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Insolvenz in England 2006

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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 24.Feb 2007 9:41    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Mit " Leichen im Keller " sind ja offensichtlich die genannten Fallbeispiele mit strafrechtlicher Relevanz gemeint


Richtig! Oder aber auch mit strafrechtlicher "Brisanz"

Zitat:
Bei einer legalen Restschuldbefreiung (keine Masse mehr vorhanden)-gehen m.E. Gläubiger immer leer aus, d. h.
eine Gläubigerbenachteiligung kann in diesem Sinn keine
" Leiche im Keller " sein.


Auch richtig!

Zitat:
Nach meinem Rechtsverständnis können "" Sammelbegriff kriminelle Aktivitäten "" durch eine Restschuldbefreiung weder hier, noch im UK " neutralisiert " werden.


Nicht nur nach Ihrem! Richtig!

Zitat:
Solange es sich um nicht-krimminelle Forderungen
handelt, macht es durchaus Sinn, den LMP ins UK zu verlegen, um
in den Genuss des verkürzten UK-Verfahrens zu gelangen.


Moralisch sicherlich manchmal "fragwürdig", formell richtig!
Aufpassen sollte man allerdings, daß die aufzubauende "Legende", warum man seinen Lebensmittelpunkt nach UK verlegt und aus welchen Mitteln man diesen Schritt bestreitet, glaubwürdig, vielleicht sogar "wahr" ist.

Zitat:
Dabei ist eine Abwägung bezüglich der entstehenden Kosten im Verhältnis zur Höhe der bestehenden Forderungen,
sowie gute juristische Begleitung, allemal erforderlich.


Richtig! Und man sollte den Zeitfaktor nicht vergessen. Ob die Zeitabläufe mit allen Vorbereitungsmaßnahmen tatsächlich kürzer als bei einem regulären Verfahren in Deutschland sind, sollte man genau abwägen. Ansonsten hat man viel Geld für das gleiche Ergebnis gezahlt. Außerdem kann man sicherlich immer mal über einen außergerichtlichen Vergleichsversuch in Deutschland oder sogar einen Insolvenzplan nachdenken. Dann kann die Geschichte auch in Deutschland erheblich beschleunigt werden - oftmals ohne den Vermerk "Insolvent".

grüße
gundel
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GmbH Retter
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Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 19
Wohnort: Bad Camberg

BeitragVerfasst am: 2.März 2007 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es tatsächlich richtig, daß bei einer UK-Insolvenz eine Liste aller Verbindlichkeiten erstellt werden muß?

Ich kenne Fälle, bei denen ein so großer Wust von Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit (teilweise 20 Jahre und noch länger zurückliegend) besteht, daß gar nicht mehr geklärt werden kann wieviele es tatsächlich sind.

Würde das bedeuten, daß eine nicht aufgeführte Verbindlichkeit nicht der Restschuldbefreiung unterliegt?

Danke und Grüße,

H. Linhart
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Prospero
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 86
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 2.März 2007 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

@ GmbH Retter

es ist völlig normal, in einem Forum Fragen zu stellen, die mangels Sach- u. Fachkunde in einem Spezialgebiet halt nicht jeder weiss.

Beim Überdenken Ihrer eingestellten Frage im Zusammenhang mit den
von Ihnen offerierten Dienstleistungsangeboten
- siehe Homepage/Avatar -
beschleicht mich ein
""ungutes Gefühl "" (vornehm formuliert ),
welches von geballter Fachkompetenz offensichtlich
weit entfernt ist.

Sehe es so, als würde ein Fahrlehrer im Forum Auskunft über Vorfahrtsregeln einholen !

Grüsse aus dem Norden
Prospero
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Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 19
Wohnort: Bad Camberg

BeitragVerfasst am: 2.März 2007 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann daran nichts Negatives sehen.

Die Tatsache, daß ich mich seit vielen Jahren mit der gewerblichen Insolvenz befasse heißt nicht, daß ich bei einer Privat-Insolvenz (und dann auch noch im Ausland) automatisch ebenfalls die Weisheit mit Löffeln gefressen haben muß.

Viele Grüße in den Norden!

(Fährt man da links oder rechts auf der Straße, -oder vielleicht sogar daneben?)

