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MarcG-WW Newbie
Anmeldungsdatum: 22.02.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Westerwald
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Verfasst am: 22.Feb 2006 23:28 Titel: Insolvenz wegen hoher verschuldung |
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Hallo
Ich bin seid Februar 2000 Selbständig und seid April 2003 habe ich einen festen Auftraggeber.
Leider ist das so, das mein Vater damals schon pleite gemacht hatte mit seinen betrieb und ich doller hab mich breit quasseln lassen, es auf mein Namen zu machen.
Es läuft soweit nicht schlecht, wenn diese ALTLASTEN von "2003+2004+2005" nicht wären.
Ich bin leider zu spät wachgeworden und habe nun ein guten Schuldenberg und ein HOHEN betrag beim Finanzamt, Krankenkasse und Knappschaft offen.
Auf der einen seite natürlich meine eigene schuld, will ich mich nicht von freisprechen, aber ich war heute beim Steuernberater, der sagte mir, das es evt. ärger mit den Lohnsteuer & Sozialversicherungen geben könne, da ich sie damit veruntreut habe.
Womit müsste ich rechnen ? Ist eine Insolvenz dann möglich, oder könnte es dann sein, das sie wegen sozialversicherungsbetrug und veruntreuung dann Insolvenz ablehnen ??
Ich hoffe mir kann jemand einen guten Rat für diese SCH**** Situation geben !
VIELEN DANK
MarcG-WW |
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Planer GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 226 Wohnort: 86899 Landsberg
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Verfasst am: 1.März 2006 12:59 Titel: Insolvenz |
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Hallo,
also zunächst ist es vollkommen richtig, daß die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuer (Lohnsteuer und Umsatzsteuer) strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundsätzlich kann man, innerhalb bestimmter Grenzen, aber mit den ensprechenden Trägern (Finanzamt, Sozialkassen) verhandeln, wenn ein Sanierungskonzept besteht.
Alle erster Schritt ist daher, am besten mit einem Fachman, die Situation des Unternehmens zu analysieren, zu untersuchen, ob eine Sanierung und/oder Insolvenzvermeidung möglich ist und daraus resultierend zu beurteilen, was den Trägern verhandelt werden kann.
Also hierzu ein paar Fragen (aber nur als Gedankenanregung, da Sie sowas mit einem Profi erarbeiten müssen):
1. Welche Rechtsform hat das Unternehmen?
2. Welche Gesamtverbindlichkeiten bestehen, untergliedert in Banken, Finanzamt, Sozialkassen, Lieferanten, Löhne?
3. Welche Forderungen bestehen? Sind diese einbringbar? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
4. Welche Vermögenswerte (z. B. Anlagegüter) stecken im Unternehmen? Welchen realisten Verkehrswert habe diese?
5. Welche Aufträge oder zu erwartenden Umsätze hat das Unternehmen?
.............
Auf Basis dieser Fragen muß schnell entschieden werden, ob ein Sanierungsversuch möglich ist oder nicht. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, sollte die Insolvenz keinesfalls unvorbereitet angemeldet werden, sondern diese sollte sorgfältig vorbereitet sein. Auch hier kann ein Profi helfen.
Ich hoffe, ich konnte bißchen Licht in`s Dunkel bringen.
Grüße aus Bayern _________________ Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 1.März 2006 15:47 Titel: |
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Hallo,
so wie Sie es beschrieben haben, können Sie Insolvenz beantragen. Schlimmstenfalls werden einige Forderungen nicht von der Reschuld befreit, dabei denke ich besonders an die KK-Beträge.
Sie sollten sich in Beratung begeben, um eine genaue Strategie zu entwerfen.
MfG
ThoFa |
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