| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Hein Blöd Newbie
Anmeldungsdatum: 03.10.2004 Beiträge: 29 Wohnort: nahe am Meer
|
Verfasst am: 8.Sep 2005 13:58 Titel: GmbH einschläfern |
|
|
Eine GmbH gegründet Anfang 2005 soll stillgelegt werden und das mit dem noch vorhandenen Wert von ca 10.000 Euro an auf dem Firmenkonto und geringem Warenbestend.
Hintergrund ist eine Auszeit des Geschäftsführers und Beantragung von ALG (Harz 4) bis eine laufende Klage gegen einen Geschäftspartner in Österreich abgeschlossen ist. Dies kann sich aber bis zu 2 Jahre hinziehen.
Wie ist das zu bewerkstelligen ohne die GmbH aufzulösen ?????
Grüsse H.B. |
|
| Nach oben |
|
|
Planer GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 226 Wohnort: 86899 Landsberg
|
Verfasst am: 9.Sep 2005 8:32 Titel: Stilllegung |
|
|
Hallo Hein Blöd,
da gibt es eigentlich zwei Möglichkeiten:
1. Einmal die Möglichkeit gar nichts zu tun, will heißen: Sie lassen die GmbH so weiterlaufen, geben regelmäßig die notwendigen Steuermeldung an das Finanzamt, erstellen notwendigerweise jährlich den Jahresabschluß. Dabei bleibt die GmbH bestehen. Dies funktioniert solange, wie die GmbH Kapital hat, die, wenn auch geringen Kosten, zu decken. Dürfte aber, nach Ihren Ausführungen kein Problem sein. Die einzige Tätigkeit, die die GmbH dann noch verfolgt, wäre die Führung des Prozesses (fallen hier keine Kosten an??? wer deckt denn diese??).
Wenn die GmbH nach zwei Jahren wieder aktiv wird, könnten Sie das Problem haben, daß (sofern das Amtsgericht z. B. über eine Änderung der Firmierung Wind davon bekommt, daß die Gesellschaft ruhte, oder das so interpretiert), daß von dem Gesellschafter eine Auffüllung des Stammkapitals gefordert wird. Macht die Gesellschaft danach weiter wie vorher, ohne daß Änderungen im HR anzumelden wäre, ist die Wahrscheinlichkeit der Aufforderung zur Auffüllung des Stammkapitals eher unwahrscheinlich.
2. Theoretisch wäre noch möglich, jetzt einen Liquidationsbeschluß zu treffen, in der Liquidation den Prozess weiter zu führen, und danach, je nach Prozessausgang entweder die Liquidation tatsächlich durchzuführen, eventuell notwendigerweise Inolvenz anzumelden (wenn der Prozess verloren geht und die Preozesskosten nicht bezahlt werden können, birgt aber die theoretische Gefahr der Insolvenzverschleppung, die sich auch bei der Variante 1 ergibt), oder, bei erfolgreichem Prozess den Liquidationsbeschluß wieder aufzuheben. In diesem Fall ist jedoch die Aufforderung zur Auffüllung des Stammkapitals unabdingbar.
Einen Vorteil dieser zweiten Version ist allerdings nicht gegeben, da sich auch in der Liquidation alle erforderlichen Erklärung, Anmeldungen etc. durchführen müssen. Einzig wäre hier wohl der Vorteil, daß die GmbH i.L. und Ihre Position als Liquidator Ihre Hartz IV nicht beeinträchtigen dürfte. Allerdings kann ich mir vorstellen, daß man dem Arbeitsamt auch klar machen kann, daß man geschäftsführer ohne Bezüge einer ruhenden GmbH ist (aber da habe ich ehrlich nicht viel Erfahrung mit der Reaktion des Arbeitsamtes).
Ich hoffe, ich konnte helfen. _________________ Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de |
|
| Nach oben |
|
|
Hein Blöd Newbie
Anmeldungsdatum: 03.10.2004 Beiträge: 29 Wohnort: nahe am Meer
|
Verfasst am: 9.Sep 2005 13:39 Titel: Mißvertändins |
|
|
Hallo,
hatte nicht klar geschrieben, das NICHT die GmbH den Rechtsstreit führt.
