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Hoffmann - Vojnic

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Specialist


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 14:24    Titel: Hoffmann - Vojnic Antworten mit Zitat

Hier dürfte sich der Insolvenzverwalter freuen, wenn er wüsste, dass Hoffmann-Voinic und Siegfried Lang, das „Treuhandkonto“ abgeräumt haben. Bankrott ist nicht so auf die leichte Schulter zu nehmen Herr Hoffmann – Vojnic.




Jörg Hoffmann-Vojnic* Marmaraweg 44* 12109 Berlin

Einschreiben
Amtsgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Herrn Dr. Niederführ
Klingerstraße 20

60313 Frankfurt am Main Berlin, den 13. September 2005







Insolvenzverfahren der Gotek GmbH
Geschäftszeichen 810 IN 803/04 G
hier: Beschwerde des Geschäftsführers


Sehr geehrter Herr Dr. Niederführ,

in dem o. a. Insolvenzverfahren habe ich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin erstmals am 07.09.2005 Kenntnis von diversen Schreiben des Insolvenzverwalters an das Amtsgericht Frankfurt/Main erhalten, nachdem ich bei der Geschäftsstelle vorstellig wurde und diese mir freundlicherweise einige Kopien anfertigte. Die Vorsprache beim Amtsgericht war deshalb erforderlich, weil Herr Frege mir bis zum heutigen Tage sämtliche Auskünfte verweigert, Briefe unbeantwortet lässt und selbstherrlich sämtliche Entscheidungen trifft, obwohl bei verschiedenen Handlungen die Mitwirkung des Geschäftsführers erforderlich ist.

Nunmehr wird mir klar, warum Herr Frege mir den Inhalt seiner Schreiben vorenthält. Er hat, um es milde auszudrücken, das Amtsgericht nach Strich und Faden belogen, so dass er befürchten musste, dass von meiner Seite sofort interveniert werden würde.

Ich habe Veranlassung, das Amtsgericht auf die kriminellen Machenschaften von Herrn Frege hinzuweisen und begründe meine Vorwürfe wie folgt:





- 2 -

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Lüge Nr. 1

Mit Schreiben vom 13.04.2005 an Herrn Rechtspfleger Zorn bedankt sich Herr Frege in scheinheiliger Weise für den gerichtlichen Hinweis, bzgl. des Ermittlungsverfahrens gegen seinen Kollegen, Rechtsanwalt Kühne, und verhält sich so, als ob er erst durch den Hinweis des Amtsgerichts von dem Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt hat.

Tatsache ist, das Herr Frege aber bereits seit August des vergangenen Jahres über das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren Kenntnis hatte und zudem im Rahmen seiner beantragten einstweiligen Verfügung, sehr wohl durch die vorliegenden Schriftsätze, vor allem durch Rechtsanwalt Siering beispielsweise am 03.09.2004, mit den gegen Herrn Kühne und ihn erhobenen strafbaren Handlungen konfrontiert wurde. In dem Schreiben von Rechtsanwalt Siering ist sogar von Prozessbetrug die Rede.

Geradezu unverfroren ist deshalb seine Erklärung, die gegen seinen Kollegen erhobenen Strafvorwürfe würden von seiner Kanzlei geprüft. In Wahrheit hat Herr Frege seinen Kollegen zur Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen angestiftet. Denn nur mit Hilfe von geeigneten Glaubhaftmachungsmitteln wurde er in die Lage versetzt, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin zu erwirken.
Mit dieser einstweiligen Verfügung versuchte Herr Frege ein Bankkonto über den Betrag von € 150.000,00 abzuräumen, obwohl er wusste, dass ein derartiger Anspruch der Insolvenzschuldnerin nicht zugestanden hat. Auch seinem Kollegen Kühne lagen Unterlagen vor, die einen derartigen Anspruch zu keiner Zeit begründet haben.

Wenn die Staatsanwaltschaft meint, das Ermittlungsverfahren einzustellen, weil es auf die falschen Daten nicht ankomme, so dürfte diese Entscheidung einer Prüfung nicht standhalten. Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel eingelegt.

