| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
doc-fish Newbie
Anmeldungsdatum: 30.07.2006 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 30.Jul 2006 13:18 Titel: Insolvenz England; Wegen Wirtschaftsbetrug anklagbar? |
|
|
Bin niedergelassener Arzt und konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt meine Gläubiger befriedigen.
Aufgrund Unzumutbarkeit der Arbeitsverhältnisse ca. (100 Std/Woche / ca 5 Euro Stdlohn netto) habe ich eine Depression einhergehend mit Burn-Out erlitten, welche nach nervenärztlichen Gutachten unvereinbar mit einer weiteren Kassenarzttätigkeit unter oben genannten Vorraussetzungen sind.
Nach Alternativen suchend fand ich eine Arbeit als Arzt in England (angestellter Arzt/max 38,5 Std) wo die Verhältnismäßigkeit Arbeit/Geld stimmt, ich jedoch dann, da 3-facher Familienvater und England teurer im Lebensunterhalt ist als Deutschland, meine Gläubiger nicht mehr bedienen kann.
Jetzt meine Frage: Ist es möglich eine Strafanzeige wegen Wirtschaftsbetrug von Seiten der Gläubiger zu kassieren (und nach EU Recht ausgeliefert werden könnte…), da ich ja nach Meinung der Gläubiger bis dato keine Zahlungsschwierigkeiten hatte und sozusagen diese vorsätzlich durch Aufgabe der Kassenarzttätigkeit bzw. Umzug nach England herbeigeführt habe um mich bewußt den englischen Insolvenzrecht zu unterziehen?
Bei Verurteilung könnte es meine Approbation kosten...
Vielen Dank im voraus |
|
| Nach oben |
|
|
Der Internationale Newbie
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 18
|
Verfasst am: 31.Jul 2006 0:57 Titel: |
|
|
| Na, wir haben immer noch das Grundrecht der Freizügigkeit. Und Insolvenzgläubiger haben nur Anspruch auf Abzahlung im Rahmen einer angemessenen Beschäftigung, nicht auf Sklavendienste. Und die englische InsO gilt nun einmal auch für deutsche Gläubiger. |
|
| Nach oben |
|
|
Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
|
Verfasst am: 31.Jul 2006 7:53 Titel: |
|
|
hallo,
unabhängig der Ausführungen vom "internationalen" sollten Sie trotzdem mit Ihrer zuständigen Ärztekammer Kontakt aufnehmen und die geplante Situation schildern.
Beachten Sie, daß Ihnen auch die Aprobation entzogen werden könnte, wenn Sie Ihre Verhältnisse in Deutschland "ungeordnet" zurücklassen würden (wirtschaftliche Unzuverlässigkeit je nach "Gläubigerart"). Sie werden sicherlich nicht umhin kommen, mit Ihren Gläubigern in Deutschland eine Regelung zu vereinbaren. Hierdurch vermeiden Sie auch eine mögliche "Strafanzeige".
Trösten Sie sich, Sie sind nicht der einzige Arzt in einer solchen Situation.
grüße
gundel |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|