen), kunden, privatem umfeld.

den gerichtsvollzieher kann man anmahnen, bzw. das gericht auffordern tätig zu werden.

zu guter letzt: wechsle deine anwalt, der scheint eine niete zu sein.

freundliche grüsse, der wutz

ps
ähnliches ziehe ich gerade ebenfalls durch. aufgrund meiner anzeige ermittelt die oberstaatsanwaltschaft wg. insolvenzverschleppung bzw. -betrugs
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ansprechpartner für eine Strafanzeige ist die örtlich zuständige Kriminalpolizei - nicht das LKA.

Ermittelt wird dann - denn die Polizei ist nur "Hilfsbeamter" - von der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren allerdings an eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsvergehen abgeben kann. Eine Oberstaatsanwaltschaft gibt es nicht, wohl einen Oberstaatsanwalt.
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 19:19    Titel: Nüchtern und trocken wie immer... Antworten mit Zitat

Und dann wird sich in der Regel herausstellen, daß der GF nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat...

Nix ist also mit Insolvenzverschleppung usw. ....

Der Inso-Verwalter (vorläufig oder endgültig bestellt) hat genug damit zu tun, das Verfahren geordnet auf die Reihe zu kriegen...

Insoweit die Erfahrungen eines Involvierten...

Freundliche Grüße

mhmoeller hat folgendes geschrieben::
Ansprechpartner für eine Strafanzeige ist die örtlich zuständige Kriminalpolizei - nicht das LKA.

Ermittelt wird dann - denn die Polizei ist nur "Hilfsbeamter" - von der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren allerdings an eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsvergehen abgeben kann. Eine Oberstaatsanwaltschaft gibt es nicht, wohl einen Oberstaatsanwalt.
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wutz
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Anmeldungsdatum: 11.08.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

ich war beim lka, abt. wirtschaftsdelikte, und nicht bei der kriminalpolizei, dies ist nun mal so.

wenn mir der lka-beamte (per visitenkarte: kriminalhauptkommisar) mitteilt, das "er" nun ermittungen aufnehmen wird, diese ergebnisse an die "staatsanwaltschaft" weitergibt und mir die oberstaatsanwaltschaft/der oberstaatsanwalt mitteilt, das diese ermittlungen nun ausgeweitet werden, dann nehme ich dies so, unwidersprochen, an.

cu, der wutz

ps

ich habe keine interesse hier irgendwelche haarspaltereien zu betreiben.
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