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Heiraten und Hauskauf und Vergleichsangebot

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Anathol
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2005 12:50    Titel: Heiraten und Hauskauf und Vergleichsangebot Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Privates Insolvenzverfahren läuft seit 2,5 Jahren. Es enstand wegen eines verlorenen Prozesses und einer nicht bezahlten Schuld meines ersten Mannes, der einfach nicht bezahlt hat, obwohl es ein notariellen Vertrag gab.
Egal, alles in allem belaufen sich die Schulden auf knapp 9.500,00 Euro.
Die angebotenen Vergleiche wurden damal abgelehnt. Nun möchte ich wieder heiraten und noch einmal ein Vergleichstangebot machen, mit der Bedingung, mich sofort aus der Schufa zu entlassen.
Mein Insolvenzberater meinte, das dieses möglich sei.
Mein zukünftiger Mann möchte ein Haus kaufen und ich hätte gerne gewußt, was für Konsequenzen das hat. Kann er irgendwie belangt werden? Habe keine Edesstattliche Versicherung abgeben müssen.
Welche steuerlichen Vorteile hat die Heirat? Gibt es überhaupt Vorteile?
Bin zur Zeit arbeitslos mit Arbeitslosen Geld 1.
Zusammen hätten wir es leichter, ein Haus finanzieren zu lassen, als er alleine, aber durch das Verfahren wird es wohl nicht gehen.
Wie sieht es eigentlich mit der Schufa aus? Wenn der Vergleich angenommen wurde, steht dann im Eintrag: wurde bezahlt?
Habe natürlich viele Fragen und hoffe sehr, auf Antworten.


Danke
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2005 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für eine Antwort ist es wichtig zu wissen, in welchem Stadium Sie sich derzeit befinden. Sind Sie noch im eröffneten Verfahren oder "nur" noch in der Wohlverhaltensphase ?

MfG

ThoFa
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Anathol
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2005 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, die Eröffung war 02.07.2003. Eigentlich ist nun alles vorbei, also sozusagen in der Wohlverhaltensperiode, was auch immer das heißt.
Mein Betreuer sagt mir, ich könne jeden Lottogewinn nun behalten und auch eine sogenannte Erbschaft. Scheint doch dann allles gelaufen zu sein. Müßte nun noch 3,5 Jahre warten und alles ist vorbei. Oder irre ich mich da?
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 13.Okt 2005 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, in welcher Phase des Verfahrens Sie sind, sollten Sie sich ernsthafte Gedanken über Ihren Berater machen.

Ihre Ausführung sowie der zeitliche Rahmen passt zur sogenannten Wohlverhaltensphase, in der Sie übrigens ein Erbe zur Hälfte an den Treuhänder rauszugeben haben und nicht ganz behalten können.

Es ist durchaus möglich einen Vergleich in der WVP zu schließen. Dieser muss dann aber unbedingt mit allen Gläubigern geschlossen werden (§294 InsO). Gläubiger, die nicht am Verfahren beteiligt waren (z.B. "vergessene" Gläubiger) könnten aber dann auch wieder ihre Forderungen geltend machen, was Ihnen beim "normalen" durchlaufen der WVP nicht passieren kann.

Ob es eine "vorzeitige" Restschuldbefreiung geben wird ist sicherlich vom Gericht abhängig. Die Schufa wird aber bestimmt nicht einer vorzeitigen Löschung zustimmen.

MfG

ThoFa
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Anathol
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.Okt 2005 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe damlas beiden Gläubigern einen Vergleich angeboten, der abgelehnt wurde. Deswegen kam es zur Eröffnung des Verfahrens.
Heute möchte ich wieder einen Vergleich anbieten, damit die Sache eher erledigt ist, als in 3,5 Jahren.
Mein Insolvenzberater ist ganz OK, ich bin es, die es vergessen hat - oder besser - nicht daran denken will. Habe seinerzeit sämtliche Broschüren über das Insolvenzverfahren in den Mülleimer geworfen, weil ich wirklich sauer war. Hätten die 2 Gläubiger zum damaligen Zeitpunkt die Vergleiche angenommen, wäre es ja nicht einmal zum weiteren Verfahren gekommen. Ich hatte die Möglichkeit, Monat für Monat, zuzüglich Zinsen, 200 Euro zubezahlen und dachte mit Schrecken daran, wie wohl meine Zukunft aussähe, wenn ich mal nicht zahlen könnte.
Das eine ist ein verlorener Mietprozess, das andere müßte mein Exmann bezahlen. Was eine Ironie, denn ich habe keine Schulden, nie etwas auf Kredit gekauft oder ähnliches und mußte den Weg des geringsten Widerstandes gehen und das alles nur, weil der Vergleich damals nicht zustande kam.
Heute, nach fast 3 Jahren möchte ich es noch einmal probieren und einen Vergleich anbieten.
Sie können müssen aber nicht annehmen.
Tja, nun ist die große Frage, ob ich überaupt heiraten soll, denn ich möchte vermeiden, das mein Partner damit etwas zutun bekommt.
Bezüglich Schufa ist es doch so, das zumindest irgendein Vermerk drin stehen muß, der darauf hinweist, das die Schuld beglichen ist oder?
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 14.Okt 2005 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

heiraten Sie ruhig. Ihr Zukünftiger hat mit Ihren Schulden nichts zu tun.

