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ABRAKADABRAR Newbie
Anmeldungsdatum: 08.09.2003 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15.Jun 2005 8:04 Titel: GmbH in Not - Entsorgung - Übernahme - das Problem |
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Das große Europa, zu dem 25 Länder sich in der EU zusammen geschlossen haben,
hat (1) eine Wirtschaftsunion,
hat (2) eine Währungsunion,
hat aber noch (3) keine Rechtsunion.
Alle Anzeichen einer Krise in einem Unternehmen haben kaufmännische und betriebswirtschaftliche Gründe. Markantestes Kennzeichen einer jeden Krise ist insbesondere eine schleichend abnehmende, schwächer werdende Liquidität. Diese Ursache liegt in der Regel in marktwirtschaftlichen, strukturellen oder in innerbetrieblichen Gegebenheiten. Verursacher sind z. B.
- Branchenpreisverfall,
- Konjunktureinbruch,
- falsche Unternehmensdispositionen,
- schwächer werdende Nachfrage und
nicht berechenbare und unvorhersehbare politische Rahmenbedingungen.
Es kann aber auch der Fall einer plötzlich auftretenden Zahlungsschwierigkeit sein, die von außen in das Unternehmen hineingetragen wird (z. B. größerer Forderungsausfall oder exorbitante Steuernachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen, nicht vorhersehbare Prozessverluste, nicht kalkulierte Garantieansprüche).
Die Aufzählung ist nur beispielhaft und soll dazu dienen, dass alle diese Komponenten im unternehmerischen Handlungsrahmen liegen. Bevor eine dieser Ursachen offen auftritt, handelt der Unternehmer in seinem ureigensten unternehmerischen Bereich, in seiner unternehmerischen Verantwortung als Kaufmann. Außerhalb seiner unternehmerischen Verantwortung und der eigenen Steuerung seines Unternehmens bringen jedoch die Folgen einer solch‘ aufgetretenen Ursache das Unternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bis hin zu bedrohenden Situationen, die aber - und das ist wesentlich - den GF in Gefahr bringen, weil es seinen Verpflichtungsbereich tangiert.
Was macht ein Unternehmer in dieser Situation?
Klar, er versucht alles, um sein Unternehmen zu retten. Und hier beginnt eine Phase, die nicht mehr im Rahmen seines unternehmerischen Handels liegt, weil nunmehr andere Komponenten hinzu kommen. Plötzlich befindet sich nämlich das Unternehmen „Schiff“ zusätzlich in einem ganz anderen Fahrwasser, nämlich im Fahrwasser eines umspannenden Rechtsrahmens. Nun segelt es zusätzlich plötzlich auch noch im Rechtsgewässer. Und hier kennt sich der GF nicht aus, das ist nicht sein ureigenes, unternehmerisches Betätigungsfeld. Die Gefahr, die ihm jetzt droht, kommt schleichend und immer bedrohlicher werdend auf ihn zu, ohne dass er sie wahrnimmt, ohne das er sie überhaupt in in seine Entscheidungen einbezieht.
Das Fatale:
Der Unternehmer sieht diesen Rahmen nicht und schlittert in ein Fahrwasser, das nicht nur eine Gefahr für sein Unternehmen darstellt, sondern ihn, z. B. als Geschäftsführer ins strafrechtliche Fahrwasser lotst, wenn er Geschäftsführer in deutschen GmbH ist. Aber er handelt weiter als ordentlicher und bisher erfolgreicher und verantwortlicher Unternehmer, um das Beste aus seinem Unternehmen auch in schwierigen Zeiten zu machen, um das Steuerrad doch noch herumzudrehen, es zum Guten zu wenden. Er verstrickt sich dabei in ein Gefecht unternehmerischen Handelns mit rechtlich unabsehbaren Folgen.
In dem Ausmass, in dem sich trotz seiner Bemühungen die Lage des Unternehmens weiter verschlechtert, schlittert er gleichzeitig zunehmend in eine rechtlich immer aussichtsloser werdende Rechtsposition.
Nach deutschem Unternehmensrecht in den verschiedenen Gesetzen, spielt seine unternehmerische Perspektive plötzlich überhaupt gar keine Rolle mehr. Das Unternehmen, der Unternehmer und alle Handlungen, die durchgeführt werden, haben als Konsequenz seines Handelns nur einen Aspekt: nämlich das Recht, hier also die deutsche Rechtsverfassung.
Der Unternehmer ist in ein „juristisches Loch“ geglitten. Aber genau hier ist nicht sein Tätigkeitsfeld, hiervon versteht er nichts, aber er ist in dieser Lage ausschließlich nur noch rechtlich verantwortlich gefordert. Ein Teufelskreis! Sein Schiff „Unternehmen“ wird nur noch unter juristischen Aspekten gesteuert, ohne dass er das weiss und sich darüber bewusst ist, oder er verdrängt es und will es nicht wahrnehmen. Und hier versucht er sich nun auch, weil er eben alles versucht, um sein Unternehmen doch noch zu retten, den Anker zu werfen, ohne dass er merkt, dass er vom Steuermann zum Steuerrad geworden ist. Und weil er das nicht merkt, gerät sein Schiff in die juristischen Stürme, die er nicht oder nur unzureichend kennt. Diese Materie beherrscht er in der Regel nicht. Diese Materie ist nicht seine ureigene Aufgabe. Er ist spätestens hier zu einem „Rechtsfall“ geworden, nicht zu einem notleidenden Unternehmer.
Und dann nimmt ihm ja auch kein erfahrener Unternehmenssteuermann das Ruder aus der Hand. Wenn er Insolvenz anmeldet, bestimmen Juristen (Insolvenzverwalter), was mit seinem Unternehmen weiterhin geschieht. Und diese Insolvenzverwalter prüfen alles nur juristisch, von unternehmerischen Dingen haben sie nicht den blassesten Schimmer.
Ein totaler Irrsinn!
