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future-trend Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Kaiserslautern
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Verfasst am: 29.Jun 2005 11:24 Titel: Insolvenz verbaut Zukunft??? |
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Hallo,
habe gehört, wenn man Insolvenz beantragt, wird dem
Arbeitgeber dies mitgeteilt. Muß dass sein. Habe gehört dass Arbeitgeber, wenn Sie von einer Insolvenz erfahren, ihren Mitarbeitern kündigen. Somit kann man sich durch eine Insolvenz auch die Zukunft verbauen, die eigentlich die Zukunft möglich machen soll. Wie soll man sich am besten verhalten und wie sieht es aus wenn man vor der Beantragung der Insolvenz und interessehalber während einer Insolvenz einen neuen Job annimt? Wie beantwortet man die Fragen: Liegt bei Ihnen Pfändungen vor?. Wenn man dies mit nein beantwortet und der Arbeitgeber erhält dann die Mitteilung der Insolvenz, da fühlt er sich doch "betrogen". Soll man über seine finanzielle Situation reden, oder schweigen, wenn man einen Arbeitsvertrag erhält ?
LG
future-trend |
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Feuerwald Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 16.Okt 2005 21:08 Titel: |
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Moin
"habe gehört, wenn man Insolvenz beantragt, wird dem Arbeitgeber dies mitgeteilt. Muß dass sein."
-- Das ist zwar die Regel, aber kein absolutes MUSS.
"Habe gehört dass Arbeitgeber, wenn Sie von einer Insolvenz erfahren, ihren Mitarbeitern kündigen."
--- Eine Insolvenz ist im Allgemeinen kein Kündigungsgrund (wenn nicht gerade in der Probezeit) und auch nicht die Regel ! Also mehr Hörensagen.
"Somit kann man sich durch eine Insolvenz auch die Zukunft verbauen, die eigentlich die Zukunft möglich machen soll. "
---- Na, die Insolvenz soll eine (neue) Zukunft ermöglichen, wenn Überschuldung vorliegt oder droht. Wer mit Pfändungen rechnen oder Leben muss leidet in der Insolvenz weit weniger ! Verbaut wird also nichts !
"Wie beantwortet man die Fragen: Liegt bei Ihnen Pfändungen vor?. Wenn man dies mit nein beantwortet und der Arbeitgeber erhält dann die Mitteilung der Insolvenz, da fühlt er sich doch "betrogen". Soll man über seine finanzielle Situation reden, oder schweigen, wenn man einen Arbeitsvertrag erhält ?"
--- Die Zahl der Lohnpfändungen geht in diesem Land in die Millionen und wie gesagt ist eine Lohnpfändung (oder auch Abtretung wie im Restschuldbefeiungsverfahren) im Allgemeinen kein Kündigungsgrund. Man kann versuchen im laufendem Insolvenzverfahren mit dem Treuhänder sich dahingehend zu verständigen, den pfändbaren Lohn selbst abzuführen, gerade um in der Probezeit, in der es bekanntlich keiner Kündigungsbegründung bedarf, keine böse Überraschung zu riskieren. Auch kann man bereits beim Insolvenzantrag auf einen möglichen Jobverlust (Probezeit) hinweisen und vorschlagen den Pfändungsbetrag selbst abzuführen. Ein Rechtsanspruch besteht soweit aber nicht !
Feuerwald |
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