Der Rechtsstreit geht über ein Privatdarlehen und Honorarzahlungen aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit.
Da es geplant war der GmbH aus noch zu erwartenden Zahlungen in Höhe von 100.000 Euro noch Kapital von 25.000 Euro nachzuschießen, damit die GmbH nach der Entwicklungstätigkeit (geplant war bis Anfang 2006) noch einen Warenbestand (das geht nur Containerweise) einkaufen kann.
Ohne dies noch privat einzunehmende Geld macht die Fortführung der GmbH wenig Sinn. Und eine vorhandene bezahlte Immobilie, die auch nach Harz4 Schonvermögen ist, soll, da zur Altersvorsortge geplant, nicht als Risikokapital eingesetzt werden.
Harz4 bringt auch noch den Vorteil aus der privaten KV auszusteigen und das kostenverursachende Gerichtsverfahren per Prozesskostenhilfe fortzuführen.
Wenn dann trotz positivem Ausgang die Gegenseite nach schon erfolgtem Firmenkonkurs auch noch Privatinsolvenz anmeldet, wird meiner Erfahrung nach der Kläger diese auch noch zahlen müssen.
Grüsse H.B.
Wer Schreibfehler findet, darf diese behalten  |
|
| Nach oben |
|
|
Planer GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 226 Wohnort: 86899 Landsberg
|
Verfasst am: 9.Sep 2005 13:48 Titel: GmbH |
|
|
Hallo HB,
wenn dem so ist, würde ich die GmbH liquidieren. Sollten Sie den Prozess gewinnen, gründen Sie mit dem Geld eine neue GmbH.
Schönes Wochenende _________________ Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de |
|
| Nach oben |
|
|
Hein Blöd Newbie
Anmeldungsdatum: 03.10.2004 Beiträge: 29 Wohnort: nahe am Meer
|
Verfasst am: 9.Sep 2005 17:29 Titel: GmbH in GBR Umwandeln |
|
|
erstenmal Danke @ Planer für die schnelle Antwort.
dann weiter .... wie sieht es mit der Umwandlung in eine GBR aus ?
Eine im Febr 2005 gegründete ein Mann GmbH soll in eine Gbr umgewandelt werden, da aus freiberuflicher vorheriger Tätigkeit und Steuerhinterziehung durch einen Dritten der auch noch Honorare schuldet , eine deftige Steuernachzahlung fällig wird.
Dieser Betrüger ist auch noch eine Österreicher , was die Klage langwierig und teuer macht.
Die zu leistende Steuernachzahlung - Mwst, die vom Vertragspartner trotz Vereinbarung gemäß §52 USTDV nicht abgeführt wurde (fast 2 Jahre) ist nun zu zahlen, da kennt das Finanzamt keine Gnade. Eine Stundung wird nicht gewährt.
Dies kann nur durch das GmbH Kapital abgedeckt werden.
Die GmbH hat bis jetzt durch Entwicklungsarbeit Kosten verursachtund ist noch 14.000 Euro wert incl. Inventar.
Wie ist vorzugehen um den Verlust ins nächste und/oder übernächste Jahr mitnehmen zu können.
Nach Bezahlung der Schulden könnte man dann über Harz4 als GBR weitermachen den Arbeitsplatz erhalten und schnell wieder Gewinne erwirtschaften.
Das ganze hätte zumindest zeitweise den Vorteil aus der Privaten KV herauszukommen und Proßesskostenhilfe für die Klage gegen den Verursacher des ganzen zu erhalten.
Wie wirkt sich der Verlustvortrag bei Einnahmen der GBR aus und können diese auch bei Hatz4 erst einmal gegengerechnet werden bis Gewinne anfallen ?
Grüsse H.B.  |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 11.Sep 2005 9:34 Titel: Re: GmbH in GBR Umwandeln |
|
|
Verworrenes Gebilde und Vermischung diverser Sachverhalte...
Lassen Sie uns das mal auseinanderdröseln...
| Hein Blöd hat folgendes geschrieben:: |
erstenmal Danke @ Planer für die schnelle Antwort.
dann weiter .... wie sieht es mit der Umwandlung in eine GBR aus ?
