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Lloyd Business Solution Newbie
Anmeldungsdatum: 31.07.2007 Beiträge: 36 Wohnort: Paphos, Cyprus
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Verfasst am: 8.Aug 2007 12:55 Titel: Insolvenz UK (England) |
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Nach dem englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spaetestens nach 12 Monaten!
Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00.
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Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00
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Wenn Sie eine Insolvenz in England interessiert sind dann rufen Sie uns an – wir koennen Ihnen helfen.
Unser(e) Mitarbeiter in England haben die Lizenz zur Schuldnerberatung und duerfen Sie durch Ihre Insolvenz begleiten und beraten. |
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FrankRhh Newbie
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 6.Nov 2007 0:54 Titel: |
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| Das ist schlichweg falsch. Erstens handelt es sich nicht um ein Urteil des BGH, sondern um einen Beschluß. Nur Laien verwechseln das. Zweitens steht dort gerade nicht drin, daß eine ausländische Restschuldbefreiung grundsätzlich in Deutschland anzuerkennen ist. Der BGH hat im Gegenteil anhand des Einzelfalles, den er ausschließlich zu entscheiden hatte, recht hohe Anforderungen an die Anerkennung gestellt. |
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