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Insolvenz nach Spanischem Recht - oder Deutschem???

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victoria_palm
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2005 9:38    Titel: Insolvenz nach Spanischem Recht - oder Deutschem??? Antworten mit Zitat

Guten Tag, liebe Experten!

wer kann fachlich Auskunft geben?

Vor knapp 1,5 Jahren beauftragte ich eine AnwaltsKanzlei mit der Vorbereitung der Regelinsolvenz. - Jetzt endlich sind alle Daten zusammengetragen und der Antrag kann eingereicht werden. Ich bin der Meinung, dass es viel zu lang gedauert hat.

Da ich aber nicht 1,5 Jahre untätig sein wollte, habe ich mich in Spanien/Kanaren niedergelassen und arbeite dort auch freiberuflich und offiziell, sozialversichert. -

Einen Wohnsitz in D habe ich noch bei Freunden.

Gibt es eine Möglichkeit die ganze Sache nach Spanien zu delegieren und wie ist dort die Rechtslage bezügl. Insolvenzen (aus ehemaligem Gewerbe)? Wie lange dauert diese "Wohlverhaltensphase"...und das ganze Procedere?

Falls es keine Span. Alternative gibt; wie kann ich die Sache legal in Deutschland laufen lassen, und trotzdem im Ausland leben und arbeiten?


Müsste ich dann meine EinkommensSteuern in Deutschland abführen?

Welche Freibeträge für die Hin- und Herfliegerei etc gäbe es dann?

Würde ich nach D zurückkehren, hätte ich kein Einkommen etc. In diesem Falle wäre die Insolvenz auch hinfällig.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Victoria
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2005 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie auch dort die Insolvenz anmelden.

Sie schreiben, dass Sie einen solchen haben und gleichzeitig fragen Sie, ob Sie Einkommensteuer zahlen müssen. Öhm, zahlen Sie derzeit keine Einkommensteuer in D ? Oder handelt es sich bei diesem Wohnsitz nicht um einen offiziellen ?

1,5 Jahre für die Vorbereitung einer Regelinsolvenz ist lächerlich. Sowas dauert, je nach Dringlichkeit, zwischen 24 Stunden und ca. vierzehn Tage. Dabei kommt es aber natrülich auch darauf an, dass der Schuldner die Unterlagen zügig zur Verfügung stellt.

Grundsätzlich können Sie auch Ihre Insolvenz in Spanien anmelden, fragen sich mich jetzt aber bitte nicht nach den Regularien. Wenn Sie perfekt spanisch können, wäre es unter Umständen sogar besser in Spanien anzumelden. Perfekt deswegen, weil Sie auch verstehen müssen, was genau abläuft und das ist im Deutschen schon schwierig genug.

MfG

ThoFa
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