Man stellt sich dabei die Frage, was ein Jurist denn von einem Unternehmen und einer Unternehmenskonzeption versteht. Die Antwort ist recht einfach: nichts, überhaupt gar nichts. Er soll und muß nach deutschem Recht ja auch nichts davon verstehen, er soll ja nur unter rechtlichen Aspekten das Unternehmen „abwickeln“, kaufmännische Eigenschaften sind hier (nicht mehr) gefragt, denn schließlich soll das Unternehmen ja zerschlagen und nicht gerettet werden. Aufgabe dieser Juristen ist ja nur, die Restmasse zu verwerten. Und dabei ist für den beauftragten Insolvenzverwalter nur wichtig, ob sein Honorar bezahlt wird. Wird es bezahlt (durch Verwertung des noch vorhandenen Vermögens), macht der Bursche weiter, ist nichts mehr zu holen, kommt ein Standardbericht („Gutachten“), die Gerichtskasse bezahlt ihm ein Mindesthonorar, die Sache ist für ihn abgeschlossen, er wartet auf einen neuen, lukrativeren Auftrag. Der Unternehmer ist sein Unternehmen los, abgewickelt. Was aus ihm wird, ist allen Beteiligten völlig egal. Allen? Nein noch lange nicht. Jetzt beginnt der Staatsanwalt zu ermitteln, mal sehen, wie der Unternehmer denn strafrechtlich noch zu packen ist, seine „
strafrechtlichen Verfehlungen“ werden polizeilich ermittelt. Denn wenn mangels Masse eingestellt wurde, ist ja nichts mehr vorhanden. Wenn aber nichts mehr vorhanden ist, wieso hat denn der Unternehmer nicht in der drei Wochenfrist einen Antrag auf Insolvenz gestellt? Und die Latte der Verfehlungen ist dann regelmäßig ziemlich lang. Was da alles zusammen getragen wird, ist nicht nur haarsträubend, sondern teilweise gehen die Anschuldigungen in den Bereich menschenunwürdiger Behandlungen. Wer mit diesen Sachen noch nie zu tun hatte, kann sich überhaupt gar keine Vorstellungen von dem machen, wie anschließend mit ihm „Schlitten gefahren“ wird.
Und dann bieten sich im weiten Umfeld dieser Problematik massenhaft Aufkäufer Ihrer GmbH an: „Wir kaufen Ihre Problem-GmbH“, „Droht Insolvenz“, wir übernehmen Ihre Firma.
Hierzu zur Klärung:
Natürlich kann jeder unbescholtene Bürger GmbH-Anteile, gleich in welchem Zustand sich eine GmbH befindet, kaufen, aufkaufen. Und jeder Notar beurkundet das auch, warum auch nicht? Damit ist die Gesellschaft auf einen „Neuen“ übergegangen, ein neuer Geschäftsführer wird berufen, der alte Geschäftsführer wird abberufen und selbstverständlich auch „entlastet“. Aber Vorsicht: Das ist nur ein Scheinargument! Entlastet wird er nur von dem bisherigen bzw. neuen Gesellschafter(n) in der Gesellschafterversammlung, die in der Regel beim Notar abgehalten wird. Diese Versammlung der Gesellschafter beruft ihn ab.
Was bedeutet das für den bisherigen GF? Die Gesellschafter der Gesellschaft und die Gesellschaft also solche erheben keinerlei Ansprüche gegen ihn aus seiner bisherigen Tätigkeit (Innenverhältnis). Keine Entlastung erteilt haben ihm aber seine (1) Lieferanten (die sich teilweise sogar betrogen fühlen könnten), auch nicht die (2) Staatsanwaltschaft (die auf Anzeigen hin oder auch selbst ermittelt) und keineswegs das (3) Finanzamt und sonstige Gläubiger (Außenverhältnis).
Das verschweigen Ihnen die völlig rechtsunkundigen GmbH-Aufkäufer.
Und dabei sichern sich diese Leute über den üblichen Terminus natürlich vorher ab: Keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung! Alles Unfug: Ohne Rechts– und Steuerberatung ist der Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH ein Abenteuer, Ausgang völlig offen, ein va banque Spiel!
Aber mit dem wirklichen Problem haben die sog. „GmbH-Aufkäufer“ ja nichts mehr zu tun, sie haben sich, natürlich nicht auf Ihren eigenen Namen sondern im Namen eines von ihnen eingesetzten Handlangers „rechtlich einwandfrei im Notarvertrag“ zur „Entlastung“ (des Geschäftsführers) verpflichtet (obwohl sie selbst gar nicht auftreten) und ihr Honorar in bar erhalten. Ab diesem Zeitpunkt sind sie weder ansprechbar noch erreichbar. Aber was nach der Übernahme der Gesellschaftsanteile durch neue Gesellschafter beginnt, das ist in der Praxis das „Kesseltreiben gegen den vorherigen Geschäftsführer“, der durch sog. Dritte, also Außenstehende, ja keineswegs entlastet wurde. Die Entlastung im Notarvertrag ist nur eine scheinbare, ein schönes Argument, um Sie an der Nase herumzuführen. Jeder GF sucht aber nach Wegen, damit er seine Verantwortung für eine problembehaftete GmbH so schnell wie möglich „vom Halse hat“, um mit neuen Gesellschaftern in einer neuen Gesellschaft und den meist immer noch vorhandenen, bisherigen Geschäftspartnern, insbesondere mit den zufriedenen Kunden wieder voll und neu durchzustarten, ohne dass ihn seine geschäftlichen Aktivitäten in der neuen Konstellation beeinträchtigen durch die alten Sachen, nämlich durch drängende Lieferanten, Insolvenzverwalter, Steuerfahndung, Kripo und Staatsanwaltschaft.
Wer aber als GF glaubt, dass durch seine Abberufung durch die neuen Gesellschafter in der stattgefundenen Gesellschafterversammlung „entlastet und frei wurde“, der irrt sich gewaltig.