H. Linhart
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AndreasUK
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 25
Wohnort: UK

BeitragVerfasst am: 2.März 2007 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nicht alle Glaeubiger bekannt sind, ist eine UK-Inso fuer einen Deutschen Schuldner nicht unbedingt anzuraten, wenn lediglich darauf abgezielt wird, Schulden in D-Land zu bereinigen.
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Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 19
Wohnort: Bad Camberg

BeitragVerfasst am: 2.März 2007 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das klingt so als sei in dieser Richtung noch nicht alles so klar, was auch kein Wunder ist. Schließlich ist die Novelle des englischen Insolvenz-Gesetzes gerade ein Jahr alt.

Aber vielen Dank für die Auskunft.

Viele Grüße,

H. Linhart
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AndreasUK
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 25
Wohnort: UK

BeitragVerfasst am: 2.März 2007 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon recht klar geregelt - leider ist ein Teil meines Postings verschwunden.

Grundsaetzlich muss eine komplette Glaeubigerliste vorgelegt werden, da i.d.R. nur die Schulden von Glaeubigern von der RSB erledigt werden, welche in der Glaeubigerliste enthalten sind.

Hinzu kommen noch die Glaeubiger, welche nicht in der Liste erwaehnt worden sind, die jedoch in anderer Form von der Inso Kenntnis bekommen (z.B. London Gazette).

Da liegt jedoch der Knackpunkt - die wenigsten Deutschen Glaeubiger lesen nun mal die Veroeffentlichungen in England, womit bei einer "Auslandsinso" wieder Anfechtungsgruende Seitens solcher Glaeubiger vorliegen koennten.

Bei einem Nullplan werden i.d.R. auch nichtgenannte Glaeubiger erledigt - da ja keine Gefahr einer falsch berechneten Quote besteht.

Hinzu kommen noch einige weitere Punkte, wie z. B. die Tatsache, dass i.d.R. in England Forderungen nicht mehr einteibbar sind, usw. usw.

Das alles aufzufuehren wuerde hier jetzt den Rahmen sprengen.

Daher nochmals meine Empfehlung: Um die Inso hieb- und stichfest zu machen, gerade im Hinblick auf das Thema Inso in UK - Glaeubiger in D-Land empfiehlt es sich, sicherzustellen, dass ALLE Glaeubiger in der Liste enthalten detailliert enthalten sind (was natuerlich bei Altschulden (20 Jahre+) durchaus eine Herausforderung darstellen kann.
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AndreasUK
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 25
Wohnort: UK

BeitragVerfasst am: 2.März 2007 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

AndreasUK hat folgendes geschrieben::



Hinzu kommen noch einige weitere Punkte, wie z. B. die Tatsache, dass i.d.R. in England Forderungen nicht mehr einteibbar sind, usw. usw.



Sorry, Tippfehler...


Hinzu kommen noch einige weitere Punkte, wie z. B. die Tatsache, dass i.d.R. in England Forderungen nach Ablauf von 6 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr eintreibbar sind*, usw. usw.

*was ggfs. auch wieder Konfliktpotential bedeuten kann.[/b]
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lon3110
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Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.März 2007 15:09    Titel: Re: uk insolvenz Antworten mit Zitat

frauenkraft2 hat folgendes geschrieben::
ich beschäftige mich auch mit der uk-insolvenz.
und würde mich gerne anschliessen wollen.


bin auch an UK-Inso interessiert. Bitte um Kontaktaufnahme. Bin nächste Woche 19.-23.03.07 in London um Genaueres rauszufinden.
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lon3110
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Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.März 2007 15:13    Titel: Re: UK Inso Antworten mit Zitat

Karten-King hat folgendes geschrieben::
Bitte teilt mir Eure e-mail mit und ich sende informationen und meine Kontaktinformationen.



Hallo, würde mich über eine Kontaktaufnahme freuen. Bin auch sehr an gegenseitigem Austausch interessiert. [E-Mail anzeigen]
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2415

BeitragVerfasst am: 22.März 2007 8:45    Titel: Antworten mit Zitat

London stoppt Flucht vor deutschem Insolvenzrecht

In Deutschland empfehlen Berater krisengeschüttelten Unternehmen zunehmend einen vermeintlich einfachen Weg, um den strengen Insolvenzantragspflichten und Regelungen des deutschen Insolvenzrechts zu entkommen: die Umwandlung der deutschen Gesellschaft in eine englische Kapitalgesellschaft. Dies war auch im Fall des Nürnberger Anlagenbauers Hans Brochier GmbH & Co. KG geschehen. Das Unternehmen wurde von seinen Gesellschaftern angesichts einer drohenden Überschuldung Ende 2005 in eine englische Limited (Hans Brochier Holdings Ltd.) umgewandelt. Der tatsächliche Verwaltungssitz ebenso wie der Mittelpunkt der operativen Tätigkeit verblieben jedoch in Deutschland.

