| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 8:03 Titel: Insolvenz bei Schulden gegenüber dem Finanzamt |
|
|
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit dem Finanzamt bei folgender Konstellation:
Finanzamtsschulden sind deutlich über 100000 E, für den Schuldner völlig illusorisch die Begleichung, da praktisch nichts mehr vorhanden ist.
Läßt sich bei Offenlegung der Konten das FA auf Minimalstzahlungen bzw. sogar Stundungen ein oder ist eine sofortige Privatinsolvenz günstiger?
Was ist, wenn man z.b. nach UK wegzieht. Private Insolvenz soll dort ja günstiger sein. Nur: Reagiert das FA dann nicht besonders ärgerlich und wendet jeden Dreh an, um den Umzug als Scheinumzug zu werten?
Wie wird da eigentlich die "Mindestens 180 Tage in UK-Regel" kontrolliert? |
|
| Nach oben |
|
|
unmucra Specialist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 119 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 8:24 Titel: Finanzamtschulden |
|
|
Wie siehts denn mit der Einkommenssituation aus?
In der Praxis hat schon folgendes funktioniert:
Knapp sechsstellige Steuerschuld aus selbstständiger Tätigkeit (keine sonstigen verbindlichkeiten); Steuerschuldner anschließend arbeitslos,
Vereinbarung mit dem Finazamt: Abgabe der EV gegenüber dem
FA und anschließend 6 Jahre monatliche Zahlungen in einer Höhe,
die bei einem offiziellen privaten Insolvenzverfahren auch nicht größer gewesen wären (dem "Einkommen" angepasst) Erlass der restlichen Steuerschuld.
Lassen sich aber nicht alle Finanzämter darauf ein ("wegen der Steuergerechtigkeit"), unbedingt auch einen erfahrenen Rechtsanwalt
(Steuer- Steuerstrafrecht) einschalten.
Gruß
unmucra |
|
| Nach oben |
|
|
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 8:37 Titel: Danke für schnelle Antwort |
|
|
| Dann doch noch eine Zusatzfrage nachgeschossen: Welche Ratenzahlungshöhe? Gib bitte mal eine Hausnummer. Aktuell halt 0 Einkommen. Und wieviel % sollen das dann am Ende werden nach 6 Jahren? Wenn sich das gerade mal 5 % des Schuldbetrages erreicht(Zinseszins?) wird es sicher eng. |
|
| Nach oben |
|
|
unmucra Specialist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 119 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 9:45 Titel: |
|
|
0 Einkommen?
Dann entweder Arbeit suchen oder arbeitslos melden!
Das Finanzamt pflegt in solchen Fällen zu fragen wovon Sie denn leben!
Im konkreten Fall waren es 50€ monatlich bei ca. 800€ Arbeitslosengeld, also wie bereits beschrieben dem Einkommen gegenüber angemessen.
Gruß
unmucra |
|
| Nach oben |
|
|
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 9:58 Titel: 50 Euro? |
|
|
Das dauert dann aber lange...
Macht es dann nicht doch Sinn , einfach Insolvenz anzumelden?
Wohnsitzwechsel nach Uk und dort Insolvenz erscheint ja fast noch besser. Wobei mir hier zu viele "tolle Hilfsangebote" inserieren. Da ist wohl Seriostät nicht in jedem Falle zu erwarten. Und ob es dann klappt?
Macht es überhaupt Sinn, jetzt zu wechseln, wo die Sache schon über einem schwebt? Kann man erst Insolvenz hier anmelden und dann nach Umzug in UK erneut? |
|
| Nach oben |
|
|
unmucra Specialist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 119 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 10:12 Titel: |
|
|
Das dauert dann sechs Jahre, also nicht länger als beim "normalen" Insolvenzverfahren in D, da wie gesagt der Rest der Steuerschuld erlassen wurde.
Der Steuerschuldner hat aber ansonsten keine Negativmerkmale und
vor kurzem Konto + Kreditkarte ganz normal erhalten!
Erfahrungen mit Insolvenzverfahren im Ausland liegen mir noch nicht vor,
ist aber in Arbeit. Schon jetzt ist aber ersichtlich, daß dies ingesamt
mehr kosten würde (Umzug, Anwaltskosten, etc)...