Sollten Sie erneut eine Ratenzahlung anbeiten wollen, empfehele ich Ihnen das zu lassen und lieber die WVP durchzustehen. Eine Ratenzahlung müssen Sie aufrecht erhalten, während die Zahlunge in der WVP sich nach Ihrem Einkommen richten.

In der Schufa müssten die Forderungen eh schon gelöscht sein und "nur" noch die RSB-Ankündigung stehen. Dieses wird erst nach fünf Jahren (?) gelöscht.

MfG

ThoFa
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Anathol
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2005 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, nein, ich möchte keine Ratenzahlung anbieten sondern einen Vergleich. Würde wohl gesamt 3000 Euro anbieten und damit müßten dann die Gläubiger einverstanden sein.

In der Schufa müssten die Forderungen eh schon gelöscht sein und "nur" noch die RSB-Ankündigung stehen. Dieses wird erst nach fünf Jahren (?) gelöscht.

Wenn heute jemand eine Schufaauskunft von mir haben möchte, würde er somit lesen RSB-Ankündigung. Das heißt doch Restschuldbefreiung?
Vor diesem Verfahren stand nichts in der Schufa, war also OK.
Bin ich dann schon wieder sozusagen Kreditwürdig? Oder kann ich mit meinem Partner kein Haus zusammen kaufen, welches wir finanzieren lassen möchten?
Morgen müssen wir nämlich zur Bank und da habe ich dann doch schon komische Gefühel bezüglich Schufa und co.

Danke für die Auskunft.
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Anathol
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2005 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja: 5 Jahre Schufaeintrag noch nach der Wohlverhaltensperiode oder insgesamt gerechnet von der Eröffnung des Verfahrens aus gesehn. Wenn 5 Jahre nach der Wohlvp. wäre das ja erst im Jahr 2011.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2005 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Schufa gibt sich zu den Fristen der Einträge bezgl. Insolvenz seltsam bedeckt. Ich werde da mal eine Anfrage starten und dies dann hier mitteilen.

Es kann durchaus sein, dass gar nichts in Ihrer Schufa steht, auch nicht die Insolvenz. Passiert schon mal.

MfG

ThoFa
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Feuerwald
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2005 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

moin

Vergleiche in der WVP sind nicht undenkbar aber wohl eher die Ausnahme. Wie ThoFa schon ausführte, müssten alle Gläubiger zustimmen. Zudem wären dann die vermutlich (?) gestundeten Verfahrenskosten fällig. In jedem Fall sollte insolvenzrechtlicher Rat eingeholt und die allg. Verfahrensweise beim zuständigen Insolvenzgericht sondiert werden.

Im Grunde hindert Sie die WVP weder an einer Heirat, das Vermögen/Einkommen Ihres Mannes ist nicht Teil Ihres Restschuldbefreiungsverfahrens, es wird auch nicht von der Abtretung (Ihres) Treuhänders erfasst, noch an einem Mit-/Neuerwerb einer Immobile.

Das ist eher eine Frage der Kreditwürdigkeit, die Sie m.E. mit derzeit ALG I und in Zeiten der ALG II "Realitäten" selbst im Fall einer vorzeitigen Beendigung der WVP nach einem Vergleich nicht erlangen würden.

Das hilft vermutlich nicht viel weiter, sehen Sie diese Zeilen es als einen reinen Kommentar.

Feuerwald
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Anathol
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2005 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind zwei Gläubiger, sämtliche Gerichtskosten und was alles so damit zutun hatte. Komisch, ich habe 2 Gläubiger, andere haben 30!! Wie machen die dass?
Bin ja recht feindlich in bezug auf Kreditkäufe, Kataloge etc. habe mir noch nie etwas dort gekauft, geschweige denn einen Kredit aufgenommen. Autos nur bezahlbare für höchstens 500 Euro. Will sagen (schreiben) das ich immer alles bar bezahlt habe, egal was es war, denn ich glaube, wenn ich es nicht getan hätte, hätte ich über meine Verhälnisse gelebt.
Tja, da kann ich dann wohl nichts machen und muß wohl ausharren, bis diese Geschichte zu ende ist.
Bezüglich der Schufaangelegenheit interessiert es mich sehr, was Sie in Erfahrung bringen und dafür möchte ich mich schon jetzt bedanken. Selbstverständlich bedanke ich mich auch für die anderen Hinweise.
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