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GmbH Verkauf an "Firmenbestatter" Was kann Alt GF passieren

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papna
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 7:05    Titel: GmbH Verkauf an "Firmenbestatter" Was kann Alt GF Antworten mit Zitat

Mich würde mal interessieren, wer an sogenannte "Firmenbestatter" seinen GmbH verkauft hat und welche Erfahrungen er damit hinterher gemacht hat.

1. Wurde der Alt GF trotz Verkauf und Übertragung zur Veantwortung wegen Inso-Verschleppung gezogen ?

2. Was kam dabei raus ?

Ich habe in diesem Forum zu dieser Frage nichts brauchbares gefunden. Berichtet wird immer wieder von Beobachter oder von Mitarbeitern der verkauften Firmen. Jedoch hat kein einziger Alt GF hier sich darüber geäußert. Es scheint daher, daß der Alt GF sauber aus der Sache rauskommt, und das alles legal abgelaufen ist. Ansonsten würden doch viele Alt GF s sich hier äußern. Oder täusche ich mich ? Ich möchte bitte keine Antwort von BEOBACHTERN oder sonstigen. Ich möchte nur Antworten von ALT- GF s die die GmbH verkauft haben. Von Beobachtern habe ich genug gelesen und das interessiert auch nicht mehr.
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b+rconsult
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.04.2004
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 8:35    Titel: Firmenbestattung Antworten mit Zitat

Informationen wohin?
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 9:59    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Firma meines Vaters wäre diese Frage auch sehr interessant ... würde mich also auch interessieren .......
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 10:11    Titel: Hadftung des Geschäftsführers Antworten mit Zitat

@papna,

@berliner-27,

Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Insolvenzverschleppung oder aus den Umständen der Insolvenz ist gesellschaftsrechtlich durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt.

Die Haftung des Gf besteht, gleichgültig ob er bereits sein Gf-Amt niedergelegt hat, die Gesellschaft veräußert hat etc. Dies ergibt sich aus § 64 Abs. 1 GmbH-Gesetz bzw. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG.

Genau diese Haftungsproblematik ist das pervide an Unternehmens-"Bestattern", durch die der frühere Gf gerade nicht geschützt ist.

Beste Grüße

tropico
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke tropico,

also kann man davon ausgehen, dass man z.B. meinem Vater (GmbH) nicht mehr helfen kann????

Es ist so .... er hat sich vor ca. 3 Jahren bei einem Großauftrag verkalkuliert .... weiterhin - wie bei vielen anderen auch - zahlen einige "Kunden" Ihre Rechnungen einfach nicht sodass es zu 6stelligen Aussenständen gekommen ist.

Soweit ich weis ... hat sich mein Vater mit den Lieferanten so geeinigt, dass er die offenen Rechnungen "abstottern" kann ... allerdings ist die wirtschaftliche Lage so, dass er dies nicht mehr lange durchhält.

Ich glaube er verschickt seit einiger Zeit sämtliche Rechnungen als Einzelunternehmer und NICHT mehr unter dem Namen der GmbH.

Ich möchte Ihm natürlich helfen .... er ist ja mein Vater und hat mir in schweren Zeiten auch immer geholfen ..... Obwohl ich gut verdiene ... übersteigen die offenen Forderungen selbst meine Mittel sodass ich da auch nicht mehr viel machen kann ... außerdem kann ich nicht ständig so viel Geld - ohne Rechnung - an meinen Vater abgeben ... denn das Finanzamt will ja von mir auch noch Steuern haben ... und wenn ich immer Geld an meinen Vater "abführe" , komme ich irgendwann selbst in Schwierigkeiten.

Also war mein Gedanke, dass man die Gmbh in die Insolvenz führt (gegen die Wand fährt) und mein Vater macht dann "normal" als Einzelunternehmer (oder neue Gmbh) weiter.....

Allerdings weis ich nicht ob sowas jetzt noch möglich ist???? Wann beginnt denn die Insolvenzverschleppung???? Weiterhin hört man ja ständig von vielen schwarzen Schafen (Firmenbestatter) die nur abkassieren wollen .... daher weis ich ehrlich gesagt garnicht richtig an wen man sich bei solch einer Sache wenden soll/kann..... ohne abgezockt zu werden...

