war GF einer GmbH, habe Pensionszusage; die hierzu existierenden Rückdeckungsversicherungen wurden an mich verpfändet. Die Richtigkeit hat der Insolvenzverwalter auch bestätigt.
Nun will er mich dazu bringen, die Versicherungen rückzukaufen, 40% davon in die Masse, Rest für mich; sein Argument: solange diese Zusage samt Versicherungen besteht, kann die Firma erst in 2024 oder bei meinem Tod aufgelöst werden (als Bezugsberechtigte ist in diesem Fall jedoch meine Tochter eingesetzt).
Meine Frage: Ist das Argument des Insolvenzverwalters richtig oder nur ein Vorwand die Masse und somit auch sein Honorar zu erhöhen? Gefährde ich bei Rückkauf der Versicherung nicht auch meine Rentenübernahmezusage durch die PSVaG?
Mein Ziel: ich möchte die Versicherungen behalten um wenigstens eine kleine Absicherung in der Rente zu haben.
Ich wünsche allen Lesern des Beitrags ein schönes Wochenende.
Selamatdatang
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