Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 38 Wohnort: münchen
Verfasst am: 23.Dez 2004 17:11 Titel: Insolvenz bei Einkommen unter Pfändungsgrenze
Wie wird eigentlich eine Insolvenz (Regelinsolvenz) abgewickelt, wenn die betroffene Privatperson nicht soviel verdient, dass etwas zum Pfänden da ist (also <= 940 Euro)? Und was ist, wenn jemand Arbeitslosengeld bekommt (1037 Euro)? Kann der auch einen Insolvenzantrag stellen?
Danke für hoffentlich einige hilfreicvhe Infos.
wenn Sie kein pfändbaren Betrag erwirtschaften, führen Sie halt auch nichts an die Gläubiger ab. Wichtig ist dann, dass Sie einen Kostenstundungsantrag stellen.
Das beziehen von Arbeitslosengeld schließt eine Insolvenz nicht aus. Sie haben lediglich die Pflicht sich um eine angemessene Arbeit zu bemühen und müssen diese Bemühungen ggf. auf Nachfrage nachweisen (z.B. durch Bewebungen).
Arbeitslosengeld ist genauso pfändbar wie Arbeitseinkommen.
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