Falls jemand einen Tip hat ... wäre es schön wenn derjenige mir einige Infos dazu zukommen lässt.

Danke schonmal im Voraus
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre nämlich so..... dass er sein Haus verlieren würde wenn er persönlich haftend gemacht wird ..... und dass würde Ihm das Herz brechen (wenn nicht noch mehr) denn dafür hat er sein ganzes Leben gearbeitet ......
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

@berliner-27,

die Insolvenzverschleppung beginnt regelmäßig nach Ablauf einer Frist von maximal 3 Wochen nach Insolvenzantragspflicht iSv § 64 GmbHG, wenn also entweder

1. die GmbH objektiv zahlungsunfähig ist ("nichts geht mehr" iSv § 17 InsO),

oder

2. der GmbH droht die Zahlungsunfähigkeit ("bald geht nichts mehr" iSv § 18 InsO),

oder

3. die GmbH ist überschuldet ("es geht zwar, aber nur weil ich jedem ein wenig Geld gebe und niemand mich gleich platt macht" iSv § 19 InsO).

Bei Ihrem Herrn Vater dürfte letztgenannter Tatbestand vorliegen.

Ein Firmenbestatter wäre im Ergbenis der persönliche Ruin Ihres Vaters !

Zunächst sollte Ihr Vater bei seiner IHK nachfragen, was die in einem solchen Fall empfehlen (insbesondere nach Rechtsanwalt fragen, der bei der IHK als Spezialist bekannt ist !!!!).

Die Rechnungslegung als Einzelunternehmer anstatt seitens der GmbH ist kreuzgefährlich !!!!!!!

Sämtliches Privatvermögen sollte er zumindest dadurch sichern, daß es auf Sie oder Ihre Mutter übertragen wird. Im letztgenannten Fall sollte aber im Nachhinein ein Ehevertrag abgeschlossen werden !

Beste Grüße

tropcio
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 637
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Berliner-27 hat folgendes geschrieben::

Falls jemand einen Tip hat ... wäre es schön wenn derjenige mir einige Infos dazu zukommen lässt.


Hallo,

dann jetzt ganz offen: Melde Sie sich bei mir: [E-Mail anzeigen]

Referenzkontakt in Berlin vorhanden.

MfG

ThoFa
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wer garantiert mir, dass ich nicht an einen der hier oftmals genannten "Abzocker Firmenbestatter" gerate?????
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Garantieren kann man in diesem Marktsegment nichts, aber ich meine, dass ThoFa grundsätzlich wohl das ist, was man allgemeinhin als 'in Ordnung' bezeichnet.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 637
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Berliner-27 hat folgendes geschrieben::
Wer garantiert mir, dass ich nicht an einen der hier oftmals genannten "Abzocker Firmenbestatter" gerate?????


Hallo,

niemand. Sie wissen aber schon was "Referenz" bedeutet, oder ?

Und ich nehme mal an, dass Sie und Ihr Vater frei Menschen sind, so dass Sie bei einem Angebot meinerseits auch "Nein" sagen könnten ?

Wenn Sie dann zum Schluß kommen, dass ich zu den "Abzocker Firmenbestatter" gehöre, können Sie sich ja gerne hier dazu auslassen.

MfG

ThoFa
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

danke für Deine Antwort.

Gerade im Bereich Offshore oder Insolvenz sollte man lieber ein wenig mehr Paranoia haben als zu wenig .......

Ich überlege es mir und werde mich dann gegebenfalls melden ....

Danke schonmal .....
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie dann zum Schluß kommen, dass ich zu den "Abzocker Firmenbestatter" gehöre, können Sie sich ja gerne hier dazu auslassen.


Hallo ThoFa,

genau an diese Sache denke ich schon seit geraumer Zeit. Sie und auch andere in diesem Forum "tummeln" sich ja hier scheinbar schon längere Zeit.

Da ich noch keinen Warnhinweis oder ähnliches über einige User hier lesen konnte, könnte man annehmen, dass es somit auch noch nie zu "Problemfällen" kam ......

Ich überlege es mir und melde mich dann gegebenfalls bei Ihnen ......