Eine im Febr 2005 gegründete ein Mann GmbH soll in eine GbR umgewandelt werden, da aus freiberuflicher vorheriger Tätigkeit
[.....]
eine deftige Steuernachzahlung fällig wird. |
Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine GbR ist jederzeit möglich. Die Grundlagen dafür finden wir im Umwandlungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/umwg_1995/inhalt.html
und im Umwandlungssteuergesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/umwstg_1995/inhalt.html
Da die Materie nicht ganz einfach ist, empfiehlt sich hier hier dringend die Hinzuziehung eines versierten StB; die Konsultierung eines Notars ist sowieso vonnöten...
Die vorher ausgeführte freiberufliche Tätigkeit hat nun unmittelbar nichts mit der bestehenden GmbH zu tun.
War es überhaupt eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) oder war es eine gewerbliche Tätigkeit (§15 EStG)?
Der wesentliche Unterschied liegt darin begründet, daß bei der freiberuflichen Tätigkeit, unabhängig von der Höhe des Einkommens, die Einnahme-Überschussrechnung gilt.
Das bedeutet im konkreten Fall weiterhin, daß Einnahmen erst dann entstehen (und somit auch erst dann der Besteuerung unterliegen - ESt u. USt!), wenn die Einnahmen zugeflossen sind.
Wenn ich weiter unten lese, daß das zahlungspflichtige österreichische Unternehmen sich in der Insolvenz befindet und demnach die Forderungen noch nicht geflossen sind, so haben Sie hier auch keine Einnahmen zu verzeichnen. Einnahmen aus dieser Tätigkeit somit keine, in der Folge dafür auch keine einkommensteuerliche Belastung. Ebenfalls auch keine Belastung für USt aufgrund des geltenden Zuflussprinzips bei EÜ-Rechnern...
| Zitat: |
und Steuerhinterziehung durch einen Dritten der auch noch Honorare schuldet,
[....]
Dieser Betrüger ist auch noch eine Österreicher , was die Klage langwierig und teuer macht. |
Dies betrifft doch den Bereich Ihrer freiberuflichen Tätigkeit?
S. dazu die Ausführungen oben!
| Zitat: |
Die zu leistende Steuernachzahlung - Mwst, die vom Vertragspartner trotz Vereinbarung gemäß §52 USTDV nicht abgeführt wurde (fast 2 Jahre) ist nun zu zahlen, da kennt das Finanzamt keine Gnade. Eine Stundung wird nicht gewährt.
Dies kann nur durch das GmbH Kapital abgedeckt werden. |
Aus GmbH-Tätigkeit oder aus freiberuflicher Tätigkeit?
Sorry... es ist nicht eindeutig erkennbar, um welchen Sachverhalt es sich hier handelt...
| Zitat: |
Die GmbH hat bis jetzt durch Entwicklungsarbeit Kosten verursacht und ist noch 14.000 Euro wert incl. Inventar.
Wie ist vorzugehen um den Verlust ins nächste und/oder übernächste Jahr mitnehmen zu können. |
Ist das so zu verstehen, daß die GmbH bis jetzt Verluste schrieb?
Im Falle der Aufrechterhaltung der GmbH ist dieser Sachverhalt für sich alleine problemlos, da ja offensichtlich kein Grund für eine Insolvenz besteht. Auch in den Fällen, wo das Kapital negativ wäre, bestünde solange kein Grund, solange es keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten gibt.
| Zitat: |
Nach Bezahlung der Schulden könnte man dann über Harz4 als GBR weitermachen den Arbeitsplatz erhalten und schnell wieder Gewinne erwirtschaften.
Das ganze hätte zumindest zeitweise den Vorteil aus der Privaten KV herauszukommen und Proßesskostenhilfe für die Klage gegen den Verursacher des ganzen zu erhalten. |
Wie Herr Planer schon andeutete, fehlen auch mir hier speziell die Erfahrungswerte, inwieweit es nicht auch als GF einer ruhenden GmbH möglich ist, Hartz IV zu beantragen und die Krankenkasse zu wechseln.
Auskunft darüber kann sicherlich die gesetzliche Krankenkasse erteilen.
| Zitat: |
Wie wirkt sich der Verlustvortrag bei Einnahmen der GBR aus und können diese auch bei Hatz4 erst einmal gegengerechnet werden bis Gewinne anfallen ?