Wer darauf baut, baut auf Sand und wird später jäh erwachen.
In diesem Zusammenhang liest man häufig in deutschen Anzeigen: „Wir bieten Ihnen eine sofortige Auffanggesellschaft an“. Das ist natürlich möglich, aber rechtlicher Unfug im Hinblick auf die Position des bisherigen GF, hat nichts mit seiner Entlastung zu tun und zeigt nichts anderes als dilettantische Inkompetenz der Trittbrettfahrer und Firmenbestatter. Wenn Sie sich das Heer der Abzocker einmal ansehen (Auskunft): Kaum einer von denen hat auch nur eine im Ansatz seriöse Vergangenheit.
Grundlage einer Konzeption: Man geht davon aus, das es in der EU unterschiedliche Rechtsordnungen gibt. Es besteht eine Disharmonie zwischen den einzelnen Rechtsordnungen der EU-Staaten. Spanien hat eine andere Rechtsordnung als Deutschland. Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, was die rechtlichen Verpflichtungen anbelangt, ob ein Geschäftsführer einer deutschen GmbH in Deutschland wohnt oder in Spanien. Denn es gilt die uneingeschränkte Freiheit für alle EU-Bürger, sich dort nieder zu lassen oder dort einen Wohnsitz zu nehmen, wo er möchte, unabhängig von seiner EU-Nationalität (Artikel 18 und 43 der Amsterdamer Verträge).
Da wird nicht nur ein neuer GF oder Käufer vermittelt, sondern gleichzeitig beauftragt - ein sachkompetenter Berater, der vor Ort in Deutschland beratend zur Seite steht und binnen einer Frist von 2 Wochen ein Sanierungskonzept aufgestellt hat. Binnen einer weiteren Woche findet dann eine neue Gesellschafterversammlung (der neuen Gesellschafter) unter zur Hilfenahme gebotener Kompetenz statt, in der die möglichen Sanierungsentscheidungen getroffen werden.
Diskriminierung an der Tagesordnung.
Deutsche Notare sind aufgeschreckt von den vielen Trittbrettfahrern und weigern sich teilweise, für einen Deutschen Käufer, der in Spanien wohnt, einen notariellen Vertrag auszufertigen. Die Trittbrettfahrer missbrauchen
Unterlagen, um sich falscher Kompetenz zu bedienen, nutzen Postfächer in Spanien, anonyme Handynummern und kassieren lustig ab.
Hierzu müssen Sie wissen:
Sie verkaufen keine Gesellschaft! Die Gesellschaft (die GmbH oder AG) kann gar nicht verkauft werden. Wichtig: Die Geschäftsanteile werden (wurden) verkauft (danach fragt in der Regel aber keiner).
Und: der bisherige Geschäftführer wurde abberufen. Es wurde vertraglich nichts anderes gemacht. Es wurde keine GmbH verkauft!
Also nochmals: Sagen Sie (GF oder irgend ein Mitarbeiter) NIE, die Gesellschaft oder die GmbH wurde verkauft, weil das nicht der Fall ist.
Merke: Das sind Vorgänge, mit denen die GmbH gar nichts zu tun hat, es ändert sich auch an dem Rechtszustand der GmbH nichts, aber auch gar nichts, weil diese Verträge außerhalb der GmbH stattfinden. Auch wenn Sie kein Jurist sind, sollten Sie sich diese Argumentation
zu eigen machen, weil sie exakt ist. Lassen Sie sich auch nicht auf Fragen (und auf den Sprachgebrauch) ein: Haben Sie die Firma verkauft? Erstens sind Sie niemandem gegenüber verpflichtet, eine Antwort zu geben und zweitens könnten Sie sogar sagen, nein, denn eine GmbH kann man gar nicht verkaufen, allenfalls kann man die Geschäftsanteile verkaufen, das hat aber, wie gesagt nicht zur Folge, dass eine GmbH verkauft wurde. Die Aussage ist schlichtweg nonsens.
Wichtig ist eigentlich nur die Aussage, dass Herr/Frau (bisheriger GF) abberufen wurde, denn nur das wird auch veröffentlicht und nur das kann auch der bisherige GF wissen, obwohl er es nicht wissen muss, weil er bei einer Gesellschafterversammlung nichts verloren hat in seiner Eigenschaft als GF. So steht es auch im Handelsregister und HR-Auszug. Diesen Vertrag des Geschäftsführers können Sie ruhig und beruhigt jedem zeigen; die Beschlüsse der Gesellschafter in der Gesellschaftsversammlung gehen niemanden etwas an, außer dem Gesellschafter (oder den Gesellschaftern) selbst, denn Aussenstehende haben mit diese Dingen nichts zu tun und auch keine Einsicht in die Dinge.
Nochmals zur weiteren Klärung: Dass auch die Gesellschaftsanteile verkauft wurden, ist eigentlich unerheblich, denn die Gesellschaftsanteile gehören nicht der Gesellschaft, sie gehören privaten Personen und von einem Wechsel oder einem Verkauf dieser Gesellschaftsanteile muss und kann z. B. der GF gar nichts wissen, weil das Beschlüsse der Gesellschafter sind, mit denen ein GF nichts zu tun hat. Er wird noch nicht einmal danach gefragt, wenn er abberufen wird, er kann sich nicht einmal gegen eine Abberufung wehren. Auch sein Erscheinen beim Notar ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen, das ist Sache eines Gesellschafterbeschlusses, der in der Regel beim Notar vorgenommen wird und zwar ausschließlich von den Gesellschaftern und ohne Anwesenheit des Geschäftsführers. Der GF hat (auch dann) rein rechtlich nichts damit zu tun, wenn GF und Gesellschafter identisch sind, so kurios das für einen Rechtsunkundigen auch klingen mag, denn in der Gesellschafterversammlung ist auch ein Geschäftsführer nicht in dieser Eigenschaft anwesend, sondern in der Eigenschaft als Gesellschafter. Streng genommen und exakt juristisch richtig ist, das die Gesellschaftsanteile gar nichts mit der Gesellschaft zu tun haben.
