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GmbH Haftung

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tribun
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 27.Dez 2005 23:55    Titel: GmbH Haftung Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin neu in diesem forum und hoffe,dass man mir helfen kann, da ich ehrlich gesagt,das deutsche rechtssystem und derem beamte nicht verstehen kann.ich schildere mal in kurzen zusammenhängen den fall:

ich war gf einer gmbh.der alleinige gesellschafter hat die 25.000 € stammeinlage nicht erbarcht.muss trotz übernahme einer bestehenden gmbh erbracht werden.hat auf anraten seines steuerberaters eine bestehende gmbh für 8000 € abgekauft.wie auch immer.der alleinige gesellschafter ist als faktischer geschäftsführer aufgetreten und hat geschäfte abgeschlossen und gelder der gmbh veruntreut.ich habe den gesellschafter zur rede gestellt und sein kommentar war,er werde die stammeinlage erbringen und die gelder zurückgeben.er hat die gmbh bewusst ruiniert und die aufträge an seine neue firma vermittelt (wurde mir im laufe meiner recherchen bekannt).mir wurde von seitens der staatsanwaltschaft insolvenzverschleppung vorgeworfen. während der ermittlungen haben 3 leute zu meinen gunsten ausgesagt und das verfahren wurde gegen mich wegen "geringfügigkeit" eingestellt.die zeugen haben alle den damaligen gesellschafter belastet und dennoch hat die staatsanwaltschaft das verfahren auch gegen den damaligen gesellschafter eingestellt.ich muss noch heute an das finanzamt und die sozialkassen zahlen und darf mich mit anzeigen der amtsanwaltschaft rumplagen.es liegt eine akte von über 100 seiten bei der staatsanwaltschaft vor,wo alle beteiligten den damaligen gesellschafter beschuldigen und auch mit beweisen nachweisbar ist und dennoch wird nicht gegen ihn ermittelt.mittlerweile habe ich erfahren,dass der damilge gesellschafter einen offenbarungseid geleistet hat und die neue firma über seine firma läuft.habe ich irgendwelche chancen,dass der damalige gesellschafter für seine taten zur rechenschaft gezogen wird?die staatsanwaltschaft hat nämlich keine lust und hat gegen ihn das verfahren eingestellt und er agiert mit einer neuen firma auf dem markt und offizieller gründer ist angeblich seine frau,die nicht mal mit geld umgehen kann.ist das denn nicht eigentlich betrug?mir ist mal aufgefallen,wenn man in deutschland betrügen will,dann stehen alle gesetze auf der seite der betrüger und geben ihnen auch noch schutz.hinzu kommt das die beamtem keine lust haben zu ermitteln,obwohl ihnen genug beweise für mindestens einen betrugsfall vorliegt.
wer kann mir nützliche bzw hilfreiche tipps geben?
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 28.Dez 2005 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@tribun
jetzt bitte nicht böse sein, jetzt kommt ein "hartes" Wort:

Nicht nur Ihr ehemaliger Geschäftspartner, sonder auch Sie sind ein "Betrüger" (ich benutze nur Ihren Sprachgebrauch, juristisch sind Sie etwas anderes). Bitte, bitte nicht böse reagieren

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Nachweis der Stammeinlage zu sorgen - nicht Ihr Gesellschafter! Er muß sie nur bringen - auf Ihre Anforderung! Dies ist auch bei einer "Mantel-GmbH" nichts anderes.

Wenn Ihr Gesellschafter als "faktischer Geschäftsführer" aufgetreten ist, wäre es an Ihnen gewesen, rechtzeitig das "Heft" in die Hand zu nehmen.

D.h. wenn Sie so "vertrauensseelig" waren, ihm blind zu vertrauen, haben Sie leider Pech gehabt und stehen als ehemaliger Gf für alles gerade, was in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.

So jetzt reichts aber mit den Anschuldigungen

Bitte denken Sie daran, Ihren "Vermögensschaden" welcher Ihnen durch die Zahlungen an das Finanzamt oder die Krankenkassen entsteht, wird Ihnen eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung nicht ersetzen. Deshalb werden Sie versuchen müssen, den zivilrechtlichen Weg zu gehen. Hierfür sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren. Nur dieser wird Ihnen Chancen aufzeigen können, um an Ihr Geld zu kommen. Sollte es trotzdem zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ihren Gesellschafter kommen - schön - dann haben Sie wenigstens etwas "Genugtuung" - aber noch kein Geld!

Also: Anwalt fragen!!!

grüße
gundel
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karbigac
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 2.Jan 2006 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich stimme ich Gundel zu. Sie sollten sich die Erstberatung durch einen Anwalt sich leisten.

Ich kann jetzt sagen dass Sie nicht zivilrechtlich gegen Ihn vorgehen sollten. Denn Sie würden gutes Geld hinter schlechtem werfen.
Was wollen Sie vollstrecken wenn er schon die Finger gehoben hat?


Des Weiteren scheinen die Beweise nicht genug zu sein, denn die Staatsanwaltschaft würde nicht ohne Grund das Verfahren einstellen.

MfG
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tribun
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2006 1:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo gundel,

ich bin ein erwachsener mann und kann kritik vetragen.warum sollte ich ihnen böse sein.sie vertreten ihre meinung bzw sagen mir,wie die dinge gesetzlich geregelt sind.
ich kann mittlerweile sagen,dass die deutsche rechtsprechung ideal für täter ist.egal,ob es sich um wirtschaftdelikte handelt oder andere straftaten. es ist erstaunlich,wieviel schutz die geniessen und wie schnell aus einem täter ein opfer wird und plötzlich bekommen die sogar unterstützung.ich möchte das jetzt nicht weiter ausbauen,da es den rahmen sprengen würde.ich wollte mir nur für die beantwortung meiner "Frage" bedanken.

mfg

tribun
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tribun
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2006 1:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo karbigac,

ihren beitrag habe ich gelesen und vielean dank für den tip.
sollte ich wohl befolgen und das geld sparen,als in einem zivilprozess aus dem fenster zu werfen.

zum anderen möchte ich sagen,dass die staatsanwaltschaft 4 zeugen haben, die den gesellschafter beschuldigen und es liegen genung beweise vor. warum nicht weiter ermittelt wird liegt daran,dass der vater des gesellschafters eine hohe position im öffentlichen dienst bekleidet und für den lieben sohn seine beziehungen spielen lassen hat.
es gibt noch was,was auch mit ausländern zu tun hat,doch dies möchte ich hier nicht näher erläutern,weil es dann gleich wieder heisst,so was gibt es in deutschland nicht.in deutschland gibt es ja so vieles nicht.zumindest offiziell nicht,aber hinter vorgehaltener hand werden dennoch gewisse dinge praktiziert und auch "gefördert" bzw befürwortet.

mfg

tribun
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