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Zitrone Newbie
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 7.Apr 2006 10:29 Titel: HöhePfändungsfreigrenze(Frau in Elternzeit-dann in Arbeit) |
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Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Pfändungsfreigrenze wenn der Mann Privatinsolvenz anmelden muß.
Wir haben ein Kind (ca. 2 Jahre). Ich bin momentan in Elternzeit.
Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen : zwei ! (Höhe Pfändungsfreigrenze EUR 1569,99).
Wie verhält es sich, wenn ich danach wieder in die Arbeit gehe ?
Ich gelte doch dann nicht mehr als unterhaltspflichtige Person, oder ???
Würde dann die Pfändungsfreigrenze auf EUR 1359,99 sinken ?
Wer kann mir hier eine Antwort geben.
Vielen Dank !
Gruß
Zitrone |
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Kiri Newbie
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 7.Apr 2006 12:33 Titel: |
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Hallo Zitrone,
Das hängt davon an, ob Sie verheitatet sind. Soweit ich weiß, sieht es folgendermaßen aus:
1. Sie sind verheiratet, dann bleibt der Pfändungsfreibetrag wie zu der Elternzeit, Ihr Einkommen wird aber zu einer bestimmten Höhe (genauer Betrag ist mir nicht ekannt) mit angerechnet.
2. Sie sind eine Lebensgemeinschaft, dann sinkt der Pfändungsfreibetrag, wie Sie angegeben haben, aber Ihr Einkommen bleibt unberücksichtigt.
Viele Grüße
Kiri |
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