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KatrinNdl Newbie
Anmeldungsdatum: 17.06.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.Jun 2008 16:11 Titel: Insolvenzmasse |
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Hallo, ich habe da mal eine Frage und hoffe, mir kann irgendjemand helfen.
Mein Freund ist selbstständig tätig. Aufgrund von immensen Steuernachzahlungen und offener Kredite für sein Grundstück musste er im März 2008 die Regelinsolvenz beantragen.
Dem Insolvenzantrag wurde soweit stattgegeben, die Gläubigerversammlung ist im September.
Die Insolvenzverwalterin ist im Moment natürlich dabei, alles Mögliche für die Insolvenzmasse zu verwenden, d.h. das unbebaute Grundstück und die Eigentumswohnung werden mit Sicherheit verwertet.
Die Insolvenzverwalterin hat uns mitgeteilt, dass „das Vermögen aus der aktuellen selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.“
Frage 1: Heißt das, dass seine Einnahmen (im Durchschnitt 800 EUR als monatlicher Gewinn) nicht herangezogen werden können oder muss hier noch ein gesonderter Antrag gestellt werden (Pfändbares dem Schuldner belassen…)?
Zur Vermeidung einer Insolvenz haben wir im letzten Jahr beim Finanzamt einen Stundungsantrag gestellt, dem leider nicht stattgegeben wurde.
Damit ein Zwangsvollstrecker nicht die Grundlage seiner selbstständigen Tätigkeit – sein Fahrzeug – entziehen kann, haben wir im Oktober 2007 das Fahrzeug offiziell an mich verkauft und auch umgemeldet.
Nun habe ich von der Insolvenzverwalterin ein nettes Schreiben erhalten, dass Sie den Wert des Fahrzeuges doch höher als den tatsächlichen Verkaufspreis schätzt:
„Ich muss davon ausgehen, dass es sich um eine Teilschenkung bzw. um eine vorsätzliche Benachteiligung im Sinne des § 133 Abs. 2 InsO handelt. Als Lebensgefährtin des Schuldners unterfallen Sie der Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 1 a InsO. Im Raume steht daher die Insolvenzanfechtung. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung könnte ich mir hier allerdings eine einvernehmliche Einigung dahingehend vorstellen, dass ich auf mein Anfechtungsrecht verzichte, wenn Sie den Differenzbetrag an die Insolvenzmasse leisten…“
Im Oktober war noch nicht abzusehen, dass die Insolvenz im März 2008 beantragt werden muss. Sicherlich haben wir den Verkauf unter dem Gesichtspunkt vorgenommen, dass wir den Zwangsverkauf an einen Fremden verhindern mussten, um weiterhin die Selbstständigkeit ausführen zu können.
Frage 2: Kann ich der Insolvenzverwalterin irgendetwas entgegnen oder muss ich tatsächlich den Differenzbetrag (1.800 EUR) an Sie zahlen?
Mein Freund hat für seine Altersvorsorge mehrere private Rentenversicherungen, da aus den wenigen Zahlungen in die gesetzliche Rente eine unwesentliche Rente im Alter (in 21 Jahren) an ihn ausgezahlt wird.
Da sich über die Jahre selbstverständlich schon ein Rückkaufswert ergeben hat, will die Insolvenzverwalterin natürlich auch diese Werte verwerten. Sie gibt uns jedoch die Möglichkeit, den Rückkaufswertes in die Insolvenzmasse zu zahlen, dann würde Sie die Rentenversicherungen auch nicht kündigen. Aber könnten wir das Geld aufbringen, hätten wir die Insolvenz nicht beantragen müssen.
Frage 3: Da diese Rentenversicherungen ausschließlich unter dem Hintergrund einer privaten Altersvorsorge geschlossen wurden, kann sie ihm alle Grundlagen für sein Alter so einfach entziehen? Neuverträge mit 43 Jahren abzuschließen bringen doch auf keinen Fall eine nennenswerte Rente.
