| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
grafderoit Newbie
Anmeldungsdatum: 09.08.2004 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 30.Okt 2004 9:53 Titel: Insolvenz/Restschuldbefreiung Lettland |
|
|
Ich arbeite gerade zusammen mit einem Rechtsanwalt aus Riga die Möglichkeiten aus, dort eine Restschuldbefreiung ohne Fristen durchführen zu können.
Sinnvoll allerdings nur für Selbständige, die kurzfristig ihren Wohnsitz dorthin verlegen können.
Ich halte Euch auf dem Laufenden. |
|
| Nach oben |
|
|
Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
|
Verfasst am: 30.Okt 2004 13:47 Titel: Ups |
|
|
das ging aber schnell nach der EU-Eingemeindung, daß man versucht, osteuropäische Schlupflöcher zu nutzen. Diejenigen, die es interessierten dürfte, wird wahrscheinich eine Frage vor allem bewegen: In Deutschland anerkannt und rechtswirksam? Denn auf Dauer möchte ja nicht jeder da im Baltikum wohnen bleiben (wobei es da ja nette Mädels gibt...) _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
|
| Nach oben |
|
|
bhp47 Specialist
Anmeldungsdatum: 14.01.2004 Beiträge: 139 Wohnort: Österreich
|
Verfasst am: 30.Okt 2004 16:38 Titel: eu - schlupflöcher |
|
|
natürlich werden diese lücken mit genuss gesucht und gefunden. so wie
bei uns im moment die tschechischen führerscheine "in" sind, werden
sicherlich genug schlupflöcher gefunden.
doch auch die österreichische schuldenregulierungsregelung ist nicht
ungünstig. die längst frist 84 monate. grosser vorteil: beim tilgen kann
pro monat eine jahresrate bezahlt werden, d.h. in sieben monaten
hat man wieder reine weste und auch die kosten für die anmeldung mit
1.500,-- eher christlich.
cave canem
bhp47 |
|
| Nach oben |
|
|
joegli Newbie
Anmeldungsdatum: 27.07.2003 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 31.Okt 2004 22:06 Titel: |
|
|
@bhp47
Gelten in Österreich denn noch immer die festen Rückzahlungsquoten oder hat sich da was geändert?
@forum
Gibt es generell schon Infos ob in den "neuen EU-Staaten" Insolvenzgesetzte existieren und ob da Restschuldbefreiungen vorgesehen sind? |
|
| Nach oben |
|
|
bhp47 Specialist
Anmeldungsdatum: 14.01.2004 Beiträge: 139 Wohnort: Österreich
|
Verfasst am: 1.Nov 2004 9:21 Titel: joegli, |
|
|
bei uns ist noch alles beim alten geblieben.
bhp47 |
|
| Nach oben |
|
|
Schelm2004 Specialist
Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 74
|
Verfasst am: 17.Dez 2004 0:40 Titel: |
|
|
Ist doch alles Unsinn - wenn ich nach Riga auswandere, können mir meine Schulden doch in Deutschland sowieso egal sein ! Oder glaubt etwa ernsthaft jemand, dass dort Pfändungen auflaufen ?
Wann wird es denn endlich von den Letzten begriffen:
Es gibt in D eine Restschuldbefreiung mit - wie ich finde - global akzeptablen Rahmendaten. Wer sich daran nicht halten kann und/oder will, der ist meines Erachtens nicht "sanierungswürdig". Dieser Ansatz gilt nämlich nicht nur für Firmen, sondern auch für Personen.
Das sollten sich alle Glücksritter mal durch den Kopf gehen lassen........
Schelm2004 |
|
| Nach oben |
|
|
Kersten Moser Newbie

Anmeldungsdatum: 15.12.2004 Beiträge: 9 Wohnort: Kramsach/Österreich
|
Verfasst am: 17.Dez 2004 14:03 Titel: Insolvenz/Restschuldbefreiung |
|
|
Hallo alle miteinander,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin 2000 nach Österreich gezogen. Mein erster Mann und ich hatten bei einer deutschen Bank 15.000 DM Schulden, ich habe mich 1995 von ihm scheiden gelassen und auf meinen und den Kindesunterhalt verzichtet, wenn er die Schulden übernimmt, damit war er auch einverstanden. Dann bekam ich im Januar diesen Jahres einen Brief von einer Hamburger Inkassogesellschaft, ich solle bitte die Schulden übernehmen. Ich schrieb denen dann das mein Exmann damals die Schulden übernommen hat und ich auch nur 800,--Euro Rente hätte. Wovon soll ich das bezahlen??? Nun ist fast ein Jahr um und die wollen schon wieder von mir Geld. Woher nehmen, wenn nicht stehlen???