Nur ein in Spanien wohnender Geschäftsführer einer deutschen GmbH kann sich alle Unterlagen der deutschen GmbH nach Spanien holen und dort auch aufbewahren und benutzen oder seinen Beratern (Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater) zur Prüfung überlassen. Ein in Deutschland lebender GF darf die Unterlagen der Gesellschaft nicht ins Ausland verbringen, die Unterlagen haben jederzeit für alle Behörden in Deutschland an einem bestimmten Ort, in der Regel dem Ort des Sitzes der Geschäftsleitung, uneingeschränkt verfügbar zu sein. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, denn grundsätzlich kann jeder Geschäftsführer die Unterlagen dort aufbewahren, wo er will bzw. wo er wohnt, wenn er sie jederzeit vorlegen kann (z. B. bei Hausdurchsuchungen oder gerichtlichen Anordnungen). Hat der GF aber in Deutschland seinen Wohnsitz (und nicht in Spanien), wird er es schwer haben zu erklären, warum er seine Unterlagen in seiner Ferienwohnung oder bei Freunden in Spanien liegen hat. Der Zugriff deutscher Behörden auf Unterlagen eines in Spanien wohnenden Geschäftsführers einer deutschen GmbH, gleich welche EU-Nationalität dieser Geschäftsführer hat, ist rechtlich nicht von Deutschland aus erzwingbar, weil es keinen Rechtsgrund gibt, warum jemand in Deutschland Unterlagen von jemand aus Spanien haben will, soweit es sich um solche Fälle handelt.
Es macht also einen erheblichen Unterschied (für die bisherigen Gesellschafter und den bisherigen GF), ob ein deutscher Geschäftsführer in Deutschland wohnt oder in einem anderen EU-Land, wie z. B. Spanien.
Behörden müssten also von dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH, der in Spanien wohnt, die Unterlagen „anfordern“. Nach spanischem Recht kann jedoch keine deutsche Behörde, Polizei oder Staatsanwaltschaft solche Unterlagen in Spanien beschlagnahmen lassen, geschweige denn, Amtshilfe erbitten. Deshalb kennen wir einen solchen Fall auch nicht.
Besonders kluge Geschäftsführer haben sich auch schon als Hobbyjuristen versucht, um Geld zu sparen und haben dann alles selbst in die Hand genommen haben. So hat dann ein deutscher Geschäftsführer sich auf Mallorca niedergelassen und von dort aus seine „deutsche GmbH abgewickelt“. Keine deutsche Behörde konnte von ihm Unterlagen über dem Amtswege erzwingen, gesetzte Termine beachtete er nicht, er war ja in Mallorca, man konnte ihn zu nichts zwingen. Ein guter Gedanke, nur hatte er die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Als er nach einigen Monaten in eine Verkehrskontrolle in Deutschland geriet, wurde er kurzerhand festgenommen und verhaftet. Der Mann hatte einige Kleinigkeiten übersehen, besser er kannte sie erst, als er nach Monaten wieder auf freiem Fuss war, denn man hatte ihn in Untersuchungshaft genommen, wegen Fluchtgefahr nach Spanien. Dabei stört es deutsche Behörden auch nicht, dass Spanien gar kein Ausland mehr im vereinten Europa ist, eine brutale Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und der EUV Wohlbemerkt, dass gilt nichtfür den bisherigen GF, der abberufen und durch einen anderen GF ersetzt wurde.
Ein anderer setzte seinen deutschen Freund, der in Alicante wohnte, als neuen GF ein. Dieser war dann schon etwas klüger, aber nicht klug genug, obwohl sein Freund einen spanischen Anwalt mit einsetzte und er selbst einen deutschen Anwalt zusätzlich als Korrespondenzanwalt bestellte. Ärgerlich war da schon, dass der deutsche Anwalt nichts vom spanischen Recht und der spanische Anwalt nichts vom deutschen Recht verstand. Das Ende vom Lied war ein eingeleitetes Strafverfahren gegen den neuen Geschäftsführer und gegen den alten Geschäftsführer.
Wozu braucht denn eine deutsche Behörde die Unterlagen einer deutschen GmbH, werden Sie sich fragen? Ganz einfach: Wenn man dem (bisherigen) Geschäftsführer nachweisen will, dass er z. B. Konkursverschleppung begangen hat, braucht man die GmbH-Unterlagen, weil man sonst eine schlechte Beweisführung hat. Kann man sie nicht beim neuen Geschäftsführer, der ja in Spanien wohnt, in Beschlag nehmen, versucht man es eben beim bisherigen Geschäftsführer, vielleicht hat der noch Unterlagen. Und die Praxis zeigt, dass irgendwo noch immer Spuren in Deutschland vorhanden sind, weshalb auch so oft solche Hausdurchsuchungen für die Staatsanwaltschaft erfolgreich sind. Und da hilft es dann überhaupt nichts, wenn der neue Geschäftsführer einer deutschen GmbH seinen Wohnsitz in Deutschland hat (womit ganz „schlaue Firmenbestatter sogar noch werben!). Dann werden bei diesem neuen GF einfach die Unterlagen beschlagnahmt und mit deutscher Gründlichkeit werden sie schon so aufbereitet, dass man dem bisherigen deutschen Geschäftsführer einwandfrei nachweist, dass er Konkursverschleppung begangen hat, denn das geben die Unterlagen eines Unternehmens immer leicht her. Damit dieser ungehinderte Zugriff auch in allen Fällen überfallartig durchgeführt werden kann, versuchen natürlich deutsche Behörden Druck auf Notare auszuüben, europäisches Recht damit ausser Kraft zu setzen. Es lebe das deutsche Recht (möglichst in ganz Europa), nur will keiner unserer Nachbarn dieses Recht haben.