Am 4.8.2006 wurde nahezu zeitgleich sowohl in London von der Geschäftsführung als auch in Nürnberg von Arbeitnehmern Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser Umstand eröffnete den Weg zu einer gerichtlichen Klärung insolvenzrechtlicher Schlüsselfragen im Zusammenhang mit der Insolvenz einer praktisch ausschließlich in Deutschland aktiven englischen Limited.

Am 15.8.2006 entschied der High Court of Justice die dadurch aufgeworfene Frage, in welchem Land das Hauptinsolvenzverfahren durchgeführt werden soll. Der in Deutschland eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Joachim Exner hatte auf Basis der Europäischen Insolvenzverordnung und in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Eurofood/Parmalat (ZIP 2006 S. 907) dahingehend argumentiert, dass das Hauptverfahren nach deutschem Recht ablaufen müsse, da der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Unternehmens in Deutschland liege.

Der High Court hat bei der Feststellung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Interessen nicht darauf abgestellt, in welchem Land die interne Entscheidungsfindung eines Unternehmens stattfindet, sondern darauf, wo für außenstehende Dritte erkennbar der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten liegt. Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung englischer Gerichte. Damit ist für die Verlagerung des insolvenzrechtlichen Sitzes bei weitem nicht mehr ausreichend, dass sich die Geschäftsführung hin und wieder in England trifft und dort Beschlüsse fasst; vielmehr muss zumindest ein Teil des operativen Geschäftsbetriebs tatsächlich verlagert werden.

In einem weiteren Verfahren entschied der High Court in London am 8.12.2006 (Order des High Court of Justice London Nr. 6211/2006), ebenfalls auf Antrag von Insolvenzverwalter Exner, dass auch das von den Geschäftsführern der Hans Brochier Holdings Ltd. in England Ende August 2006 eingeleitete Sekundärinsolvenzverfahren mangels ausreichender Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in England unzulässig sei.

Der Fall Hans Brochier zeigt auch deutlich die gravierenden Nachteile, die eine erfolgreiche Verlagerung der insolvenzrechlichen Zuständigkeit für ein in Deutschland tätiges Unternehmen nach England mit sich bringen kann. Denn durch die Inanspruchnahme von Insolvenzgeld konnte der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb auch nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens weiterführen und bestehende Aufträge erfüllen. Dadurch war es ihm möglich, große Teile des Unternehmens als aktive Geschäftseinheiten zu veräußern. Auf diesem Wege konnten ca. 80% der Arbeitsplätze gerettet werden.

Wäre hingegen das Hauptinsolvenzverfahren für die Hans Brochier Holdings Ltd. in England durchgeführt worden, so wäre ein englischer Insolvenzverwalter gezwungen gewesen, das Unternehmen unmittelbar nach Insolvenzantragstellung still zu legen und die Arbeitnehmer zu entlassen. Denn nach der geltenden Rechtslage in Deutschland wird Insolvenzgeld nur bei einem deutschen Hauptinsolvenzverfahren gezahlt. Das englische Recht kennt Insolvenzgeld oder vergleichbare Schutzmechanismen für die Arbeitnehmer nicht. Auch die Gläubiger profitieren in der Regel, wenn das Unternehmen als funktionsfähige Einheit verkauft wird und nicht nur die einzelnen Vermögensgegenstände veräußert werden.

Für den Fall, dass der Antrag in England zurückgewiesen würde, hatte Exner eine Rückfallposition aufgebaut: Er hatte zum Schutz der Arbeitnehmer parallel zu seinem Antrag vor dem High Court in London vom August 2006 zusätzlich vor dem zuständigen Insolvenzgericht in Nürnberg einen Antrag auf Nichtanerkennung der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens wegen Verstoßes des Eröffnungsbeschlusses gegen den deutschen ordre public gestellt.

