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renate651 Newbie
Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 29.März 2006 17:00 Titel: Insolvenzeröffnung durch Dritte ? ! |
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Hallo
habe gehört dass Dritte Personen (Gläubiger) die Insolvenz eröffnen können
1.) Stimmt das? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen
2.) Darf dann auch das Finanzamt die Insolvenz beantragen?
Wenn ja , wie kann man das verhindern?
3.) Wenn Dritte die Insolvenz eröffnen können, wie kann man das vermeiden?
4.) Wenn Dritte die Insolvenz eröffnen können, geht dass nur wenn der Schuldner polizeilich gemeldet ist bzw. was ist wenn der Schuldner ohne festen Wohnsitz ist?
LG Renate |
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pohllinchen Newbie
Anmeldungsdatum: 25.03.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 29.März 2006 21:32 Titel: |
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Hallo,
ja sicher können Dritte also die Gläubiger eine Insolvenz beim Insolvenzgericht beantragen.
Das Finanzamt macht das sogar sehr oft, wenn Steuerschulden bestehen.
Dagegen wehren können Sie sich eigendlich nicht, aber wenn Sie die Schuld beim Gläubiger bezahlen, dann wird das Verfahren entweder zurückgenommen oder beendet.
Wenn der Schuldner keinen festen Wohnsitz hat und eine Insolvenz eröffnet ist, dann kann der Insolvenzrichter einen Haftbefehl erlassen.
Das heißt aber nicht, dass die Polizei jetzt nach dem Schuldner sucht, sondern wenn der Schuldner dann eventuell in eine Verkehrskontrolle oder ähnliches kommt und die Papiere überprüft werden, dann greift der Haftbefehl.
cu pohllinchen |
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