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Fingerhut Newbie
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: Weg 2
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Verfasst am: 14.Nov 2006 16:43 Titel: INSOLVENZ-Rückzahlung |
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Ich habe im Mai 2003 Insolvenz angemeldet.
Eröffnung im August 2004
Die Kosten des Gerichts sind abgedeckt durch Zahlungen--meiner--Schuldner.Ich zahle monatlich den Überbetrag nach Freigrenze.
Im September 2005 habe ich eine private Unfall abgechlossen und ggf.abgesichert zu sein(29,-Euro a.Monat)
Im November 2005 hatte ich einen Unfall,bin bis Heute arbeitsunfähig.
Verdiene keine Gelder,erhalte SGB II
Nun zahlte mir die UVers.vor 4 Monaten einen Teilbetrag von 1250,-Euro,dann einen weiteren Betrag von 450,-Euro direkt an den Insolvenzverwalter.
Der fordert nunmehr auch die an mich gezahlten 1250,-Euro zurück:
Begründung ist § 850b ZPO,worin diese--privaten--Gelder nicht mir,sondern der Insolvenzmasse zugeschlagen werden müssten und fordert mich auf,sofort zu zahlen.
Ich habe nunmehr 12 Monate keine Einnahmen gehabt,diese paar Euro sind zur Absicherung meiner Schmerzen und Einschränkungen.
Im Februar 2007 werde ich operiert,nun soll auchn das Tagegeld an den Insolvenzverwalter fliessen.
Wer kann mir sagen,ob es so etwas gibt.
Es kann doch nicht sein,dass eine Absicherung,die unter die Pfändungsfreigrenze fällt,gepfändet wird,einbehalten wird.
Danke für Ihre Antwort |
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