Diesem Antrag hat das Amtsgericht Nürnberg (AG Nürnberg, Beschluss vom 15.8.2006 - 8004 IN 1326/06 - 1331/06) mit der Begründung stattgegeben, dass im vorliegenden Fall die Bestellung der englischen Insolvenzverwalter mit den Grundprinzipien der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar sei.

Die Entscheidungen in Sachen Hans Brochier geben nunmehr den Rahmen vor, in dem die Umwandlung einer deutschen Gesellschaft in eine englische Kapitalgesellschaft überhaupt zu einer insolvenzrechtlich wirksamen Unternehmensverlagerung führen kann. Sie sind daher von erheblicher Bedeutung für zahlreiche laufende und zukünftige Restrukturierungsfälle.

Quelle: SR vom 26.01.2007
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ly3
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
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BeitragVerfasst am: 7.Jun 2007 11:51    Titel: Nicht mit einer "Privatinsolvenz" vergleichen! Antworten mit Zitat

GoMo&Pa hat folgendes geschrieben::
London stoppt Flucht vor deutschem Insolvenzrecht

Quelle: SR vom 26.01.2007


Man beachte bitte, dass dieser Vorgang nicht mit einer "Privatinsolvenz" zu vergleichen ist.
Wer seine "Privatinsolvenz" in der UK durchführen möchte kann das dort nach wie vor sehr schnell und unkompliziert machen.

LY3
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wbdsh
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Anmeldungsdatum: 14.12.2003
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BeitragVerfasst am: 7.Jun 2007 22:26    Titel: Re: Nicht mit einer "Privatinsolvenz" vergleichen! Antworten mit Zitat

ly3 hat folgendes geschrieben::
GoMo&Pa hat folgendes geschrieben::
London stoppt Flucht vor deutschem Insolvenzrecht

Quelle: SR vom 26.01.2007


Man beachte bitte, dass dieser Vorgang nicht mit einer "Privatinsolvenz" zu vergleichen ist.
Wer seine "Privatinsolvenz" in der UK durchführen möchte kann das dort nach wie vor sehr schnell und unkompliziert machen.

LY3

Hi nabend also das vorletzte Wort habe ich ganz genau gelesen, Sie würde ich gerne mal beim Wort nehmen, oder fehlt da evtl. "aber Teuer" ?
Liebe Grüße Bernd
PS übrigens ich vergass, ich habe vor meinem Gau nix auf die Seite geschafft oder besser
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ly3
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BeitragVerfasst am: 8.Jun 2007 8:56    Titel: Re: Nicht mit einer "Privatinsolvenz" vergleichen! Antworten mit Zitat

LY3[/quote]
Hi nabend also das vorletzte Wort habe ich ganz genau gelesen, Sie würde ich gerne mal beim Wort nehmen, oder fehlt da evtl. "aber Teuer" ?
Liebe Grüße Bernd
PS übrigens ich vergass, ich habe vor meinem Gau nix auf die Seite geschafft oder besser [/quote]

Nein, in der UK kostet das gesamte Inso Verfahren nur nur max. 500 GBP = 750 EURO. In D'land aber 2.500 EURO.

Wovon leben Sie jetzt? Ob Sie in UK oder D leben ist doch egal. Die Lebenshaushaltskosten sind ähnlich. Sie sparen in der UK also noch bei der Inso. (Sie dürfen nur nicht nach London ziehen).

Gruß LY3
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wbdsh
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Anmeldungsdatum: 14.12.2003
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BeitragVerfasst am: 8.Jun 2007 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten abend, selbstverständlich habe ich ein Einkommen, aber die frage ist doch wohl wovon werde ich in England leben, ich denke nicht das man dort auf mich wartet, um mir eine Job nachzuschmeißen. Aber ich denke mit Ihnen sollte man sich vielleicht etwas mehr unterhalten. vielleicht kommt ja die ein oder andere Idee zutage.
schönes wochenende Gruß Bernd
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AndreasUK
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 25
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BeitragVerfasst am: 15.Jun 2007 12:28    Titel: Re: Nicht mit einer "Privatinsolvenz" vergleichen! Antworten mit Zitat

wbdsh hat folgendes geschrieben::
ly3 hat folgendes geschrieben::
GoMo&Pa hat folgendes geschrieben::
London stoppt Flucht vor deutschem Insolvenzrecht

Quelle: SR vom 26.01.2007



LY3

Hi nabend also das vorletzte Wort habe ich ganz genau gelesen, Sie würde ich gerne mal beim Wort nehmen, oder fehlt da evtl. "aber Teuer" ?
Liebe Grüße Bernd
PS übrigens ich vergass, ich habe vor meinem Gau nix auf die Seite geschafft oder besser


Wie heisst es doch so schoen? "Umsonst ist der Tod....."