Anders, wenn der neue Geschäftsführer alle Unterlagen des deutschen Unternehmens in Spanien aufbewahrt und nutzt oder auch nicht nutzt. Dann gibt es nichts nachzuweisen, weil keine Beschlagnahme in Spanien durch deutsche Behörden und auch keine Beschlagnahme durch spanische Behörden möglich ist, denn hier liegt nicht einmal der Verdacht vor, dass es Konkursverschleppung gegeben hat, weil nichts da ist. Es ist nicht strafbar, Unterlagen aufzubewahren, an welchem Ort auch immer. Und auch dem neuen Geschäftsführer kann man keine strafrechtliche Taten andichten, denn der hat ja die Unterlagen in seinem Besitz, der hat sie auch keineswegs vernichtet, er bestätigt gerne (in der Regel über seine Anwaltskanzlei in Spanien), dass sie sich in seinem Besitz in Spanien befinden.
Nachweis gegen den alten Geschäftsführer: nicht vorhanden, der hat sie ordnungemäß gegen Quittung an den neuen Geschäftsführer übergeben, dazu war er sogar notariell verpflichtet. Es sind für deutsche Behörden keine Beweise gegen den alten Geschäftsführer zur Verwertung verfügbar. Der Nachweis einer Konkursverschleppung ist ohne Unterlagen und Beweise schwerlich durchführbar, ja eigentlich praktisch unmöglich. Aber alles das reicht noch keineswegs zur Entlastung des alten Geschäftsführers aus. Hinter dem neuen und alten Geschäftsführer muß eine absolut zuverlässige Anwaltskanzlei stehen, die sowohl die Interessen des neuen wie auch des alten Geschäftsführers wahrnimmt und die im deutschen und auch im spanischen Recht firm ist. Lassen Sie sich nichts vorgaukeln von Einmann-Briefkastenfirmen z. B. auch in Spanien, die in ihrem Briefkopf Anwälte und Steuerberater vortäuschen, die Sie weder je zu Gesicht bekommen noch je mit ihnen, auch nur telefonisch, in Verbindung treten werden und können, weil sie reine Papier-Phantome sind.
Nochmals: Wenn Sie einen deutschen Geschäftsführer als Nachfolger einsetzen, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann jede Behörde die Unterlagen, gleich für welchen Zweck diese Behörde sie braucht, beschlagnahmen. Und das machen die auch, weil diese „ Aufkäufer-Banden“ Sozialfürsorgeempfänger immer für -zig Firmen einsetzen und weil dann alle Lichter angehen bei der Staatsanwaltschaft. Sie laufen mit einer solchen Entscheidung ins offene Messer.
Weitere Gefahren: Der neue Sozialhilfeempfänger-Geschäftsführer wird sich hüten, beispielsweise die Unterlagen Ihrer GmbH zu vernichten, dann wäre er nämlich strafrechtlich schon mit einem Bein im Knast. Und: warum sollte er sie auch vernichten? Die Unterlagen Ihrer GmbH sind perfekte Nachweise für ihn, wenn man ihm etwa Konkursverschleppung anhängen will, denn die Unterlagen weisen ja ganz eindeutig aus, dass der alte Geschäftsführer (also SIE) die Konkursverschleppung begangen hat. Keine Beschlagnahme ist allerdings möglich, wenn der neue Geschäftsführer seinen Wohnsitz im Ausland hat und hinter ihm eine kompetente Anwaltskanzlei steht. Beispiel: Spanien.
Allergrößte Vorsicht ist geboten mit neuen Geschäftsführern, die Ihren Wohnsitz in einem sog. Ostblockland haben, weil hier wiederum andere deutsche Vorschriften greifen (nicht sichere Zustellungsländer, dann öffentliche Ladungen). Es würde zu weit führen, das hier alles zu erklären. Lassen Sie die Finger davon. Eine falsche Handlung ist absolut endgültig, insofern sind die betroffenen bisherigen Geschäftsführer schon zu bedauern, die auf solche Typen hereingefallen sind. Denn dies ist kein reiner Blechschaden, den man im zweiten Anlauf korrigieren könnte. Wer auf solche Leute hereinfällt, erleidet einen absoluten Frontalzusammenstoß mit deutschen Behörden und kann sich geschäftlich aus Deutschland nur noch verabschieden.
Denn Übertragungen beim Notar und im Handelsregister sind nicht mehr ungeschehen zu machen, selbst wenn sie rückgängig gemacht würden.
Die Weichen müssen daher am Anfang richtig gestellt werden. Denn bei einem späteren „Absturz“ – verursacht durch illegale Praktiken – sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für den Geschäftsführer absolut verheerend und lebenslang nicht mehr zu korrigieren. Es ist unklug, einen alten Wagen an die Strasse zu stellen und abzuwarten, bis sich die Obrigkeit darum kümmert. Denn dann haben Sie nichts mehr selbst in der Hand, dann machen das andere für Sie. Genau wie beim Auto: Entsorgen Sie Ihren alten Wagen selbst, dann bestimmen nämlich Sie, und nur Sie, was zu geschehen hat.
EXKURS: Die „betrogenen“ Gläubiger?