Ich habe inzwischen meinen Partner hier geheiratet. Nun habe ich ein bischen Bammel, was passiert nun?????
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben?
Liebe Grüße aus Tirol
Kersten _________________ Ich habe Multiple Sklerose, aber die Krankheit lebt nicht mit mir, sondern ich mit der Krankheit.
Und mein Lebensmotto lautet: Die MS schafft mich nicht, ich aber die MS!!!
http://www.multipleskleroseliste.com |
|
| Nach oben |
|
|
Schelm2004 Specialist
Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 74
|
Verfasst am: 17.Dez 2004 14:27 Titel: |
|
|
@Frau Moser
Fall ist wohl bei Ihrer Schilderung ganz klar. Sie haben zwar im Rahmen der Scheidung eine Vereinbarung im Innenverhältnis mit Ihrem Mann getroffen, was im Außenverhältnis gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Gerichten etc. nur insofern wirkt, als dass die bei Scheidung gegenständlichen Vereinbarungen wie Verzicht Kindesunterhalt etc. gemaess Ihrer Schilderung greifen. Das ist die eine Seite der Medaille.
Da Sie aber augenscheinlich im Rahmen eines Kreditvertrages Mitverpflichtete waren, hätten Sie seinerzeit den Haftungsausschluß mit der Bank vereinbaren müssen, und zwar optimalerweise im Vorfeld des beschlossenen Deals. Die Bank selbst ist zur Haftungsfreigabe nur freiwillig zu bewegen, eine Verpflichtung aus den zivilrechtlichen Vereinbarungen heraus lässt die Bank kalt abprallen.
Insofern haben Sie derzeit wohl gleich 2 Probleme:
1. Die Scheidungsvereinbarung darf wohl ihr Anwalt nochmal neu aufrollen, weil die wesentliche Bedingung für die dokumentierten Verzichte nicht mehr gegeben sind. Ob das rechtlich machbar ist, wird er Ihnen schon sagen können - ich unterstelle nur mit meiner Logik, dass ich hier handeln würde.
2. Die bereits mit Inkassofirma geltend gemachten Forderungen sollten schnellstens in vernünftige Bahnen gelenkt werden, was heißen kann:
- freie Vereinbarung einer Ratenzahlung mit Inkassofirma
- Aufsuchen der Schuldenberatung bei fehlender Ratenzahlungs-
möglichkeit
In jedem Fall: Schenken Sie Ihrem neuen Lebenspartner reinen Wein ein -alles andere ist wohl der falsche Weg.
Ansonsten sind Sie schnell dabei, ins finanzielle und persönliche Chaos abzusinken. Und denken Sie immer daran, dass es besser ist, sich Problemen zu stellen und selbst aktiv zu sein, als davon überholt zu werden.
Im Übrigen sollte ein Wohnsitz in Österreich keinen wirklichen Vollstreckungsschutz für deutsche Forderungen bieten (nur um Schlaumeiern vorzubeugen).
Schelm2004 |
|
| Nach oben |
|
|
Kersten Moser Newbie

Anmeldungsdatum: 15.12.2004 Beiträge: 9 Wohnort: Kramsach/Österreich
|
Verfasst am: 17.Dez 2004 23:28 Titel: |
|
|
Hallo Schelm 2004,
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Mein jetziger Mann weiß von den Problemen. Er will mir auch helfen und mir das Geld geben, so ist es nicht. Aber ich persönlich sehe nicht ein, warum ich die Schulden bezahlen soll. Aber ich werde mich mit meinem damaligen Anwalt in Verbindung setzen, mal sehen was der sagt.
Liebe Grüße aus Kramsach
Kersten _________________ Ich habe Multiple Sklerose, aber die Krankheit lebt nicht mit mir, sondern ich mit der Krankheit.
Und mein Lebensmotto lautet: Die MS schafft mich nicht, ich aber die MS!!!
http://www.multipleskleroseliste.com |
|
| Nach oben |
|
|
woodexpress Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 26.März 2006 15:06 Titel: lettland Restschuldbefreiung |
|
|
hallo
haben Sie informationen über die Bedingungen der Restschuldbefreiung in Lettland ? |
|
| Nach oben |
|
|
woodexpress Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 26.März 2006 15:07 Titel: Re: Insolvenz/Restschuldbefreiung Lettland |
|
|
Hallo
haben Sie weitere Information in Riga erhalten -?
| grafderoit hat folgendes geschrieben:: |
Ich arbeite gerade zusammen mit einem Rechtsanwalt aus Riga die Möglichkeiten aus, dort eine Restschuldbefreiung ohne Fristen durchführen zu können.
Sinnvoll allerdings nur für Selbständige, die kurzfristig ihren Wohnsitz dorthin verlegen können.
Ich halte Euch auf dem Laufenden. |
|
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|