Gruß
unmucra |
|
| Nach oben |
|
|
Zilch Specialist
Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Bangkok
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 10:31 Titel: |
|
|
| Zitat: |
| Das dauert dann aber sehr lange |
Steuerschulden von "deutlich ueber 100.000 EUR" fallen nun auch nicht ueblicherweise innerhalb von 2 Wochen an, was heisst, dass Sie auch schon ueber einen laengeren Zeitraum dem Finanzamt faellige Steuerzahlungen vorenthalten haben. Aus eigener Erfahrung kann ich nur den guten Rat geben, sprechen Sie so schnell wie moeglich mit Ihrem Finanzamt ueber eine gangbare Loesung. Wenn es ist wie Sie sagen, dass eh nichts mehr vorhanden ist, sind die Chancen fuer eine Reduzierung der Schulden nicht unerheblich. Ferner kommt es darauf an, welcher Art die Schulden sind. Bei Einkommenssteuer etc. stehen die Chancen nicht schlecht aber zB. bei Umsatzsteuer reagieren die Sachbearbeiter eher allergisch, da Sie dann Geld vorenthalten haben, was Ihnen nie zustand. Auch sind Erfahrungsgemaess die Saeumniszuschlaege (die manchmal hoeher sind als die eigentliche Steuerschuld) eine gute Verhandlungsbasis. Hier sind manchmal 50% bis totalerlass moeglich, meist aber erst nach Tilgung der eigentlichen Steuerschuld.
Freundlichen Gruss
Zilch |
|
| Nach oben |
|
|
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 12:39 Titel: UK |
|
|
8 Jahre diese Steuerschuld im Rücken ist ein Debakel. Immerhin lohnt es sich dann faktisch nicht, irgendetwas Neues aufzubauen. Deswegen wäre 1 Jahr schon ideal. Auslandsaufenthalt hat auch noch keinem geschadet.
Nur: Setzt dann nicht das FA alle Hebel in Bewegung und wirft mit Steinen?
Insolvenzrecht in Deutschland soll im Übrigen auch geändert werden. Dann sind es plötzlich 8 Jahre. Ist das schon definitiv?
Ermäßigung um 50 % bringt mir auch nichts. Es ist praktisch nichts mehr da durch die EKST. |
|
| Nach oben |
|
|
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 13:07 Titel: 8 Jahre |
|
|
| nach der geplanten Neuregelung, wann immer die sein soll. |
|
| Nach oben |
|
|
winnie_1957 Newbie
Anmeldungsdatum: 12.01.2006 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 13.Jan 2006 12:02 Titel: Steuerschulden |
|
|
@määnzer
Hallo,
ich selbst war vor nicht ganz zwei Jahren in der Situation, mit Steuerschulden und sonstigen Verbindlichkeiten Insolvenz anmelden zu müssen. Ich empfehle Dir den Gang zu einem Anwalt, der sich auf Insolvenz spezialisiert hat. Ich denke, da müsste sich eine Lösung finden lassen.
Gruß winnie_1957 |
|
| Nach oben |
|
|
Kadewe99 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 20.Jan 2006 10:59 Titel: Steuerschulden |
|
|
Hallo habe auch die Insolvenz beantragt, ist aber zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen, mit der Aussage, dass 6 Jahre unterhalb der Pfändungsfreigrenze nichts gezahlt werden muss und dann die Schuld erlassen wird.
Dies hat funktioniert. Habe das Schreiben vom Finanzamt erhalten. |
|
| Nach oben |
|
|
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 20.Jan 2006 17:11 Titel: |
|
|
Interessant. War dein Hauptproblem die Steuerschuld? Oder die anderen Gläubiger? Klingt irgendwie so nach etwas Schriftwechsel und das war es dann nach 6 Jahren. Ich nehme an, daß das Finanzamt vorher jeden Kontoauszug der letzen 20 Jahre durchgeblättert und im Bettkasten nach der fehlenden Million gefahndet, oder? Kannst du über den Ablauf noch etwas erzählen?
Zum Insolvenzanwalt: Hbe mich da beraten lassen. Im Grunde beten die die Paragraphen runter. Da bin ich eher entäucht worden. Das find ich auch im Gesetzblatt. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|