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oak Newbie
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 13.Jun 2006 22:58 Titel: Insolvenz GmbH /GF Haftung für Steuerschulden |
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Nachdem meine GmbH in finanzielle Schwierigkeiten geriet ( Auftragsrückgang) wurde mit dem FA eine Ratenzahlung der KSt Schulden vereinbart. Die Raten wurden bis zum Eintritt des Insolvenzereignisses (Kunde machte Pleite) bezahlt. Trotzdem beruft sich das FA darauf, daß der GF vorsätzlich bzw. grobfahrlässig gehandelt hat. Nur aufgrund dieses Vorwurfs läßt sich die Forderung einer persönlichen Haftung des GF aufrechterhalten. Ich bin der Meinung, daß dieser Vorwurf zu Unrecht besteht. Meine Frage lautet also:
Kann ein Gang vor's Finanzgericht den Vorwurf aus der Welt räumen und damit die persönliche Haftung torpediert werden ?
Gibt es evtl. Gerichtsurteile zu o.a Sachverhalt?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar! |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 14.Jun 2006 7:25 Titel: |
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hallo,
@oak
ich kann Ihnen nur dringend raten, sich anwaltschaftlich beraten zu lassen. Hierbei sollte auch Ihr Steuerberater beigezogen werden.
Entscheidend ist, in welcher Phase sich Ihre Angelegenheit befindet. Ob z.B. gegen den Haftungsbescheid bereits Widerspruch eingelegt wurde, wie die Begründung aussieht (meist ein Formschreiben), ob Fristen versäumt wurden, etc.
Ich gehe mal davon aus, daß durch den Umstand, daß die Steuerrückstände überhaupt entstanden sind, zumindest die Fahrlässigkeit begründet wird.
Besonderes Augenmerk sollte auf die, Sie persönlich betreffenden, Pfändungen gerichtet werden. U.U. besteht noch nicht einmal die Möglichkeit, die Vollstreckung auszusetzen, obwohl eine Klage anhängig ist.
Grundsätzlich "kann" es immer sinnvoll sein, sich mittels einer Klage zur Wehr zu setzen. Ob diese für Sie positiv entschieden wird......????
Falls Sie Entscheidungen in diesem Fall suchen, empfehle ich Ihnen die Seminarbibliothek der juristischen Fakultät einer Universität.
Aber ganz wichtig: Lassen Sie sich beraten - und entscheiden Sie dann, ob eine Klage sinnvoll ist.
grüße
gundel |
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oak Newbie
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 15.Jun 2006 23:07 Titel: |
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Hallo Gundel,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Der aktuelle Stand des Verfahrens ist wie folgt:
Das FA hat erstmal einen Bescheid über die volle KSt Schulden gemacht, weil ich keine Tilgungsquote berechnet habe. Danach wurde ein neuer Bescheid erstellt der die Tilgungsquote berücksichtigt. Auch gegen diesen Bescheid werde ich Einspruch erheben - aus 2 Gründen:
- die Berechnung ist fehlerhaft (Details unwichtig)
- der Vorwurf der Grobfahrlässigkeit bzw. Vorsatz ist immer noch nicht vom Tisch.
Um letzteres geht es mir eigentlich:
Es liegt auf der Hand, daß zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war, die Steuerschulden nicht zu begleichen. Ich habe der GmbH im Haftungszeitraum sogar noch ein Privatdarlehen gegeben, um lfd. Zahlungen (einschl. Raten FA ) sicherzustellen, weil ja damit zu rechnen war, daß wir unsere Aussenstände bekommen. Defacto war das aber nicht der Fall, weil - wie bereits erwähnt- der Kunde Insolvenz anmeldete. Mir ist schleierhaft wie man daraus einen Vorwurf der Grobfahrlässigkeit bzw. Vorsatz herleiten will. Sollte ich deshalb mal zuerst mit dem FA Leiter darüber sprechen od. zuerst einen Fachanwalt fragen, um die Chancen auszuloten, um dann besserere Karten gegenüber dem FA zu haben ? Weil Steuerberater in der Regel sich selbst beraten (insbes. ihr Konto füllen) muß ich zugeben, daß ich die Firma ohne Steuerberater geführt habe. Das Gutachten über die Buchführung, welches im Rahmen des Insolvenzantrages erstellt wurde hat diesbezüglich keine Kritikpunkte festgestellt.
Gruß Oak |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 16.Jun 2006 7:58 Titel: |
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hallo,
ob das Gespräch mit dem Finanzamt etwas bringt?
Versuchen kann man es ja mal.
Trotzdem würde ich dringend anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist wohl davon auszugehen, daß das Finanzamt kein "Einsehen" hat.
Wichtig! Immer die Fristen im Auge behalten!
grüße
gundel |
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