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Insolvenz und kein Recht Lohn oder Rechnungen einzuklagen??

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sternchen600
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 11.März 2008 22:13    Titel: Insolvenz und kein Recht Lohn oder Rechnungen einzuklagen?? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben
ich hab da ein kleines Problem und hoffe hier Hilfe bzw. Ratschläge zu bekommen .Mein Mann ist seit 2005 in Insolvenz (Privatinsolvenz).Nun hat er letztes Jahr auf selbstständige Basis gearbeitet und jemand hat die Rechnungen nicht bezahlt .Es geht hier zwar nur um 3000 € aber für uns ist das viel .Wir sind mit der ganzen Sache zum Anwalt und habe geklagt Termin eins hatten wir gewonnen die Gegenpartei hat Widerspruch engelegt mit der Begründung ob mein Mann zu diesem Zeitpunkt berechtigt gewesen wäre Rechnungen zu erstellen .Auch kein Problem konnten wir alles belegen .Jetzt war heute der zweite Termin und die Anwältin rief mich an und teilte mir mit das wir ein Verfahrenstechnisches Problem hätten .Irgendwie ist es bei Ihr untergegangen das mein Mann insolvent ist und nun könnten wir das Geld nicht haben .Es gibt nach Ihrer Meinung zwei Möglichkeiten:
1. wir schalten den Insolvenzanwalt ein und der klagts für die Insolvenzmasse zu beachten wäre das der Richter den Wechsel ablehnt da das Verfahren fasst am Ende ist
2.wir beantragen das ganze ruhen zu lassen bis die insolvenz rum ist damit das ganze nicht verloren geht zahlen muss er das hat der Richter schonmal gesagt
ich bin natürlich sauer wir hatten schon Probleme mit der Urteilszustellung nach dem ersten Termin weil er unter der Firmenadresse nicht anzutreffen war nur dadurch das mein mann mit mühevoller Kleinarbeit die Privatadresse rausbekommen hat war das Gericht bereit es dorthin zuzu stellen.Es heisst wenn man in einem Insolvenzverfahren ist darf man nicht klagen so sagte mir die Anwältin .Ist das wahr??Es kann doch nicht sein das man auf gut deutsch keinen Lohn bekommt und darf den nicht geltend machen.Dann könnte ja jeder von dem wir was zu kriegen hätten sagen denen gebe ich nix die können eh nicht machen.Oder anders im Dezember hat mir jemand den Autoschlüssel entwendet mir mein Auto totalschaden gefahren und dann zurück gebracht.Darf ich den jetzt auch nicht verklagen muss ich das auch so hinnehmen??Ist man denn als Insolvenzler so vogelfrei???Ich musste mir in der Zeit wo der Herr uns die Rechnungen nicht bezahlt hatte Geld leihen um zu leben Finanzamt will auch noch Steuern haben ist das alles so okay das ich wirklich keinen Anspruch darauf haben soll.Selbstständige auf normalen Gewerbeschein dürfen doch auch einen Lohn haben oder??Hoffentlich kann mir jemand hier helfen
gruss Sternchen
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uranus
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 12.März 2008 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

....wieso darf er keine Rechnungen stellen. Absoluter Bloedsinn!!

Hier greift § 295 (2) InsO.

Also Abfuehrung gem. angemessenem Dienstverhaeltnis. Der Ueberschiessende
Anteil aus der selbst. Taetigkeit verbleibt beim in der Insolvenz befindlichen
Selbststaendigen (vergleiche Hamburger Kommentar etc.)

Warum sollte der TH klagen. Ihm gehoert das Geld gar nicht. Er haette
auch keine Moeglichkeit darauf zuzugreifen. Was die Anwaeltin da von
sich gibt ist murks!!



uranus
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 637
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 12.März 2008 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist das Insolvenzverfahren schon aufgehoben ? Befindet sich Ihr Mann also "nur" noch in der Wohlverhaltensphase ?

MfG

ThoFa
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sternchen600
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 12.März 2008 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr beiden
Rechnungen stellen darf er das war nur ein Versuch der Gegenpartei das ganze aufzuhalten.Der Insolvenzanwalt wusste vom Gewerbe ja auch Bescheid .Die Rechnungen sind noch von April 2007 und davon muss auch noch Finanzamt und AOK abgeführt werden .Was ist mit TH gemeint?Und wie ist das mit der Abführung gem. angemessenen Dienstverhältnis gemeint stehe scheinbar was auf dem Schlauch könnten Sie das deutlicher erklären??Das Amtsgericht in Aachen hat gemeint das es da ein verfahrenstechnisches Problem gibt da mein Mann in Insolvenz wäre .Vor kurzem haben wir ein Schreiben bekommen das mein Mann jetzt in der Wohlverhaltensphase ist.Macht das einen Unterschied??Danke noch für Eure schnellen Antworten.
Grüsse Sternchen
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 637
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 15.März 2008 0:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Rechnung entstand während der Insolvenzzeit und ist damit eine Forderung der Masse. Wenn der Schuldner nun noch nicht in der WVP wäre, dann wäre die Sache eindeutig. Die Klage würde in diesem Fall nur der Insolvenzverwalter führen können. Wenn er dies nicht machen will, dann hat er dieses schriftlich gegenüber dem Schuldner erklären, dann wäre dieser wieder berechtigt zu klagen.

Hier liegt der Fall nun etwas anders: Anspruch entstand in der Insolvenz, wurde nicht weiterverfolgt, Verfahren wurde wieder aufgehoben und Schuldner befindet sich in der WVP. Damit erlangt er die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen zurück. Sofern das Gericht für diese Forderung nicht die Nachtragsverteilung angeordnet hat, kann der Schuldner diese Forderung selber einklagen.

Aber Vorsicht: Wäre ich der Treuhänder, würde ich zumindestens prüfen, ob eine Nachtragsverteilung in Frage kommt, sobald der Schuldner Erfolg hat.

MfG

ThoFa

P.S.: Das ist jetzt alles mal "aus der Hüfte" geschossen, eine genaue Nachprüfung des Sachverhaltes wäre zu aufwändig im Rahmen eines Forums.
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Frank_Buchholz
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Zuerich

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2008 0:06    Titel: Hier gilt ja wohl grundsätzliches. Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!

Hier gilt ja wohl grundsätzliches und nicht detaliertes.

Es ist vollkommen egal, ob der Mann in der Insolvenz ist oder nicht. Er hat eine Forderung gegen einen Schuldern resultierend aus seinen Dienstleistungen. Diese können eingeklagt werden und der Schuldner muss, wenn der Gläubiger obsiegt, auch zahlen.

Das was die Anwältin bzw. die Gegenanwaltschaft versucht ist quatsch.

Die Gefahr, dass dieses Einkommen jedoch der Masse zugezogen werden kann ist sicherlich begründet bzw. rechtlich auch korrekt. Hier werden aber ischerlich die Kosten im Abzug gebracht, da dieses Verfahren ja nach Insolvenzeröffnung angesprebt wurde.

Also, weitermachen und das Geld abholen.


Gruss
Frank Buchholz
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