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Insolvenzrechtsbranche: Sanierer rufen nach Hilfe

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 25.März 2007 9:45    Titel: Insolvenzrechtsbranche: Sanierer rufen nach Hilfe Antworten mit Zitat

Die Insolvenzrechtsbranche schlägt Alarm: Die deutsche Insolvenzordnung müsse grundlegend überarbeitet werden, um dem wachsenden Konkurrenzdruck des britischen Rechts gewachsen zu sein. Sanierungsbedürftige Unternehmen folgen zunehmend dem Rat großer Rechtsanwaltskanzleien und verlegen ihren Sitz nach Großbritannien.

„Immer mehr Unternehmen in der Krise verlegen ihren Standort nach England“, sagte Horst Piepenburg, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Insolvenz im Deutschen Anwaltverein (DAV), am Donnerstag anlässlich des 4. Deutschen Insolvenzrechtstags in Berlin. Die deutsche Insolvenzordnung müsse grundlegend überarbeitet werden, um dem wachsenden Konkurrenzdruck des britischen Rechts gewachsen zu sein.

Sanierungsbedürftige Unternehmen folgen zunehmend dem Rat großer Rechtsanwaltskanzleien und verlegen ihren Sitz nach Großbritannien. Die traditionsreiche Deutsche Nickel AG hatte den 2005 den Anfang gemacht: Als „DNick Holding PLC“ mit Sitz in London hatte das ins Strudeln geratene Metallunternehmen ein Sanierungsverfahren nach britischem Recht durchlaufen, und zwar mit Erfolg. Gegenwärtig sorgt der Fall des krisengeschüttelten Automobilzulieferers Schefenacker AG für Aufregung, der mit entsprechender Absicht neuerdings in Portchester/Hampshire firmiert.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte an, das deutsche und britische Insolvenzrecht rechtsvergleichend überprüfen zu lassen. Wenn es Änderungsbedarf gebe, dann werde sie die Insolvenzordnung überarbeiten.

In den Augen von Experten gilt das britische Sanierungsrecht als flexibler und berechenbarer als das deutsche. Problematisch am deutschen Insolvenzrecht sei vor allem, dass die Gläubiger nicht hinreichend eingebunden seien, sagte Piepenburg. Schon im Vorverfahren müssten die Gläubiger einbezogen sein.

Das gelte vor allem für die Auswahl des Insolvenzverwalters. Der wird in Deutschland durch den Insolvenzrichter bestimmt, und zwar nach bislang weitgehend unklaren Kriterien. Insbesondere müsse den Gläubigern mehr Einfluss auf die Verwalterbestellung eingeräumt werden. In der Praxis seien die Insolvenzrichter meist unwillig, sich bei der Bestellung von den Unternehmen oder Gläubigern hineinreden zu lassen.

Die Qualität der Insolvenzverwaltung in Deutschland ist ohnehin ins Gerede gekommen. Die langjährige Sitte, dass jeder Insolvenzrichter nach dem Prinzip des „closed shop“ seine bevorzugten Insolvenzverwalter nach eigenem Gusto benennt, ist 2004 vom Bundesverfassungsgericht beendet worden. Seither sind die Klagen eher angeschwollen: Die Zahl der Insolvenzverwalter ist explodiert, die Kriterien für ihre Benennung aber immer noch völlig unklar. Eine Kommission, in der die Insolvenzverwalter-, Justiz- und Gläubigerverbände vertreten sind, erarbeiten gerade Richtlinien, die die Benennung transparenter und kontrollierbarer machen soll. Im April soll das Ergebnis vorliegen.

Piepenburg forderte ferner, dem Insolvenzverwalter auch den Zugriff auf die Gesellschaftsanteile zu ermöglichen. In der Praxis ergebe sich häufig der Fall, dass die Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten, um die Sanierung des Schuldners zu fördern. Wenn sich dessen Aktienkurs daraufhin erhole, führe dies beim Verkauf dazu, dass die Aktionäre „die Hand aufhalten“, klagte Piepenburg. „Das ist für die Gläubiger unerträglich.“
Quelle: HB
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 25.März 2007 9:51    Titel: Antworten mit Zitat

Insolvenzverwalter könnten Milliarden retten

Schlechte Noten für Insolvenzverwalter: Nach Erkenntnissen des Insolvenzexperten Hans Haarmeyer könnten jährlich 100 000 Stellen und bis zu neun Milliarden Euro gerettet werden, wären die Verwalter qualifizierter. Mittlerweile schaltet sich auch die Politik ein: Nun werden strengere Richtlinien für die Vorauswahl gefordert.

Bis zu 100 000 Arbeitsplätze und Forderungen in Höhe von neun Milliarden Euro könnten jedes Jahr gesichert werden, wenn qualifizierte Insolvenzverwalter zum Einsatz kämen. Das ist das Ergebnis einer noch nicht veröffentlichten Studie des prominenten Insolvenzexperten Professor Hans Haarmeyer.

