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Insolvenz mangels Masse

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kmarcus
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 10:16    Titel: Insolvenz mangels Masse Antworten mit Zitat

Hi !
Frage, meine Inso-Verwalter wird mein Verfahren mangels Masse einstellen. Danach kommt die Phase wo er nur noch als Treuhänder fungiert !

Frage was ändert sich dann alles wieder für mich ? Zur Zeit kann ich nichts ohne seine Zustimmung machen, wird sich dies nach dem abschluss des verfahrens ( Inso ) ändern.

Sprich kann ich dann wieder viele sachen alleine ohne zustimmung machen ?

Wisst Ihr vielleicht ob es eine website gibt wo ich mich noch darüber infomrieren kann ?
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um was handelt es sich genau ? Privatinsolvenz mit oder ohne Firma ? GmbH?

MfG

ThoFa
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kmarcus
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 17:28    Titel: Soory Antworten mit Zitat

Hätte ich dabei schreiben sollen privat inso
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

haben Sie etwa keinen Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt ( § 4a InsO)?

MfG

ThoFa
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kmarcus
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Doch Doch das habe ich !

Mir geht es eigentlich um folgendes alles was ich zur Zeit machen möchte muss ich Abstimmen mit dem Insolvenz Verwalter. Tötet einen jeden Nerv wegen jeder Kleinigkeit als Bittsteller da anzurufen !

Nun war die Frage ! Ob nach der insolvenz also in der Wohlverhaltenszeit ich wieder eigene Endscheidungen treffen darf oder muss ich nach wie vor mit dem Insolvenzveralter jedes Ding besprechen
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst mal folgendes :

Weder in der Insolvenz noch in der Wohlverhaltensphase muss man nach der Pfeife des Verwalters tanzen. Sollten Sie dies bisher gemacht haben, hat der Verwalter lediglich Ihre Unwissenheit ausgenutzt.
In der Wohlverhaltensphase hat der Verwalter überhaupt nichts mehr zu sagen, Sie müssen nur Ihre (hoffentlich bekannten) Obliegenheiten erfüllen.

So und nun zu Ihrem Verfahren:

Es stimmt irgendwas nicht. Wenn Sie Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt haben, kann der Verwalter nicht wegen mangels Masse einstellen. Das ist ausgeschlossen. Haben Sie einen Bescheid erhalten, dass die Kosten gestundet werden ?

MfG

ThoFa
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kmarcus
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Habe den Antrag bezüglich Verfahrenskostenstundung gestellt !
Die wurde auch damals vom Gericht genehmigt !
Jetzt kann es sein das ich den Inso Verwalter nicht richtig verstanden habe am telefon er sagte mir gestern das er die inso jetzt abschließen würde da nichts zu holen sei und dann diese mangels masse eingestellt werden wird !

Aber was dies denn mit dem Antrag bezüglich der Verfahrenskosten zu tun ?

Das verstehe ich jetzt nicht so richtig !
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ok dann ist alles in Ordnung. Entweder Du hast Deinen Verwalter falsch verstanden oder aber er weiß nicht so genau was er tut, was mich nicht wundern würde.


MfG


ThoFa
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