Mit anderen Worten, die Kanzlei CMS prüft jetzt in eigener Sache, die von ihr initiierte Anstiftung (Anlagen: 7 falsche Versicherungen an Eides statt).

Lüge Nr. 2

Im gleichen Schreiben teilt Herr Frege dem Amtsgericht mit, dass es durch sein Einschreiten gelungen sei, eine Verschleuderung der Insolvenzmasse zu verhindern. Auch habe er masseschädigende Handlungen des Geschäftsführers – also von mir – unterbunden und um sich als Saubermann darzustellen, schreibt er, die jetzige Strafanzeige sei wahrscheinlich ein Einschüchterungsversuch, um auf diese Weise geltend gemachte Haftungsansprüche zu desavouieren.

Diese angebliche Verschleuderung ist eine freie Erfindung des Herrn Insolvenzverwalters, der offensichtlich davon ausgeht, dass er nach Bedarf die Unwahrheit sagen darf, denn bis heute hat er mit keinem Wort eine konkrete Verschleuderung vorgetragen, geschweige denn nachgewiesen.



- 3 -

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Seiner Aussage steht zudem sein Schreiben vom 30.06.2004 entgegen. Dort schreibt er wörtlich: „Ihr Angebot, bei den Verkaufsbemühungen Unterstützung zu leisten, greife ich gern auf. Ich schlage deshalb vor, dass wir uns so rasch als möglich in meinem Frankfurter Büro oder vor Ort im Betrieb treffen und darf Ihnen, da Sie morgen nicht vor Ort sein werden, als Termin

Montag, 05. Juli 2004, ganztägig,

vorschlagen. Das Günstigste wird sein, wir treffen uns vormittags in Ihrem Betrieb. Ich bitte Sie insofern um Rücknachricht“ (Anlage 8 – Schreiben vom 30.06.2004 von Herrn Frege).

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es mir durch umfangreiche Verhandlungen gelungen war, mehrere Kaufinteressenten für das Anlagevermögen zu finden und teilweise die Kaufverträge sogar unterschriftsreif waren. Herr Frege hatte praktisch keinen großen Aufwand mehr. Trotzdem weigert er sich, mir eine vereinbarte Provision zu vergüten. Insoweit wird das Amtsgericht gebeten, zur Frage der Erstattung eine Entscheidung zu treffen.

Lüge Nr. 3

Im letzten Absatz seines Schreibens vom 13.04.2005 unterrichtet Herr Frege das Amtsgericht und gibt an, dass alle schriftlichen Protokolle zeitnah den Beteiligten zugeleitet wurden. Bis heute habe ich kein einziges Protokoll erhalten.


Lüge Nr. 4

In seinem Zwischenbericht vom 13.04.2005 schreibt Herr Frege dem Amtsgericht Frankfurt, dass der Verkauf „Gotek-Plast“ an die Firma WEMA Beschichtungstechnik GmbH mit Zustimmung der schuldnerischen Geschäftsführung erfolgt sei.
Hierzu stelle ich fest, dass Herr Frege bei mir zu keiner Zeit – weder mündlich noch schriftlich – eine Zustimmung eingeholt hat. Er hat sämtliche Vertragsabschlüsse hinter meinem Rücken durchgeführt.

Lüge Nr. 5

Unter Ziffer 1.2. (Verkauf „Gotek-Hartstofftechnik“) des gleichen Schreibens erklärt Herr Frege, dass die „Gotek-Hartstofftechnik“ mit Zustimmung der schuldnerischen Geschäftsführung an die TLS Terolab Services GmbH zum Preis von € 450.000,00 (netto) veräußert wurde.
Ich habe keine Zustimmung erteilt, weil ich nie gefragt worden bin. Sehrwohl habe ich, bevor Herr Frege in Erscheinung trat, mit der Firma TLS Terolab Services GmbH eine wesentlich höhere Kaufpreissumme für den Erwerb der Gotek-Hartstofftechnik vereinbart. Herr Frege möge deshalb dem Gericht erklären, wo die € 200.000,00 (netto) verblieben sind, denn der von mir ausgehandelte Kaufpreis betrug € 650.000,00 (netto).