Aber mal im Ernst:

Wenn jemand es sich zutraut, vor dem High Court of Justice seinen Fall im Alleingang zu praesentieren, dann ist es einen Versuch wert.

Allerdings sollte man bedenken, dass man seinen Blinddarm ja auch nicht selber herausoperiert, nur weil man ungefaehr weiss, wo dieser sitzt.

Selbstvertstaendlich ist eine UK-Inso mit Kosten verbunden und man sollte sich auch ein Einkommen (Anstellung oder Selbstaendigkeit) sichern...

ABER: Auch in D-Land kostet eine Insolvenz Geld (und viel Zeit) UND auch in D-Land muss ich ein Einkommen haben, um zu leben (egal ob Inso oder nicht).

Wer sich schell(er) entschulden moechte, muss halt in den sauren Apfel beissen und sich eine Arbeit in England suchen und ggfs. auch Gelder auftreiben, um seinen Anwalt oder Berater vor Ort bezahlen zu koennen (es sei denn, man traut sich DIY zu...s. o.).


Nur mal am Rande angemerkt: Es ist kein Problem, in England Arbeit zu finden (auch wenn da "niemand auf einen wartet").....
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sommer911
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Anmeldungsdatum: 15.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.Jan 2008 16:55    Titel: EU Insolvenz in Großbritannien Antworten mit Zitat

Hallo in die Runde,
ich will das o.g. machen. Habe mich auch schon kundig gemacht. Bin zum Glück nicht bei der Firma Bruckmann in Berlin gelandet. Dazu gab es hier ja was passendes zu lesen.
Ich bin jetzt an -- 123schuldenfrei.de dran. Hat jemand Erfahrungen mit denen?
Kennt jemand andere Weg, die seriös sind.
Danke für Infos
[E-Mail anzeigen]
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ly3
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 18.Jan 2008 10:39    Titel: Re: EU Insolvenz in Großbritannien Antworten mit Zitat

sommer911 hat folgendes geschrieben::
Hallo in die Runde,
ich will .... .
Ich bin jetzt an -- 123schuldenfrei.de dran. Hat jemand Erfahrungen mit denen?
Kennt jemand andere Weg, die seriös sind.
Danke für Infos
<a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=22422" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>


Hallo sommer911,

ich habe Erfahrungen mit der 123 aus Hamburg. Für infos stehe ich Dir gerne unter [E-Mail anzeigen] zur Verfügung.

MfG

LY3
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mike1011
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 210
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2008 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo leute,

endlich..ich habs geschafft....alle 14 seiten durch

es könnten 10 seiten sein, wenn frau willywichtig nicht ihren senf zu allem geben würde ohne wirklich was zum beitrag zu leisten. sorry. meine meinung. auch mag ich keine frauen, die nicht mit dem `kind im manne` zurecht kommen.
kein mann und zu viel unnütz im internet unterwegs.

sehr schade finde ich es, dass sich ly3 und uranus sich jetzt in den haaren haben. ich denke die geschichte beruht auf ein missverständnis und kommunikationsfehler.

beim durchlesen sind einige fragen aufgekommen, die ich doch gerne gelöst hätte.

1.
folgendes habe ich im internet gefunden:

zitat:
Beachten Sie bitte auch, dass Sie während des Verfahrens in Frankreich keiner selbständigen gewerblichen Tätigkeit nachgehen dürfen, auch nicht als Geschäftsführer einer Gesellschaft. Ein Problem? Nein! Es ist etwa erlaubt einen Wohnsitz in Frankreich zu haben während man zum Beispiel in Österreich oder Deutschland arbeitet.


also darf man bei der frankreich inso einer selbständigen arbeit nachgehen, wenn diese nicht in frankreich stattfindet.
stimmt diese aussage?

und

trifft dies auch für england zu???

2.
hier wurde auch tschechien als geeignetes land für eine insolvenz angeführt. sind dort die bedingungen ähnlich?
wer kennt sich da aus?