Aufgrund unserer finanziellen Situation können wir uns derzeit keinen Anwalt oder Berater leisten und ich hoffe, uns kann hier im Forum jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus. KatrinNdl :-I |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 4.Jul 2008 11:45 Titel: Re: Insolvenzmasse |
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Hallo,
| KatrinNdl hat folgendes geschrieben:: |
Frage 1: Heißt das, dass seine Einnahmen (im Durchschnitt 800 EUR als monatlicher Gewinn) nicht herangezogen werden können oder muss hier noch ein gesonderter Antrag gestellt werden (Pfändbares dem Schuldner belassen…)? |
Das heisst, dass Ihr Freund soviel an die Masse zu zahlen hat, als sei er angestellt tätig. Wenn er als Angestellter aufgrund seiner Ausbildung und Vorkenntnisse also bspw. 1.500,00 € netto verdienen würde, dann wird der pfändbare Betrag davon berechnet. Auch dann wenn er mit seiner Selbständigkeit weniger verdient.
Verdient er mit seiner Selbständigkeit bspw. 1 Mio. €, wird der pfändbare Betrag immer noch von den zuvor angeführten 1.500,00 € berechnet.
| KatrinNdl hat folgendes geschrieben:: |
„Ich muss davon ausgehen, dass es sich um eine Teilschenkung bzw. um eine vorsätzliche Benachteiligung im Sinne des § 133 Abs. 2 InsO handelt. Als Lebensgefährtin des Schuldners unterfallen Sie der Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 1 a InsO. Im Raume steht daher die Insolvenzanfechtung. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung könnte ich mir hier allerdings eine einvernehmliche Einigung dahingehend vorstellen, dass ich auf mein Anfechtungsrecht verzichte, wenn Sie den Differenzbetrag an die Insolvenzmasse leisten…“ |
Sie fallen nicht unter § 138 Abs. 1 Nr.1 a InsO, da verwechselt der IVin wohl etwas. Es sei denn Katrin ist neuerdings ein männlicher Vorname oder Ihr Freund ist eine Freundin, der zitierte Absatz handelt nämlich über gleichgeschlechtliche Partnetschaften.
Bringt Sie aber nicht wirklich weiter, da Sie vermutlich unter § 138 Abs. 1 Nr. 3 fallen !?!
Die Sichtweise der IVin halte ich aber für sehr gewagt. Es muss zunächstmal der Vorsatz nachgewiesen werden, was alleine schon schwierig genug ist.
Noch interessanter finde ich die Frage, wo sie den eine Benachteiligung sieht. Offensichtlich wird das Fahrzeug zur Ausübung der Tätigkeit benötigt, damit ist es ohnehin nicht pfändbar. Damit besteht auch keine Gläubigerbenachteiligung.
| KatrinNdl hat folgendes geschrieben:: |
Sicherlich haben wir den Verkauf unter dem Gesichtspunkt vorgenommen, dass wir den Zwangsverkauf an einen Fremden verhindern mussten, um weiterhin die Selbstständigkeit ausführen zu können. |
Diesen Satz sollten Sie keineswegs irgendwo fallen lassen.
MfG
ThoFa |
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KatrinNdl Newbie
Anmeldungsdatum: 17.06.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.Jul 2008 17:33 Titel: Re: Insolvenzmasse |
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Hallo ThoFa,
vielen Dank erst einmal für die vielen Infos.
Irgendwie wissen wir im Moment nicht mehr wo vorne und hinten ist, die IVin beschäftigt uns jetzt tätglich.
Wir haben uns jetzt eine Anwältin gesucht, die Fachanwältin für InsoRecht ist und da diese unsere IVin schon kennt und bereits viel "Freude" mit ihr hatte, denke ich, sind wir da ganz gut aufgehoben - so ist wenigstens mal einer auf unserer Seite
Vielen lieben Dank trotzdem und ich denke, irgend eine Frage wird sich sicher noch ergeben...
LG, KatrinNdl |
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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 12.Sep 2008 8:56 Titel: Einnahmen vor Insolvenzeröffnung |
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Hat jemand eine Info?
Insolvenzantrag gestellt - Prüfbericht liegt beim Amtsgericht zum Entscheid (ob Eröffnung oder nicht) -
Was ist mit Einkommenssteuererstattungen während dieser Zeit, also nach dem Antrag aber vor der Eröffnung? |
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