2006 meldeten nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes 30 562 Unternehmen Insolvenz an, die Ansprüche der Gläubiger summierten sich auf 33 Mrd. Euro. Den weitaus größten Teil ihrer Forderungen müssen die Gläubiger abschreiben. Denn die Quote zur Befriedigung dieser Ansprüche beträgt in der Regel nur drei bis fünf Prozent.

Dagegen holt ein guter Insolvenzverwalter nach Haarmeyers Erkenntnissen das Doppelte für die Gläubiger heraus. Hervorragende Verwalter erreichen sogar Durchschnittsquoten von mehr als 20 Prozent.

Ähnlich ist es bei den Arbeitsplätzen. Im vergangenen Jahr fielen etwa 340 000 Stellen Insolvenzen zum Opfer. Hätten alle Verwalter sehr gut oder hervorragend gearbeitet, so Haarmeyer, wären 80 000 bis 100 000 Jobs gerettet worden. „Die Auswahl des Insolvenzverwalters ist oftmals die Schicksalsfrage des Unternehmens“, sagt der Wissenschaftler. „Der volkswirtschaftliche Gewinn einer Qualitätsoffensive wäre enorm.“

Der Markt für Insolvenzverwaltungen ist hart umkämpft, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2004 so genannte geschlossene Listen bei den Amtsgerichten verboten hat. Jetzt kann sich jeder Verwalter bei allen Gerichten bewerben. Ergebnis: Auf dem deutschen Markt tummeln sich etwa 1 800 Insolvenzverwalter. Noch vor wenigen Jahren waren es nur 400. „Der Insolvenzrichter benötigt trennscharfe Auswahlkriterien, um die Spreu vom Weizen zu scheiden“, fordert deshalb der Hamburger Amtsrichter Frank Frind. Das Amtsgericht Hannover testet bereits „Leitungsfähigkeit und Erfolg“ seiner Bewerber mit einem sechsseitigen Fragebogen.

Angelehnt ist der Fragebogen an Vorgaben Haarmeyers. Der hat nach Auswertung von 100 Interviews mit Verwaltern, Richtern und Gläubigern sowie 280 Insolvenzakten aus den letzten fünf Jahren ein Ratingverfahren für Insolvenzverwalter entwickelt. Diese freiwillige Zertifizierung soll es den Amtsgerichten erleichtern, qualifizierte Verwalter herauszufiltern.

Auch das Verfassungsgericht hat in mehreren Urteilen 2006 einen „Qualifikationsnachweis mit strengsten Anforderungen und eine engmaschige Qualitätskontrolle der einzelnen Verwalter“ gefordert. Die höchsten Richter forderten Wissenschaftler und Praktiker auf, ein „schlüssiges Konzept“ mit Eignungskriterien zu entwickeln. Den Gesetzgeber sehen sie – vorerst – nicht in der Pflicht.

Das sieht der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) anders. Der Gesetzgeber müsse eine Beschränkung der Listen durch die Gerichte wieder zulassen, „damit die Qualität der Verwaltertätigkeit gewährleistet ist“, sagt VID-Vorsitzender Siegfried Beck. Allerdings: Auch Beck fordert „verlässliche Qualitätskriterien“ bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern „nach dem Prinzip der Bestenauslese“.

Kriterien für professionelle Insolvenzverwaltung sind neben einer Arbeitsplatz- und Gläubigerbilanz auch der Umgang mit dem Firmenvermögen. Eine gute Treuhänderschaft kommt laut Haarmeyer mit 40 Prozent Verwaltungskosten an dem verteilungsfähigen Vermögen aus. Es gibt aber auch Verwalter, die 70 Prozent dafür verbrauchen.

„Verschleudert“ werde oft auch Vermögen beim Eintreiben von ausstehenden Forderungen der insolventen Firma. Manche Verwalter verkaufen einfach die offenen Rechnungen an professionelle Aufkäufer. Dafür erzielen sie aber oft noch nicht einmal 15 Prozent der ursprünglichen Beträge. Haarmeyer hält solche Quoten für pflichtwidrig. Denn gute Insolvenzmanager trieben wenigstens 30 Prozent, sehr gute mehr als 50 Prozent aller Forderungen ein.

Mittlerweile schaltet sich auch die Politik ein: Nordrhein-Westfalen will noch im Frühjahr im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren einbringen (Gavi). NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) will qualitative Mindeststandards für die Tätigkeit der Gerichte festlegen und die Gläubiger stärker in die Verfahren einbeziehen. Der Grund: „Die Gläubiger gestalten selten das Verfahren aktiv mit oder üben kaum eine Kontrollfunktion gegenüber den Insolvenzverwaltern aus“, sagte Müller-Piepenkötter.
Quelle: HB
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