3.
AndreasUK schreibt:

Wenn es sich in Zusammenarbeit mit dem OR herausstellt, dass keine Masse vorhanden ist, um monatlich Raten in das Verfahren einzuzahlen, dann stehen die Chancen sehr gut, das der Schuldner nach 12 Monaten "discharged" ist, und die Bankruptcy beendet ist. Die Restschulden bleiben dann weiter bestehen - sind aber nicht mehr eintreibbar - quasi Restschuldbefreiung.

was heisst, `die restschulden bleiben dann weiter bestehen` und `quasi Restschuldbefreiung` ????

dann bleibt es auch in der schufa stehen oder wie kann ich dies verstehen???

ich hab noch schulden aber irgendwie auch keine?

bitte genaue aufklärung.


4.
hier werden immer summen die eine england insolvenz kosten soll aufgeführt, die ich stark für übertrieben hallte.
soll hier denen, die nicht so viel geld beiseite gelegt haben angst gemacht werden? ich verstehe es nicht. die grundkosten, die hier als reine insolvenzkosten aufgeführt wurden, sind auf jeden fall bezahlbar.
die anderen hochrechnungen halte ich teilweise für sehr stark übertrieben.
wenn ich hier lese 8.000,- euro miete. ja zahlt ihr in deutschland nix? 12 x 500,- euro miete in D bin ich auch schon bei 6.000,- euro.
sofern ich natürlich die wohnung in D auflöse.

5.
warum sollte es nicht funktionieren....4 schuldner unter einer anschrift?
sollte eigentlich jeder richter verstehen. kostenersparnis.
nur denke ich, dass wenn zb. nur ein stromzähler vorhanden ist, nicht an alle vier eine rechnung auf den jeweiligen namen ausgestellt werden kann. und schon wieder ist ein nachweis flöten. gilt genauso für telefonrechnung. klar kann jeder ein eigenes telefon beantragen. kostentechnisch aber eher
weniger sinnvoll.

6.
der thread wurde bereits vor langem eröffnet. einige personen müssten doch eigentlich schon erfolgreich in england unterwegs gewesen sein?
hat jetzt bereits jemand eine komplette inso durchgezogen?

danke schon mal.

viele grüße
mike
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ly3
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 107
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2008 10:06    Titel: Kosten usw. zur Inso in England Antworten mit Zitat

mike1011 hat folgendes geschrieben::
hallo leute,
sehr schade finde ich es, dass sich ly3 und uranus sich jetzt in den haaren haben. ich denke die geschichte beruht auf ein missverständnis und kommunikationsfehler.
1.
.... und
trifft dies auch für england zu???
4.
hier werden immer summen die eine england insolvenz kosten soll aufgeführt, die ich stark für übertrieben hallte.
5.
warum sollte es nicht funktionieren....4 schuldner unter einer anschrift?
sollte eigentlich jeder richter verstehen. kostenersparnis.
6.
der thread wurde bereits vor langem eröffnet. einige personen müssten doch eigentlich schon erfolgreich in england unterwegs gewesen sein?
hat jetzt bereits jemand eine komplette inso durchgezogen?

mike


Hallo mike,

uranus und ich liegen uns nicht in den Haaren. Wir sind nur getrennte Wege gegangen.

Zu1.) In England darf man während der Inso kein Director oder GmbH Geschäftsführer sein. Eine Selbständigkeit ist aber erlaubt. Rechnungen werden im eigenen Namen geschrieben.

Zu 4.) InsoKosten ca. 7.000 - 12.000 €, Wohnung zu Dritt ca. 350 GBP pro Monat und je Person zzgl. Nebenkosten: Council tax (20- 35 GBP pro Person und Monat), Telefon + Internet inkl. Flatrate und VOIP je 10 GBP, Gas Wasser Strom ca. 30 - 40 GBP pro Person und Monat. Dazu kommen dann noch die normalen Haushaltskosten. Bei Tesco einkaufen und man hat etwa das gleiche Preisniveau wie in D'land (gilt nicht für alkoholische Getränke!!!). Undergroundkosten und Flugkosten nicht vergessen.

Zu 5.) Geht schon aber es sollten nicht alle am gleichen Tag die Inso einreichen!

Zu 6.) Ich bin nachweislich fertig und einige Andere die mit mir gegangen sind auch.

Persönliches Gespräch oder Infos unter: [E-Mail anzeigen]

Gruß

LY3
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