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MMP Newbie
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 13.Jun 2006 23:26 Titel: Gibt es Pfändungssichere Konto`s ? |
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Hallo,
habe eine frage an euch und zwar ist es möglich für eine LTD ein Geschäftkonto zu eröffnen was im Falle einer Privat Insolvenz Pfändungssicher ist ?
Wenn ja wo ist es empfehlenswert ein Konto zu eröffnen ?.
Mit freundlichen Grüßen
MMP |
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Prisma Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 25.Jun 2006 8:48 Titel: |
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das Konto gehört doch der LTD und kann nicht gepfändet werden...
Wie ist den die Zusammensetzung innerhalb der LTD? |
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MMP Newbie
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 25.Jun 2006 8:54 Titel: |
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Hallo Prosma,
die zuammensetzung der LTD ist das ich der einzige Geschäftsfürher bin, aus diesem grund frage ich ja wegen einem Pfändungssicheren Konto.
mfg
MMP |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 26.Jun 2006 11:12 Titel: |
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hallo,
grundsätzlich müssen Sie zwischen der juristischen Person (ltd.) und der für diese handelnde natürliche Person (Director = Sie) trennen.
Die ltd. als eigene Rechtspersönlichkeit wird in Ihrem Falle ein eigenes Konto unterhalten. Dieses Konto hat mit Ihrer privaten wirtschaftlichen Situation (und mit Ihrem persönlichen Konto) nichts zu tun. Rein vorsorglich sollten Sie allerdings keine privaten Ausgaben (private Miete, Unterhalt etc.) von diesem Konto verfügen. Pfändungen auf dieses Konto könnten nur dann vorgenommen werden, wenn die ltd. eigene Vollstreckungen laufen hat. Dies betrifft aber nicht Ihre!
Allerdings könnte einer Ihrer Gläubiger mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei der ltd. Ihren Gehaltsanspruch (Provisionsanspruch etc...) pfänden. In diesem Falle wäre die ltd. gehalten, dem Gläubiger über Ihre Ansprüche Auskunft zu erteilen, was bedeutet, daß ein Gläubiger Ihren Gehaltsanspruch bei der ltd. direkt pfänden kann.
Bei der Privatinsolvenz ist es eigentlich nicht anders. Hierbei wird Ihr Insolvenzverwalter Ihren Gehaltsanspruch zum Zwecke der Insolvenz "verwalten".
Entscheidend ist, daß Sie nicht Gesellschafter der ltd. sind. Ansonsten könnte auch in die Gesellschaftsanteile gepfändet werden.
grüße
gundel |
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