Danke schonmal .....
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papna
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 16:03    Titel: Zwischenstand Antworten mit Zitat

Kann ich es also so verstehen, daß es vollkommen legal ist und der Alt GF dann trotz möglicherweise insoverschleppung mit dem Verkauf an "Firmenbestatter" sauber rauskommt !
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Achternbrook
Insider


Anmeldungsdatum: 05.01.2004
Beiträge: 623
Wohnort: OHZ + Wandlitz

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 16:37    Titel: Re: Zwischenstand Antworten mit Zitat

papna hat folgendes geschrieben::
Kann ich es also so verstehen, daß es vollkommen legal ist und der Alt GF dann trotz möglicherweise insoverschleppung mit dem Verkauf an "Firmenbestatter" sauber rauskommt !


@papna

Eben nicht.
Lesen sie doch einfach mal den Beitrag des users tropico.
ck
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Klever
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Haftung für Alt-GF trotz Firmenbestattung?

Letzltlich ist es eine Art Lotterie: Man kann Glück haben oder nicht.

Bei manchen Übernehmern, die einen Insolvenzantrag stellen, erhält die Staatsanwatlschaft automatisch die Information und ermittelt im Regelfall auch gegen den Alt-GF - und zwar mit besonderem Nachdruck, wenn sie den Firmenbestatter kennt.

Ansonsten ist der Alt-GF auch nicht sicher, denn auch bei Einschaltung eines Firmenbestatters können Gläubiger oder Krankenkassen Insolvenzanträge gegen die GmbH oder Strafanzeigen gegen den Alt-GF stellen. Auch die Vernichtung oder Abgabe der Buchhaltungsunterlagen (die für sich allein schon strafbar ist) schützt nicht. Wieviel bei den Ermittlungen herauskommt, ist von der Qualtität der örtlichen Staatsanwaltschaft abhängig.
Die Abgabe an einen Bestatter wirkt sich in der Regel strafschärfend aus.

Und spätestens im Anschluss an ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kommen auch zivilrechtliche Inanspruchnahmen durch diverse Gläubiger.

Weiter oben wurde die Verschiebung von Vermögen auf Familienangehörige empfohlen. Auch das darf man nicht erst machen, wenn die Krise droht, denn dann ist es nach §283, 283c oder 266 StGB strafbar.

Klever
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autor
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 15.Jun 2005 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Auch hier ist weiterer Aufklärungsbedarf gegeben. Staatsanwälte machen oft was sie wollen, dürfen sie aber nicht. Staatsanwälte Haften nicht! Sie haben aber als Beamte die besondere Pflicht der Objektivität und Neutralität. D.H. wenn es so wäre wie Klever darstellt und der Beweis geführt werden kann, dann geht der Staatsanwalt in eine andere Abteilung. Wie übrigens schon in den zusammenhängen "Firmenbestattung" geschehen.
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Ralf Hofstetter
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 1.Sep 2005 0:11    Titel: Firmenbestattung... MEINE ERFAHRUNG! Antworten mit Zitat

