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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 28.Feb 2007 10:00 Titel: Insolvenztourismus nach dem wirtschaftlichen Tod! |
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| Zitat: |
Besprechung der Insolvenzänderungen im Bundestag in September!
Insolvenztourismus nach dem wirtschaftlichen Tod!
von Anne Koark
Unternhemensinsolvenzen Deutschland Anne Koark Insolvenz und Insolvent und trotzdem Erfolg
Das Bundesjustizministerium will in September einen Entwurf für ein neues Insolvenzrecht vorlegen. Dieses beinhaltet u.a. folgende Punkte:
* Das Entschuldungsverfahren soll 8 und nicht mehr 6 Jahre dauern
* Die Gerichtsgebühren sollen vorab bezahlt werden
* Der Zwangsvollstreckungsschutz dauert 3 Monate
Circa 8 Prozent aller Haushalte Deutschlands gelten als insolvent. Täglich fallen private Unternehmer in dieser Sparte. Der Rückstau der Leute, die Insolvenz nicht anmelden können, da sie bei den staatlichen Schuldnerstellen keinen Termin aufgrund der Wartezeiten von bis zu 18 Monaten bekommen, ist enorm. Und nun soll selbst der wirtschaftliche Tod unbezahlbar werden.
Wieder nimmt der Staat einen Vorrangstatus. Erst bekommt der Staat die Gerichtsgebühren und danach kann man überlegen, was die Gläubiger bekommen können. Dabei schmerzen die circa 70 Millionen Euro Gerichtsgebühren jährlich, weil die öffentlichen Haushalte immer knapper werden. Warum? Weil es der Wirtschaft nicht gut geht! Mit weniger Firmen und weniger Jobs können eben weniger Steuergelder bezahlt werden. Bei den geplanten Neuregelungen sollen nun die Schuldner unten gehalten werden, in der Annahme sie hätten mit Absicht Gläubiger schädigen wollen. Wo ist das Prinzip der Unschuld bis bewiesen ist, dass man schuldig ist? Natürlich sollen kriminelle Schuldner aus dem Weg geräumt werden. Bedeutet dies aber, dass diejenigen, die bis zum letzten gekämpft haben, und es nicht geschafft haben, nie wieder auf die Füße kommen sollen. Und wie bitte sollen sie dann Geld für die Gläubiger erwirtschaften können, gleichzeitig die viel bekundete Verantwortung für ihre spätere Rente übernehmen und dem Staat nicht zu Last fallen. Was bedeutet die Verlängerung des Entschuldungsverfahrens für den Geldkreislauf? Wenn die Menschen nie Geld haben, werden sie nämlich nie Geld ausgeben und dies wird der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zufügen. Uns gehen dann die Kunden aus! Zudem werden die Leute spätestens im Alter dem Staat zu Last fallen, weil sie keine Vorsorgen treffen konnten. Und dies alles wird aus dem öffentlichen Haushalt gestemmt werden müssen.
Während in anderen Ländern die Entschuldungszeiten verkürzt werden, so beispielsweise Frankreich, in dem eine Insolvenz bis zu 18 Monaten dauert, oder England, die vor kurzem die Entschuldungszeit auf 1 Jahr reduziert hat, will Deutschland die Entschuldungszeit auf 8 Jahre verlängern. Damit boomt eine neue Branche – Insolvenztourismus!!!!! Mit dem üblichen Stigma können wir natürlich dieses so bewerten, dass die Schuldner sich ihrer Pflichten entziehen. Oder wir können verstehen, dass ein Mensch dem Staat nicht zu Last fallen will, sondern weiterarbeiten und auch überleben, was zu allerletzt auch im Sinne der Gläubiger ist. Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn verdienen Restarter, d.h. Gründer nach einer erlebten Insolvenz, mit ihren neuen Unternehmen und Selbständigkeiten 11 – 18 % mehr als Erstgründer! Nur schade, dass die meisten dieser Neustarts im Ausland stattfinden werden, weil man in Deutschland es übersehen hat, einen internationalen Vergleich der Handhabungen stattfinden zu lassen. Somit gehen uns die Gewinne der Neuunternehmen und deren arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen alle verloren. Nicht genug – die Existenzgründungen in Deutschland werden natürlich auch parallel zurückgehen, da die innovativen Menschen vor Angst vor den möglichen Folgen eines Scheiterns gar nicht erst hier gründen