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mairegen Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 27.Jul 2006 15:01 Titel: Guthaben KFZ-Steuer an wen? |
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hallo guten Tag, ich habe eine Frage zur KFZ-Steuer.
ich habe beim Finanzamt ein Guthaben von 360,00 Euro für zuviel gezahlte KFZ-Steuer. Es ist das Auto meiner Tochter, das wegen der Versicherung auf mich läuft. Sie hat von ihrem Konto noch Anfang Juli die Steuer gezahlt, nachdem sie es nochmal hat herrichten und TÜV machen lassen, in der Hoffnung, das alte Ding würde es noch eine Weile mitmachen. Aber wie das Leben so spielt, es hat seinen Geist aufgegeben!
Jetzt will das Finanzamt das Guthaben nicht zurückzahlen, weil ich (die Mutter) in Insolvenz bin. Wem steht denn das Guthaben zu? es ist doch kein Einkommen in dem Sinne, falls der Insoverwalter das Geld bekommt, muss der mir das zurückzahlen?
Da Töchterchen das Geld natürlich dringend wieder für ein neues Auto braucht bin ich für jeden Tip dankbar, wie wir an das Guthaben kommen.
Vielen herzlichen Dank |
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Der Internationale Newbie
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 29.Jul 2006 10:44 Titel: |
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| Falls Sie Schulden beim FA haben, rechnet das FA auf. Ansonsten geht das Geld an Ihren Insolvenzverwalter der es zur Masse zieht. |
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mairegen Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 29.Jul 2006 20:18 Titel: KFZ-Steuer-Guthaben |
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| danke schön für die Antwort, aber das darf ja wohl nicht wahr sein??? Es ist doch Geld aus pfändungsfreiem Betrag?? kann ich ihn auffordern, mir das zurückzuzahlen, oder könnte ich es direkt mit dem pfändbaren Betrag verrechnen lassen?? kann mir da was passieren?? Schulden beim Finanzamt hab ich keine! |
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Der Internationale Newbie
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 31.Jul 2006 0:54 Titel: |
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$ 35 Inso regelt den Massebegriff. Danach ist Insolvenzmasse das Vermögen, das der Schuldner zum Zeitpunkt der Eöffnung besitzt oder während des Verfahrens erlangt. Die Steuererstattung ERLANGEN Sie ja wohl jetzt während des Verfahrens. Also in die Masse.
Das hat auch nichts mit pfändungsfrei zu tun. Pfändungsfrei sind immer nur Bestandteile eines Einkommens. Keine Vermögensbestandteile.
Sie sollten sich auch nicht aufregen. Hilft ohnehin nicht. So ist das Gesetz nun einmal. |
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mairegen Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 1.Aug 2006 9:18 Titel: KFZ-Steuer |
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| Danke für die Nachricht, aber so ganz bin ich damit nicht einverstanden. Das ist zuviel gezahlte KFZ-Steuer, weil das Auto den Geist aufgegeben hat und hat nichts mit irgendwelchen Einnahmen oder Vermögen zu tun. Dieses Geld brauch ich doch wieder für ein anderes Auto! Ich werd auf jeden Fall mal erst mit den IV reden. |
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mairegen Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 17
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Verfasst am: 23.Aug 2006 9:54 Titel: Guthaben vom IV freigegeben |
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der IV hat nun das Steuerguthaben freigegeben, Finka verlangte ein Einwillungsbecheid vom IV; den dieser auch sofort zumailte. 10 Minuten später kam vom Finanzamt eine Mail, dass das Guthaben ....
"Die Aufrechnung gegen den unpfändbaren Teil der Bezüge wird dagegen ausdrücklich als zulässig erachtet, da diese durch die Abtretung nicht erfasst werden. Die Interessen der Insolvenzgläubiger werden hiervon nämlich nicht beeinträchtigt, da die Abtretungserklärung nur die pfändbaren Bezüge umfasst (Kommentar zur InsO, Nerlich-Rönnemann, Tz. 19 zu § 294 InsO).
Da somit auch in diesem Bereich keine der vorgenommenen Aufrechnung entgegenstehenden Vorschriften zu erkennen sind, erfolgte die Aufrechnung gemäß der bestehenden Gesetzeslage. Durch die Aufrechnung sind die gegenseitigen Ansprüche,
soweit sie sich deckungsgleich gegenüberstehen, erloschen.
Eine anderweitige Verbuchung kann somit nicht erfolgen. "
Ist das rechtens? Ich bin zwar der Halter dort, aber gezahlt, überwiesen usw. wurde von Tochter, da es deren Auto war, das stillgelegt wurde.
Könnte ich dagegen Einspruch erheben? Was wäre, wenn das Auto wieder angemeldet wird? |
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