Forderungsverluste sind relativ. Wieso? Nehmen wir einmal an, ein Gläubiger bekommt von Ihnen noch 10.000 €, die Sie ihm nicht bezahlen können. Und nehmen wir weiter an, dass er mit Ihnen im Laufe des Lebens Ihrer GmbH einen Umsatz von 300.000 € getätigt hat. Nehmen wir weiterhin an, er hat an seinem Umsatz 10% verdient. Dann ergibt sich folgende Rechnung:
Er hat an Ihnen 30.000 € (10% aus 300.000 € Umsatz) verdient, nun verliert er 10.000 €. Insgesamt ist seine Zusammenarbeit mit Ihnen aber positiv. Er hat nämlich nicht nur 10.000 € verloren, er hat in Wirklichkeit 20.000 € an Ihnen insgesamt verdient (30.000 € Gesamtgewinn ./. 10.000 € Forderungen). Aber es sieht noch besser für diesen Gläubiger aus: Er kann den Verlust seiner Forderung auch noch in voller Höhe steuerlich von seinem Gewinn abschreiben, damit verdient er nochmals 5.000 €, also
insgesamt hat seine Geschäftsbeziehung mit Ihnen einen Gewinn von 25.000 € erbracht. Nicht schlecht. Hinzu kommt, dass verstärkt eine Kreditausfallversicherung in Deutschland bei Lieferanten Platz greift, die meistens rund 70% der offenen Verlustforderungen abdeckt. Wenn Sie das im vorstehenden Beispiel mit abwägen, entsteht in Wirklichkeit ein Totalgewinn von rund 30.000 €. Und wenn wir einem Lieferanten in Vollmachtsvertretung eines neuen Geschäftsführers diese Rechnung aufmachen, ist in fast allen Fällen Ruhe an der Front. Sie sehen, man kann die Rechnung auch mal mit dem Wirt machen!
Beispiele für typische „Firmenbestatter“
Die Anzeigen der "Juricon" aus Berlin in FAZ, Welt, WamS
(auch bei Gomopa schon verewigt)
www.gomopa.net/foren/htopic/1303/juricon/lang-salida-gmbh-mutiert-zu-juricon-gmbh-berlin.htm
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Droht Insolvenz?
Selbst in schwierigen Fällen bieten wir konkrete Lösungen an. Binnen 24 Stunden übernehmen bzw. vermitteln wir Ihr Unternehmen. (GmbH/KG/AG) in gebotener notarieller Form. In diesem Zusammenhang wird der Geschäftsführer abberufen und entlastet. Wir verfügen über langjährige Erfahrung, arbeiten bundesweit und qualifizieren uns durch hervorragende Referenzen. Durch ein neues Unternehmenskonzept ermöglichen wir einen Neuanfang. Ausführliche Informationen im Internet. |
Was soll man dazu sagen? Die Staatsanwaltschaft Berlin (Az. J 45780/02 Schwerpunktermittlungen durch Jörg Dressin) ermittelt gegen den Siegfried Lang und seine immer neuen Firmenkonstruktionen:
Sofirag GmbH (Konkurs),
Salida GmbH (Konkurs) und
Juricon GmbH, ganz zu schweigen von einer Frau Wendland, 84 Jahre alt, geistig verwirrt in einer Irrenanstalt in Spanien lebend, unglaublich, aber wahr.
Welch skrupelose Methoden! Wenn man dann noch bei www.juricon.de liest, wie man neue Opfer sucht und andere „Mitplattmacher“ niedermacht, dann bleibt einem wirklich die Spucke weg.
Oder dieser hier:
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KONKURS - AM ENDE? WIR HELFEN
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Ein Ableger von Siegried Lang (Lang-Consult, Sofirag, Salida, BSV, Juricon) 20 Jahre Erfahrung? Siegfried Lang bot 1996 einer Firma die GmbH-Übernahmen durchführt an, als er mit der Plattmacherei begann, 3 Firmen zur Übernahme an. Trotz schnelllebiger Zeit kann aus 8 Jahren nicht 20 Jahre werden.
Gegen den von Lang als Scheingeschäftsführer eingesetzten „Konkurshelfer“ Theo Hetzner (3 Eidesstattliche Versicherungen, 2 Haftbefehle zur Ableistung der eidesstattlichen Versicherung) laufen Ermittlungsverfahren in 63 Fällen wegen Konkursverschleppung.
Und noch einer:
| Zitat: |
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Lesen Sie sich den Unsinn dieser immer wieder erscheinenden Anzeige einmal durch. Dieser Bursche übernimmt Ihre Geschäftsanteile. Was wird denn damit erreicht? Nichts, gar nichts, denn die Geschäftsanteile haben gar nichts, überhaupt nichts mit der GmbH und dem Geschäftsführer zu tun. Augenwischerei! Höhepunkt ist jedoch: „man entlastet“ den Geschäftsführer von allen seinen Rechten“? Schlimmer geht es nicht!
Da wäre noch dieser Kandidat:
| Zitat: |
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Eine solche Entlastung ist, wenn Sie unsere Ausführungen auch nur zu einem sehr geringen Teil verstanden haben, reines BlaBLa. Auf die Garantie der Beseitigung „Ihrer Altlasten“ können Sie pfeiffen. Höhepunkt ist jedoch die Feststellung, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie Ihre „Firma“ ins Ausland verkaufen. Dass man eine Firma 1. gar nicht verkaufen kann und ins Ausland, ist hirnrissiger Blödsinn.
Wieso man sich dann (wenn überhaupt, was ja gar nicht geht) man sich dann strafbar macht, bleibt das Geheimnis dieser Firmenbestatter. Kaum anzunehmen, dass darauf jemand hereinfällt. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 15.Jun 2005 8:25 Titel: Das hat was... |
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Gratulation!
Der Beitrag hat was, das ist Niveau und sachlich ist dem sowieso nichts mehr hinzuzufügen...
Wenn jetzt nicht solch ein bescheuerter Nick verwendet worden wäre, dann würde ich meinen, daß das die Nachrichtenart ist, die Foren wirklich forcieren und voranbringen können...
In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen
Peter Wilhelm |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 15.Jun 2005 12:47 Titel: |
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sehr ähnlich, aber sicher nicht die quelle.
frage ist, wer hat von wem abgeschrieben? _________________ die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten |
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Mariechen Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2004 Beiträge: 58 Wohnort: FFHland
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Verfasst am: 17.Jun 2005 10:47 Titel: Insolvenz... |
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Ist es solch etwas???
