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OMS Newbie
Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 25.Mai 2005 11:59 Titel: Hilfe!! Ladung zur Abgabe der EV |
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Steuerschulden, Ladung kam gestern, für Montag.
Kann das Geld jetzt noch nicht aufbringen. Wie kann ich Zeit gewinnen? Will mir nicht meine wirtschaftliche Zukunft verbauen, Geschäft läuft gerade wieder an.
"Frist für Einspruch einen Monat."
Muss ich dann trotzdem dort erscheinen?
"Aufgrund eines begründeten Einspruchs wird die Verpflichtung zur Abgabe der eV bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Einspruch aufgeschoben. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Einwendungen bereits in einem früheren Verfahren unanfechtbar zurückgewiesen worden sind."
Diesen letzten, aber wohl wichtigsten Satz verstehe ich nicht!
Wer kann mir helfen? |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 26.Mai 2005 13:23 Titel: |
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Hallo,
handelt es sich um die erste Ladung ?
Wieviel Zeit müssen Sie noch haben ?
Haben Sie denn einen begründeten Einspruch ?
Wenn ja, brauchen Sie auch nicht zu erscheinen, steht ja so drin.
MfG
ThoFa |
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OMS Newbie
Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.Mai 2005 10:25 Titel: |
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Danke für die Antwort.
Ja, die erste Ladung, soviel Zeit wie irgendwie möglich.
Wie kann die Begründung aussehen? |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 27.Mai 2005 10:56 Titel: |
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Hallo,
mal hier reinschauen. Aus den Querverweisen gehen auch Alternativen
hervor und das ganze ist verbindlich, das sollte man bei Auskünften dieser
Art nicht vergessen.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/807.html |
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OMS Newbie
Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.Mai 2005 11:29 Titel: |
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Muss ich jetzt bis MONTAG so ein Vermögensverzeichnis erstellen und ist das gleichbedeutend mit der Abgabe der eV?
Oder reicht es, wenn ich einen Einspruch mache? |
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OMS Newbie
Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.Mai 2005 11:35 Titel: |
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| Danke für den Link, macht einiges, aber nicht alles klarer. |
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OMS Newbie
Anmeldungsdatum: 25.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.Mai 2005 12:29 Titel: |
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| ThoFa hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
Haben Sie denn einen begründeten Einspruch ?
Wenn ja, brauchen Sie auch nicht zu erscheinen, steht ja so drin.
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Wie ist das zu verstehen? Die Begründung, dass ich später in Raten zahlen kann? Ich nicht wirtschaftlich tot sein will? |
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