- 4 -


- 4 -



Lüge Nr. 6

Unter VI. (Ausblick) schreibt Herr Frege, dass vom weiteren Verlauf der Vermögensverwertung es abhänge, ob die Gläubiger mit einer wesentlichen Quote rechnen können. Diese Aussage steht seiner eigenen Einlassung vom 29.09.2004 entgegen. In diesem Zwischenbericht an das Amtsgericht Frankfurt, schreibt Herr Frege auf Seite 2 (Ziffer 2), dass das bewegliche Vermögen der Schuldnerin unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und der Geschäftsführung vollständig verwertet wurde.
Eine Zustimmung meinerseits hat nie stattgefunden.

Es erhebt sich jetzt die Frage, wenn bereits alles verwertet wurde, warum Herr Frege noch weitere fünf Monate benötigt, um „Verwertungen“ vorzunehmen. Hier soll doch das Gericht offensichtlich getäuscht werden, damit das bewusste Hinauszögern des Verfahrens begründet werden kann. Denn je länger das Verfahren dauert, desto höher wird das Honorar für Herrn Frege ausfallen.



Lüge Nr. 7

In seinem Zwischenbericht vom 29.09.2004 erklärt Herr Frege auf Seite 6 unter 3. (Vermögensverhältnisse), dass das immaterielle Vermögen der Schuldnerin bestehend aus Know-how, Patenten und Kundenbeziehungen verwertet worden sei.

Hier wird bemängelt, dass Herr Frege mich als Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin weder unterrichtet, geschweige denn, meine Zustimmung eingeholt hat. Der Betrag von
€ 200.000,00 ist auch nicht in seiner Zwischenrechnung vom 31.03.2005 in irgendeiner Form aufgelistet, so dass sich die Frage erhebt, wo der Betrag geblieben ist.
Auch geht nicht hervor, an wen die Verwertung erfolgte. Ein derartig hoher Betrag kann wohl kaum „übersehen“ worden sein, so dass das Fehlen dieser Summe ein bezeichnendes Licht auf das unredliche Verhalten von Herr Frege wirft.


Schließlich und endlich darf ich an dieser Stelle meine Verwunderung über das merkwürdige Verhalten von Herrn Frege zum Ausdruck bringen, denn allein die Tatsache, dass er bewusst und wiederholt dem Gericht Disketten zur Verfügung stellt, die nicht abgerufen werden können und auch bei der Besprechung am 07.09.2005 vor dem Amtsgericht wieder eine „unbrauchbare“ Diskette, zum Vorwand auf eine erneute Terminverschiebung auf den 01. Februar 2006 herangezogen wird, dokumentiert in überzeugender Weise, wie Herr Frege versucht, das Verfahren zu verschleppen und zu manipulieren.


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- 5 -

Ich wiederhole:

Herr Frege verweigert sämtliche Auskünfte und hat mich in keinem einzigen Fall um eine Zustimmung gebeten, noch auf Briefe von mir reagiert.
Er begründet dies mit einem gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Insolvenzverschleppung, obwohl er genau weiß, dass der Insolvenzfremdantrag aufgrund einer bewussten Desinformation eines Mitarbeiters durch die AOK Frankfurt/Main erfolgte, obwohl mit der Kasse bereits eine Einigung über die Zahlung der offenen Beiträge erfolgte.
Die Zahlung hätte ich innerhalb von zwei Tagen vornehmen können, und zwar aufgrund eines Verkaufserlöses. Der Verkauf kam nur deshalb nicht zustande, weil die AOK – abredewidrig – einen Insolvenzantrag stellte.

Während Herr Frege für eine mehrstündige Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter
€ 70.000,00 beanspruchen wollte, weigert er sich, mir die Reisekosten zu dem angesetzten Termin in Frankfurt am 07.09.2005 zu erstatten. Offensichtlich wollte Herr Frege, dass ich nicht zugegen bin, damit er ungehindert seine Verschleierungstaktik fortsetzen kann.
Insoweit bitte ich das Gericht, den Insolvenzverwalter anzuweisen, dass er mir die Reisekosten in Höhe von € 575,00 erstattet.

