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danibert Newbie
Anmeldungsdatum: 23.05.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 7.Jun 2006 5:12 Titel: Insolvenzantrag gegen mich möglich? |
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Hallo zusammen,
ich habe vor, im Januar 07 nach England zu ziehen. Können meine Gläubiger in Deutschland Insolvenz gegen mich beantragen, wenn ich nicht mehr in Deutschland gemeldet bin, also hier keinen Wohnsitz mehr habe?
Danke im Voraus
Danibert |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 8.Jun 2006 7:47 Titel: Re: Insolvenzantrag gegen mich möglich? |
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| danibert hat folgendes geschrieben:: |
Hallo zusammen,
ich habe vor, im Januar 07 nach England zu ziehen. Können meine Gläubiger in Deutschland Insolvenz gegen mich beantragen, wenn ich nicht mehr in Deutschland gemeldet bin, also hier keinen Wohnsitz mehr habe?
Danke im Voraus
Danibert |
Das Gericht muss eine Meldeadresse haben um Ihnen die beantragte insolvenz mitzuteilen. Wenn keine Adresse vorhanden ist... |
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Thomas_Herzog Newbie
Anmeldungsdatum: 11.02.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 10.Jun 2006 9:03 Titel: |
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dann erfolgt eine sog. öffentliche Zustellung. Dauert halt nur 3 Monate.
Aber warum sollte ein Gläubiger für eine Privatperson Insolvenz anmelden? Er beantragt eine Titel (Mahnbescheid an die letzte bekannte Adresse reicht) und hat dann 30 Jahre Europaweit die Möglichkeit zu vollstrecken....
Thomas Herzog |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 10.Jun 2006 11:08 Titel: |
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Geht nur wenn ein rechtsgültiger Vollstreckungsbescheid vorliegt,Mahnbescheid allein reicht nicht aus.
Dieser muss auf jeden Fall nach einem Nichtwiderspruch beim zuständigen AG gestellt werden.
Der Schuldner hat auch nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheides immer noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners gilt auch hier das Verfahren für öffentlichen Zustellung.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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