Grüsse H.B.  |
Wenn Sie die GmbH umwandeln in eine GbR, transportieren Sie die bisherigen Verluste der GmbH damit in die GbR. Entstehen in der GbR Gewinne, können diese selbstverständlich gegengerechnet werden.
Ihre Frage bezgl. der Gegenrechnung zu Hartz IV ist mir unklar...
Meinen Sie damit, ob Sie überhaupt Leistungen nach Hartz IV beanspruchen können...?
Unter Vorbehalt vermute ich: Nur dann, wenn das Gewerbe ruht...
Nur, dann wäre es wieder gleich, ob Sie umwandeln oder die GmbH ruhen lassen...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
|
| Nach oben |
|
|
Hein Blöd Newbie
Anmeldungsdatum: 03.10.2004 Beiträge: 29 Wohnort: nahe am Meer
|
Verfasst am: 11.Sep 2005 12:18 Titel: etwas durcheinander |
|
|
sorry für die etwas konfuse Darstellung ....
habe grade zu zu viele Baustellen und versuche wieder Ordnung in mein Leben zu bringen.
Also noch einmal .
das Finanzamt hat mich im Würgegriff, da ich von 2004 noch etwa 10.000 Euro Einkommensteuer nachzahlen muss. Zusätzlich droht noch eine Umsatzsteuernachzahlung, da zwar meine Rechnungen gemäß §52 USTDV netto gestellt wurden, jedoch bei dem Österreicher als Brutto verbucht wurden. Die Vertragsvereinbarungen geben mir 100 % Recht, doch was interessiert das das Finanzamt ? Die wollen erst einmal Euros von mir und ich soll dann mir dann das Geld von der Insolventen Österreicher GmbH zurückholen. Ob da Rechnungen gefälscht wurden muss ich noch mit dem Konkursverwalter klären, da ich vom Finanzamt bis jetzt nur unklare Angaben habe.
Leider hat das Finanzamt die Macht der Kontopfändung ohne Gerichtsbeschluss und mein Anwalt versucht gerade eine einstweilige Verfügung .
So macht das keinen Spass mehr und die 10.000 Euro sollten eigentlich aus den ca 100.000 Euro offenstehenden Forderungen beglichen werden.
Die Tätigkeit war, da Ausbildungstätigkeit und der Vertrag auch vom Steuerberater entsprechend gestaltet wurde, freiberuflich.§18
Nun zur eigenen GmbH . Diese sollte nach 1 Jahr Entwicklungs und Planungstätigkeit und Verbrauch der Einlage ein Gesellschafterdarlehen bekommen und mit dem Handel beginnen. Hat also bis jetzt absolut keine Einnahmen erzielt. Es geht hierbei schließlich um Modifizierung von Motoren, CE Zertifizierung, ausgiebige Testreihen, Umstellung der Produktion beim Hersteller, Aquirierung von Händlern usw. wobei schon ein grosses Stück des Weges zurückgelegt wurde.
Das Kapital aus den Forderungen fehlt mir nun natürlich auch und weitere Mittel wie Suche nach Partnern oder das zur Altersvorsorge gekaufte eigene Haus will ich vorerst nicht angreifen sondern von einer niedrigeren Ebene durchstarten.
.
Meine Intention geht in die Richtung GBR da GmbH und Harz4 richtig Stress bringt . GBR und Selbständigkeit neben Harz4 geht jedoch und zumindest wäre das Kapital der GmbH wieder frei um die Steuerschulden zu bezahlen. Da Schulden bei Harz4 nicht gegen Einnahmen aufgerechnet werden, natürlich vor Harz4 Beantragung sonst stimmt das Schonvermögen (200€ pro Lebensjahr) nicht.
Umwandlung in eine GBR wegen Verlustvortrag und weil bei einer Liquidation das Kapital bis zum Ende der Liquidation (1 Jahr) eingefroren ist.
Verbindlichkeiten hat die GmbH keine und DSL und Providerverträge werden auf die GBR umgeschrieben.
PKV und GmbH neben Harz4 ist auch so ein heisses Eisen, da man unter den Voraussetzungen in der PKV bleibt und selbst zahlt.
@ Peter, wäre ein kurzer Abriss des Umwandlungsablaufes möglich ?
