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barter Newbie
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Freilassing
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Verfasst am: 17.Apr 2008 16:51 Titel: Gewerbe in der Wohlverhaltensphase |
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Hallo,
mein Regelinsolvenzverfahren ist abgeschlossen und ich befinde mich in der Wohlverhaltesphase. Ich möchte gerne nebenbei wieder ein Gewerbe betreiben.
Jetzt meine Frage:
Kann ich für mein Gewerbe ein eigenes Konto eröffnen, oder bekommt die Einnahmen erstmal der Verwalter?
Vielen Dank |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 1.Mai 2008 11:37 Titel: |
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Hallo,
Sie bekommen mit Ende der Insolvenz und Beginn der WVP die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück. Also können Sie natürlich auch ein Konto aufmachen.
Ob und wenn ja wieviel Sie vom Gewinn der Selbständigkeit an den Treuhänder abzugeben haben, lässt sich pauschal nicht beantworten, dazu bedarf es Detailkenntnisse.
MfG
ThoFa |
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