Sollte das Gericht noch weitere Auskünfte benötigen, bitte ich um Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen




Hoffmann-Vojnic
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2005 3:54    Titel: Transglobe AG Antworten mit Zitat

Der auf der Transglobe-Site genannte neue Vorstand Jörg Hoffmann-Vojnic (wohl ein 'Spezialist' für Firmenabwicklungen) wurde anscheinend bisher nicht einmal ins Handelsregister eingetragen:
http://www.aachen.ihk.de/de/unternehmensdaten/handelsregister/handelsregister_aenderungen_2005.htm
http://www.ebundesanzeiger.de

Mit Google findet man zu dem Namen folgende Adresse:
Jörg Hoffmann-Vojnic, Marmaraweg 44, 12109 Berlin

Ein Insolvenzverfahren wurde immer noch nicht eröffnet:
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de

Wenn in den nächsten Wochen kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, könnte man als Laie schon eine bewusste Insolvenzverschleppung vermuten. Sollte ein Insolvenzverwalter eingesetzt werde, wird dieser auf der o.g. Seite veröffentlicht. An diesen kann man dann seine Forderungsaufstellung senden.

Noch eine Möglichkeit der schriftlichen Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen:
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2005 4:00    Titel: Hoffmann-Vojnic Antworten mit Zitat

>
sehr geehrter,
Herr Hoffmann-Vojnic

Ich begrüße Ihre Aufforderung. Um am Ende keinen Titel zu
> haben, der aufgrund der finanziellen Situation der Fa.
> Transglobe möglicherweise nichts wert ist, habe ich (der von
> Ihnen genannte Herr M.) heute am 28.11. auch Maßnahmen
> ergriffen, mit dem Ziel, dass hoffentlich in Bälde ein
> ordentlicher Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
>
> Sie würden ja vermutlich nicht
> Gerichtskosten+Anwaltskosten+Forderung nur für einen Gläubiger
> jetzt vorab zur wirksamen Sicherung beim Gericht hinterlegen
> können, ohne dass in einem ordentlichen Insolvenzverfahren die
> Forderungen aller Gläubiger zusammengestellt wurden. Sie
> nannten ja schon § 283 c StGB.
>
> Sobald ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, schauen wir
> weiter.

Sehr geehrter Herr M., natürlich gibt es (bzw. gab es) verbindliche Listen der Gläubiger und Schuldner der TRANSGLOBE, allerdings werden Sie Ihre 6,65 € nicht auf diesen Listen finden, da TRANSGLOBE Sie nicht als Gläubiger führte. Allerdings kann ich Sie beruhigen, Sie brauchen jetzt nicht den angekündigten Aufruf zur Erstellung einer Datenbank zu starten, da natürlich auch die Restguthaben der Kunden ordnungsgemäß in Listen vorliegen und diese sogar in sofern aktenkundig sind, als dass diese Listen jeweils Gegenstand der Verhandlungen mit potenziellen Übernehmern waren. In Ihren Fall wäre ich durchaus bereit nicht nur die ausgesprochen geringe Forderung zu hinterlegen, sondern auch die Gerichtskosten des Verfahrens vor einen Amtsgericht. Da hier kein Anwaltszwang besteht, könnten Sie sich also selbst vertreten. Damit würde ich in Ihrem speziellen Fall jedes Kostenrisiko von Ihren Schultern nehmen. Außerdem € 6,85 dürften Sie verkraften.

Hoffmann-Voinic
Vorstand
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franz-josef
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2005 21:46    Titel: Re: Transglobe AG Antworten mit Zitat

autor hat folgendes geschrieben::
Der auf der Transglobe-Site genannte neue Vorstand Jörg Hoffmann-Vojnic (wohl ein 'Spezialist' für Firmenabwicklungen) wurde anscheinend bisher nicht einmal ins Handelsregister eingetragen:


"Autor": Ich möchte Sie freundlich bitten, in Zukunft keine weiteren Beiträge von mir, die Sie ursprünglich dem Teltarif-Forum entnommen haben, ohne Quellenangabe hier als eigenes Werk zu veröffentlichen!

http://www.teltarif.de/forum/a-transglobe/300-5.html

Sie können gerne mit nachvollziehbarer Quellenangabe korrekt zitieren.
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