Grüsse H.B. |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 11.Sep 2005 14:22 Titel: Re: etwas durcheinander |
|
|
| Hein Blöd hat folgendes geschrieben:: |
sorry für die etwas konfuse Darstellung ....
habe grade zu zu viele Baustellen und versuche wieder Ordnung in mein Leben zu bringen.
[.....]
@ Peter, wäre ein kurzer Abriss des Umwandlungsablaufes möglich ?
Grüsse H.B. |
Hallo...
kurzer Abriss ist gut...
Ziemlich komplex, aber die für Dich wichtigen Dinge befinden sich hier...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/umwg_1995/gesamt.pdf
(Bitte diese PDF verwenden; ist scrollbar...)
in den §§ 190-213, § 226, §§ 228-237 und ggflls. in den §§ 313 -316
Hinzu kommen nur noch die §§ 14 u. 18 aus dem Umwandlungssteuergesetz; mit einigen Querverweisen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/umwstg_1995/gesamt.pdf
Wie aber bereits gesagt: Du wirst eh' einen StB benötigen, von daher verwirren die ganzen §§ nur unnötig...
Ansonsten empfiehlt sich ggflls. noch die Investition von Euro 59,90 für:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/18453.html
good luck...
Gruß Peter |
|
| Nach oben |
|
|
Hein Blöd Newbie
Anmeldungsdatum: 03.10.2004 Beiträge: 29 Wohnort: nahe am Meer
|
Verfasst am: 11.Sep 2005 17:24 Titel: Re: etwas durcheinander |
|
|
| Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben:: |
kurzer Abriss ist gut...
Ziemlich komplex, aber die für Dich wichtigen Dinge befinden sich hier...........
ansonsten empfiehlt sich ggflls. noch die Investition von Euro 59,90 für:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/18453.html
Gruß Peter |
Das sind ja fundamentale Erkenntnisse und ich verneige mich vor Leuten die solch trockenen Kram verstehen und verdauen können. @Peter
Habe es so verstanden, das ein Formwechsel von GmbH in GBR für mich am sinnvollsten ist. Um das Procedere zu vereinfachen werde ich (wenn meine Steuerberaterin einverstanden ist) mir vorher das Firmeninventar abkaufen.
Den Kauf der o.a. Diplomarbeit überlasse ich besser meiner Steuerberaterin, da dies sich ohne Kenntnisse der Buchhaltung/Steuerrechts wie (Fach)Chinesisch liest.
Werde über meine kommenden *Erfahrungen* weiterberichten.
Und hoffentlich über ein Happy End auch mit den Finanzneurotikern.
Grüsse H.B. |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 11.Sep 2005 18:17 Titel: Re: etwas durcheinander |
|
|
naja...
| Hein Blöd hat folgendes geschrieben:: |
| Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben:: |
kurzer Abriss ist gut...
Ziemlich komplex, aber die für Dich wichtigen Dinge befinden sich hier...........
ansonsten empfiehlt sich ggflls. noch die Investition von Euro 59,90 für:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/18453.html
Gruß Peter |
Das sind ja fundamentale Erkenntnisse und ich verneige mich vor Leuten die solch trockenen Kram verstehen und verdauen können. @Peter
Habe es so verstanden, das ein Formwechsel von GmbH in GBR für mich am sinnvollsten ist. Um das Procedere zu vereinfachen werde ich (wenn meine Steuerberaterin einverstanden ist) mir vorher das Firmeninventar abkaufen.
Den Kauf der o.a. Diplomarbeit überlasse ich besser meiner Steuerberaterin, da dies sich ohne Kenntnisse der Buchhaltung/Steuerrechts wie (Fach)Chinesisch liest.
Werde über meine kommenden *Erfahrungen* weiterberichten.
Und hoffentlich über ein Happy End auch mit den Finanzneurotikern.
Grüsse H.B. |
Soll sie mal machen...
Ich habe es mir soeben mal geleistet... Ich werde nicht dümmer davon und Wissen ist Kapital...
http://www.wilhelm-data.de/GOMOPA/GmbH_zu_Personengesellschaft.jpg
Wenn zwar auch nicht unbedingt hier, so doch in der täglichen Praxis...
Gruß Peter |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|