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imausland Newbie
Anmeldungsdatum: 18.05.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Cork
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Verfasst am: 18.Mai 2007 18:23 Titel: Insolvenz & Ausland |
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Hallo Forumkollegen,
ich habe an dieser Stelle eine Bitte um Hilfestellung, die wahrscheinlich in der Vergangenheit bereits oefters formuliert worden ist. Von daher bitte ich um Nachsicht, wenn ich den geeigneten Beitrag nicht finden konnte.
Ich habe nach langer Pfaendungsorgie und Gesamtschulden von 280.000Euro im Maerz letzten Jahres die Privatinsolvenz gestartet. Nach Krankheit (burn-out) habe ich dann zu Beginn diesen Jahres einen Wechsel nach Irland gemacht und erst Mal nichts dem IV-Verwalter mitgeteild. Bisher hat er Gott sei Dank mich auch nur aufgefordert die Steuererklaerung fuer 2005 nachzureichen - Man muss dabei sagen, dass ich auch noch meinen Hauptwohnsitz in der BRD gemeldet habe.
Nun bekomme ich ein sehr gutes Angebot fuer 80.000EUR p.A. in die Schweiz zu wechseln und folgende Fragen stellen sich:
- IV ueber seperaten Anwalt hierzu benachrichtigen und wie hoch waere dann der Freibetrag?
- Wohnsitz lieber in FRankreich melden und die Insolvenz dorthin ueberstellen lassen - Stichwort 12 Monate?
- Nichts unternehmen, da ich zwar Bundesbuerger bin, aber aufgrund meiner bisherigen Krankheit nicht nochmals rueckfaellig werden moechte und somit die BRD fuer mich ade ist - Frage, bei Passverlaengerung Haftbefehl?
Ich ware jemanden fuer eine gute Information sehr dankbar, da ich meiner Krankheit eigentlich nur durch @Flucht@ und somit ein wenig Ruhe entkommen konnte.
Nochmals sorry, falls ich bereits beantwortete Furumeintraege erneut "aufwaerme".
Gruss
"ein Fremder im Ausland" |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 18.Mai 2007 21:21 Titel: |
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Hallo,
warum haben Sie dem IV nicht mitgeteilt, dass Sie umgezogen sind ? Sie gefährden unnötig Ihre Restschuldbefreiung.
Sie können das Verfahren nicht nach Frankreich "überstellen", dort wo die Verfahrenseröffnung stattfand, bleibt das Verfahren auch. Außerdem lassen Sie sich doch nicht auf den Arm nehmen, das Verfahren in Frankreich dauert nicht 12 Monate.
Sobald Sie in die Schweiz übergesiedelt sind und den Job angenommen haben, informieren Sie Ihren IV und das Gericht, dafür benötigen Sie keinen Anwalt.
Über Ihren pfändbaren Betrag lässt sich leider nichts sagen, dafür werden mehr Daten benötigt. Wieviele unterhaltsberechtigte Personen ? Monatliche Netto ?
Welche Pfändungstabelle maßgeblich ist, ist m.E. nicht 100 % geregelt. Da der IV aber in der Schweiz kaum eine Chance hat etwas zu pfänden, überweist der Schuldner i.d.R. selber den Betrag an den IV. Zumeist wird dafür nach der deutschen Pfändungstabelle berechnet.
MfG
ThoFa |
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imausland Newbie
Anmeldungsdatum: 18.05.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Cork
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Verfasst am: 19.Mai 2007 16:33 Titel: |
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Hallo,
Vielen Dank erstmal fuer die umgehende Antwort. Ich hatte dem IV erstmal nichts mitgeteilt, da mehrere Umsyaende zusammen kamen.
Mit Hilfe meiner Eltern habe ich damals einen Insolvenzberater eingeschaltet, der alleine fuer die Bearbeitung meiner Sache 1.200 Euro berechnet hat. Nachdem ich selber rausgefunden hatte, dass er nur per Insosoft die Gesamtbetraege erstellt hatten wir gefragt, warum der Betrag dann so hoch ausgefallen waere. Seine Antwort war gewesen, dass er sich auch im Laufe des Verfahrens um eine gute Abwicklung kuemmern wuerde. Nachdem dann der Auslandsumzug kam, hatte er uns positiv zu diesem Wechsel ermutigt und zugesagt, dass er entsprechend fuer uns taetig werden wuerde. Einmal im Ausland angekommen, hiess es dann auf einmal, dass er fuer die erneuten Dienste Computer im Wert von 2000 Euro haben wollte. Da ich zwar in dieser Hinsicht kaum noch weiteren Druck ertragen kann, so lasse ich mich sicher nicht erpressen, zumal dieser @sogenannte@ Berater waehrend der Anfangsphase noch einige Dienstleistungen als Gefallen bekommen hatte.
Ich moechte halt nur verhindern, dass ich erneut ans Existenzminimum gedraengt werde und bei aufkommenden Zahlungen erneut in die Schuldenfalle laufe, weil mir keine Ruecklagen zur Verfuegung stehen. Da aber die Schweiz sehr hohe Lebenskosten hat, wuerden mir nach deutscher Pfaendungstabelle maximal 1.800 Euro im Monat bleiben, was gerade fuer Miete, Telefon und taeglichen Arbeitsweg reichen wuerden.
Da ich nicht verheiratet bin und keine Kinder habe wuerden von den angebotenen 5.500 Euro netto, selbst bei 15% Mehrkostensatz nur 1900 Euro bleiben. Eine Wohnung unterhalb von 1.100 laesst sich in den umliegenden Kantonen nicht finden (hatte mich bereits ueber das Internet imformiert).
Ich stehe deshalb in einer Sackgasse und moechte einen Weg finden endlich mal wieder durchatmen zu koennen. Alleine der Umstand seine Rechnungen bezahlen zu koenen, einen normalen Arbeitsfeierabend zu haben und ohne Magenschmerzen am naechsten Tag aufzustehen, sind fuer mich seit 3 Jahren absoluter Luxus.
Vielen Dank nochmals fuer Ihre schnelle und ausfuehrliche Stellungnahme. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 20.Mai 2007 13:14 Titel: |
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Hallo,
wie gesagt, wie im Ausland gepfändet wird und welche Tabelle tatsächlich maßgeblich ist, ist m.E. nicht 100 % geklärt. Sie haben aber immer die Möglichkit beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Heraufsetzung des unpfändbaren Betrages zu beantragen, welchen auch i.d.R. stattgegeben wird, sofern man diesen Antrag auch mit Zahlen belegen kann.
MfG
ThoFa |
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