Anzeige aus der Ausgabe "Hinterländer Anzeiger" der Zeitungsgruppe Lahn-Dill, Wetzlar, vom Mittwoch, 15.06.2005 (Seite 27):
"Ihre GmbH in Not? - Alle Firmenprobleme übernehmen wir für Sie kompetent, seriös und diskret. Sofortiger Geschäftsführer- und Gesellschafterwechsel möglich. Bevor Sie ihre bedrohte GmbH in falsche Hände geben, nehmen Sie bitte kostenlos unsere freundliche Beratung und ausführliche Fax-Infoi in Anspruch. Nur mut, wie helfen auch in aussichtslosen Fällen und bei eingem Neug#beginn. Freundliche Beratung und Rückruf kostenlos.
Tel.: 0173/42XXXXX |
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Klever Newbie
Anmeldungsdatum: 05.05.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 17.Jun 2005 22:17 Titel: |
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Zur Quelle dieses "hervorragenden Textes":
Weitgehend ist er abgeschrieben von Texten, die Elders seit Jahren benutzte, z.B. in einer Schrift "Schulden ade". Stilistisch ist manches etwas abgemildert.
"Audacia" ist wohl der Name der Firmenbestatterunternehmung, die ein gewisser Grzegowsky betrieb, der sich von Elders im Jahr 2001 getrennt hatte.
Inzwischen befinden sich sowohl Elders als auch Grzegowsky in Untersuchungshaft in Gera.
Das sagt auch schon einiges zur Vollkommenheit der angepriesenen Methoden: zwar sind Ermittlungen deutscher Behörden in Spanien sicher immer noch schwieriger als in Deutschland, aber bei weitem nicht mehr ausgeschlossen. Wenn man einen Elders in Spanien festnehmen und einen Firmenbestatter Grzegowsky aus Paraguay herschaffen kann, wieso soll das dann alles noch so sicher sein, wie hier behauptet wird?
Es bleibt immer dasselbe:
Eine GmbH loszuwerden und vor Verfolgung sicher zu sein, wenn man schon strafbare Handlungen begangen hat, wird nicht mit Sicherheit klappen. Es gibt genügend Leute, die trotz Entsorgung ihrer gmbH noch einen "Frontalzusammenstoß" mit der Justiz hatten. Man sollte sich überlegen, ob die etwaige Strafe wirklich so viel teurer ist als das "Bestattungsentgelt".
Wenn man sich noch nicht strafbar gemacht hat, sollte man den Insolvenzantrag in jedem Fall lieber selber stellen. |
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autor Specialist
Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 168
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Verfasst am: 20.Jun 2005 22:15 Titel: |
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Es kann Alt-Gesellschaftern und Alt-Geschäftsführern nicht versagt werden,ihre Interessen unter Mitwirkung von in rechtlich zulässiger Weise zu verfolgen.
Es ist nach Auffassung des OLG Senates de lege lata nicht ersichtlich, dass das Geschäftlichegrundprinzip, (Übernahme der Gesellschaftanteile durch einen Dritten und Geschäftführerwechsel kurz vor dem Insolvenzantrag) gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Es lohnt sich aus den verschiedensten Gesichtspunkten, sich von einer bedrohten oder insolvenzreifen GmbH zu trennen.
1. Sie benötigen Hilfe um sich korrekt gegeüber Gericht,Behörden und Gläubigern zu verhalten - was für Sie unter umständen nicht einfach ist.
2. Sie haben ein legitimes Intresse, Risiken einer persönlichen Haftung durch Verkauf ihrer GmbH zu vermindern oder zu vermeiden.
3. Sie wollen keine Eidesstattliche Versicherung abgeben und durch den Verkauf der GmbH andere Ihren Ruf oder Bonität schädigenden Folgen abwenden.
4. Sie sind an einer möglichst geringen Publizität eines möglichen Insolvenz-Verfahrens am Ort Ihres ehemaligen Gewerbes oder Ihres Wohnortes interessiert.
5. Sie wollen wieder mit einer neuen Firma am Markt tätig werden und möglicherweise Kunden und Aufträge übernehmen.
Also,dann macht sich wohl ein OLG Senat der Anstiftung zum Verkauf maroder GmbHs schuldig.
Oder? |
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Klever Newbie
Anmeldungsdatum: 05.05.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 23.Jun 2005 22:08 Titel: |
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Ist ja schon zutreffend, was autor hier schreibt.
Es gibt auch relativ seriöse Übernehmer, die eigeniilch für den Alt-GF nur die Dienstleistung erbringen, den Insolvenzantrag zu stellen, den Namen des Alt-GF z.B. aus der Zeitung herauszuhalten und vielleicht noch eine manchmal erfolgreiche Umfirmierung oder Sitzverlegung vornehmen, z.B. Bernd K. in Weimar. Dagegen ist nicht viel einzuwenden und das zitierte OLG hat völlig recht, dass darin für sich genommen keine Straftat liegt. Ob es vor oder nach der Übernahme zu Straftaten gekommen ist, hat nichts mit der Abgabe der GmbH an sich zu tun.
Allerdings gibt es inzwischen Insolvenzgerichte, die die Namen der Firmenbestatter kennen und auch die Methode der Umfirmierung und die dann die Bekanntmachungen etwa so formulieren:
"In dem Insolvenzverfahren X. GmbH, vormals Y. GmbH, GF A, vormals GF B. ..." Da ist dann die ganze gewünschte Anonymität hinüber...
Die Sitzverlegungen werden oft vom Handelsregister und/oder dem Insolvenzgericht nicht akzeptiert. Ob die Gerichte sich insoweit richtig verhalten oder nicht, ist eine müßige Frage.