Kein Zeitungsinserat, kein "guter Bekannter", nein! MEIN STEUERBERATER hat meine Firma an einen Firmenbestatter vermittelt und kurz darauf folgte ein Haftbefehl gegen mich mit Vorwürfen wie: Vorsätzliche Insolvenzverschleppung, Untreue, vorsätzlicher Bankrott... u.v.m. Es zieht einen "Rattenschwanz" nach und ich weiss nicht mehr weiter! Mein Partner war 9 Monate in U-Haft und bekam als "Mittäter" 2 Jahre Haft (mit Bewährung), ist nun vorbestraft und "fertig". Alles was noch zu retten war, wurde vom Insolvenzverwalter vernichtet, verschleudert und/oder verschenkt. Bitte glaubt keinem "Firmenaufkäufer", die das Wort "Firmenbestatter" übrigens niemals in den Mund nehmen. Ich war so dumm und habe meinem Steuerberater geglaubt. Ich wollte Insolvenz machen und er hat gesagt: "Mensch Ralf, sei nicht so dumm, ich habe einen Klienten der Kauft deine Firma". Wir fuhren zu dem "Käufer" hin, am nächsten Tag war der Notartermin, alles war "ganz gut". Mein Steuerberater erhielt sein Geld für die Beratungskosten lt. mündl. Beratervertrag (ohne Quittung) und ich konnte "gut" durchatmen... aber eben nicht lange! Jetzt ist die Staatsanwaltschaft hinter mir her, verurteilte meinen Geschäftspartner wegen Beihilfe und hat auch gegen mich einen Haftbefehl. Mein Geschäftspartner durchlebte "die Hölle" im Gefängnis (er war bis dato völlig unbescholten, hatte noch nie Ärger mit der Justiz oder Polizei. Er bekam "nur" 2 Jahre (zur Bewährung ausgesetzt), weil er voll geständig war. Er hat und hätte ALLES unterschrieben, nur dass er aus dem Gefängnis (U-Haft) konnte, was die Staatsanwaltschaft auch wusste. Er musste ein Geständnis unterschreiben, bei der Verhandlung gab es keine Zeugen (es wurde niemand geladen, weil es "geständig" war) und durfte dann den Gerichtssaal verlassen. Der Staatsanwalt machte noch ein filmreifes Spektakel und Szenario in seinem Plädoyer, wobei das Strafmass ohnehin schon "gedealt" war. Die Wahrheit interessiert dem Staatsanwalt nicht, dem Richter nicht und überhaupt niemanden. Der Steuerberater macht seine Geschäfte nach wie vor, der Notar auch und wir sind für unseren Rest des Lebens fertig. Danke, so haben wir es wohl verdient. Ich bin erschüttert, wie dumm wir waren. Der Steuerberater fuhr mit uns zu dem Firmenaufkäufer hin, als wären wir die Kälber. Der Richter war unser Schlächter. Danke für alles. Ich werde mich in den nächsten Wochen der Justiz "stellen", denn bis dahin habe ich alle Beweise. Ob man mir auch einen Deal anbietet? Mir ist es wichtig, dass die Wahrheit herauskommt und wenn die Wahrheit gesprochen ist, hoffe ich auf einen Tatbestandsirrtum oder einen Verbotsirrtum. Aber das dürfte wohl dadurch "ausgehebelt" worden sein, weil mein Partner "rechtskräftig" verurteilt wurde und zudem auch "geständig" war. Was soll man denn unter der U-Haft-Folter auch anderes machen? Ich bin am verzweifeln, wer weiss Rat? Danke im voraus, R.S.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 1.Sep 2005 4:34    Titel: Antworten mit Zitat

Können Sie Namen nennen? Der Steuerberater heist... , der Aufkäufer heist... , ev. der Notar...

Lesen Sie auch die Beiträge über "Marbella Connection" hier im Forum, oder geben Sie einfach einmal den Namen "Elders" in die Forensuchmaschine, glaube die Beiträge dürften Sie interessieren.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 1.Sep 2005 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ralf Hofstätter,

die Geschichte mit dem Steuerberater riecht ja fast nach einem Fall für die Berufshaftpflicht, für die Kammer oder sogar für den Staatsanwalt. Wurde der Steuerberater irgendwie belangt? Gibt es darüber Unterlagen, Zeugen, Gesprächsprotokolle etc.....? Ich würde auf jeden Fall versuchten, vielleicht hilft es ja, den Steuerberater ins Mitwisser- oder Beihilfeboot zu zerren (Das weiß Ihr Anwalt sicher viel viel besser wie das geht, oder doch nicht ????).

An sonsten ist das ja ne ziemlich deftige Geschichte, da muß aber einiges angefallen sein, damit die gleich mit Haft und ähnlichem zugeschlagen haben.

Und zum Thema Firmenbestatter: Ich kann überhaupt nicht verstehen, wozu die eigentlich gut sein sollen? Was hilft die Chaos-Insolvenz in Timbuktu überhaupt? Daß die Leute beim Bäcker im Ort einen nicht mehr so schief angucken?

Kaum einer hat hier bisher über die Möglichkeit einer kontrollierten Insolvenz gesprochen. Denn die gäbe wenigstens die Möglichkeit auch später noch geschäftlich tätig zu sein und damit zumindest sein Brot zu verdienen.

Grüße
Gundel
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