Ein neues Risiko für diejenigen, die ihre GmbH an einen der weniger seriösen Bestatter - also einen, der keinen Insolvenzantrag stellt - abgeben, droht von Seiten der Finanzämter: dort wird z.T. die Auffassung vertreten, wenn jemand für die Einsetzung eines neuen GF sorgt, der aber die Geschäftsunterlagen nicht erhält und nur zum Zwecke der Bestattung der GmbH eingesetzt ist, bleibe der Alt-GF verantwortlich für die Abgabe der Steuererklärungen. Denn der Geschäftsführerwechsel sei sittenwidrig oder ein Scheingeschäft o.ä., zudem die Abgabe der Erklärungen mangels Unterlagen ja auch nur dem Alt-GF, nicht aber dem Neu-GF möglich. Aus der Nichtabgabe der Steuererklärungen kann dann eine Steuerhinterziehung werden, zumindest aber könnten Steuerbescheide - auch aufgrund von Schätzungen - gegen die GmbH ergehen und der Alt-GF im Wege des Haftungsbescheids in Anspruch genommen werden. Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Konstruktion sind noch nicht bekannt.
Wenn dagegen ein Insolvenzantrag kurzfristig gestellt wird, dürfte es jedenfalls an einer Steuerhinterziehung fehlen. Dann ist die Verjährung der Steuerfestsetzung kürzer und auch ein Haftungsbescheid kann kaum ergehen. |
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autor Specialist
Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 168
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Verfasst am: 24.Jun 2005 12:46 Titel: |
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| Hi,Klever alles Harspalterei sonst nix. Schon mit der Gründung einer GmbH in Deutschland beginnt das Theater. Wenn ich über die Strasse gehe könnte ich totgefahren werden. Wer seine tote Gmbh nicht verkauf ist selber schuld. So und nun ist die Luft raus aus diesem Thema. |
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autor Specialist
Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 168
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Verfasst am: 24.Jun 2005 13:48 Titel: |
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Klever
„Über gerichtsbekannte Tatsachen, die also das Gericht etwa schon aus anderen Verfahren kennt, braucht oftmals nicht Beweis erhoben zu werden (vgl. Meyer-Goßner, §244 Rn. 52). Gerichtsbekannt sein kann z.B. die Tatsache, dass eine bestimmte Person gewerbsmäßig insolvenzreife GmbHs übernimmt, was wiederum ein Indiz (noch kein voller Beweis) dafür ist, dass der Alt-GF diese Person in Kenntnis der Krise kontaktiert und für die Übernahme der GmbH bezahlt hat.“
Ok entweder ist Klever ein Verteidiger oder ein Verfolger. Insoweit ist die Betrachtungsweise Richtig. Billigende Inkaufnahme, doppelter Vorsatz, Einzelfallprüfung. Gewerbsmäßiger Gmbhbestatter. Alles klar, will man nicht, braucht man nicht, es gibt doch uns (Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter). Plötzlich tun sich Geschäfte außerhalb deren geschützten Bereich auf, und nun der Witz, auch noch Legal. Alles was jetzt getan werden muss um den eigenen Profit zu sichern und die Geschäftemacher Platt zu kriegen ist , diese zu Kriminalisieren. Das ist einfach, das ist leicht, denn wie in jeder Branche tummeln sich genug schwarze Schafe, um alle GmbH übernehmer als „Kriminell“ darzustellen. Da steht dann in den Berichten „arbeitet nicht mit“ Auskünfte sind unzureichend“Unterlagen unvollständig“ usw. usw. und dann bekommt ein Staatsanwalt die vom Insolvenzverwalter „gefertigten“ Berichte zum lesen und schon ist das Kompott fertig. Aber Klever kennt keine Staatsanwälte, Rechtsanwälte, oder Richter welche unredlich waren, nein? OK. Dann sollte er mal richtig hinsehen 1. ein Richter in Mannheim, 2. ein Richter in Magdeburg, 3. ein Insolvenzverwalter in Hamburg, ein Insolvenverwalter in Magdeburg, ein Staatsawalt in Stendahl, ein Staatsanwalt in Chemnitz, usw. usw. usw. also Klever was soll’s,
Wir sind alle kleine Sünderlein, auch sie meine liebes Kleverlein...... |
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Klever Newbie
Anmeldungsdatum: 05.05.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 25.Jun 2005 6:17 Titel: |
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Die von Autor genannten Fälle korrupter Richter und Insolvenzverwalter hat es (leider) tatsächlich gegeben.
Leider sorgen Insolvenzordnung und Vergütungsgesetze auch dafür, dass tatsächlich bei vielen Insolvenzverfahren, die eröffneet werden, nur der Insolvenzverwalter noch verdient und für die Gläubiger der GmbH nichts übrig bleibt. Das sind vor allem die Fälle, in denen Banken erheblich beteiligt sind, die sich voll umfänglich abgesichert haben oder in denen der Insolvenzantrag zu spät gestellt worden ist. Da ist dann für die Gläubiger die Einschaltung eines Firmenbestatters auch nicht schlimmer.
In meinem letzten Beitrag steht übrigens ausdrücklich, dass es auch gewerbliche Übernehmer gibt, die sich nicht strafbar machen.
Was den alten Geschäftsführer betrifft, muss er sich eben überlegen, ob er für die Abgabe der GmbH wirklich Geld bezahlen will. Wenn er bis dahin alles richtig gemacht hat und der INsolvenzantrag noch rechtzeitig wäre, dürfte sich der Bestatter nicht lohnen, weil man damit nur Misstrauen streut. |
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autor Specialist
Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 168
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Verfasst am: 25.Jun 2005 15:51 Titel: |
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| Oh je, Misstrauen? wieviel Naivität in Ihrem letzten Satz - Klever. Es soll Leute geben die nach der Verurteilung zun Vorsitzenden gesagt haben sollen, oh nur 2 Jahre, kann ich vieleicht noch 25 auf den nackten erhalten. Nur so kann ich Ihre ...... nein ich Vermute Sie sind..... oder vieleicht doch nicht. Aber Holmeier,Bubis usw. waren Klever als sie duzende Gmbh zum bestatten verkauft hatten , oder doch nicht? |
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