wollen. Es lebe Walt Disney, der mit seinem Restart Mickey Maus zum Welterfolg machte und Bill Gates, der sagte: „Es ist in Ordnung, den Erfolg zu feiern, aber es ist viel wichtiger, auf die Lektionen des Scheiterns zu hören. Und es lebe der innovative Unternehmer, der trotz allen Widrigkeiten Arbeitsplätze durch Innovation schafft! Nur hoffen wir, dass diese Änderungen nicht dazu führen werden, dass er seine wirtschaftliche Heimat in anderen Ländern suchen wird, in dem das Bild des Unternehmers bei weitem viel besser ist und in dem man zum Leichenkeller des Unternehmertums nicht durch das Scheitern gehören muss, sondern bei einer nicht kriminellen Insolvenz eine zweite Chance bekommt, die leider derzeit in Deutschland nicht abzusehen ist! |
QUELLE |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 1.März 2007 0:01 Titel: |
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Hallo,
ich weiß nicht wann Frau Koark - über deren Wissen über die Insolvenz man sehr geteilter Meinung sein kann - diesen Beitrag geschrieben hat, aber es ist schon beschlossen, dass dieses "8-Jahre-Modell" nicht in die Realität umgesetzt wird. Somit also ein alter Hut.
MfG
ThoFa |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 1.März 2007 9:21 Titel: |
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| ThoFa hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
... es ist schon beschlossen, dass dieses "8-Jahre-Modell" nicht in die Realität umgesetzt wird. Somit also ein alter Hut.
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Erfreuen Sie uns mit Ihren Wissen.
Welches Modell wird umgesetzt und was beinhaltet dieses? |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 1.März 2007 9:30 Titel: |
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@ThoFa
natürlich ist bekannt, dass die 8-Jahresregel begraben wurde.
Natürlich ist der Artikel alt und überholt. Was aber dennoch
lesenwert ist - ist der Rest des Artikels.
Im Übrigen ist es verständlich, dass alle die gegen eine Insolvenz-
beantragung im Ausland argumentieren, die hier in Deutschalnd an
einer hiesigen Insolvenzbegleitung verdienen. Das Trifft auch für @ThoFa zu.
uranus |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 2.März 2007 0:09 Titel: |
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Hallo,
@ww nutzen Sie doch einfach die üblichen Suchmaschinen
@uranus öhm hab doch gar nichts geschrieben über Insolvenz im Ausland ?
MfG
ThoFa |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
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Verfasst am: 22.März 2007 8:16 Titel: |
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Wo der Insolvenztourismus blüht
Nicht umsonst steht auf dem gestern begonnenen 4. Deutschen Insolvenzrechtstag die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts auf der Agenda ganz oben. Die Schuldner suchen sich immer neue Schlupflöcher, die Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen.
Längst bieten in- und ausländische Beraterfirmen im Internet ihre Dienste an, um den Insolvenzflüchtlingen bei Wohnungssuche, Behördenanmeldungen und der Anwaltssuche unter die Arme zu greifen.
So heißt es etwa auf den Seiten von » Frankreich-insolvenz.de: „Droht private Insolvenz? ... Der von uns aufgezeigte Weg entschuldet Sie durch ein in Frankreich durchgeführtes und in Deutschland anerkanntes EU-Insolvenzverfahren in nur 12 - 18 Monaten.“ Und unter einer Internetadresse gibt es ein Komplettpaket für 990 Euro.
Für England versprechen die Berater eine Schuldenbefreiung nach maximal zwölf Monaten. Neben dem Wohnsitzwechsel auf die Insel empfehlen die Schlepper insolventen Deutschen, dort zugleich eine Limited zu gründen. Das sei vor allem für Freiberufler interessant, weil sie dann als Angestellte ihrer eigenen Gesellschaft ohne Gläubigerzugriff weiter Geld verdienen könnten.
Diese und weitere Angebote haben sich unter deutschen Pleitiers natürlich längst herumgesprochen. „Ja, die Insolvenzflucht nimmt zu“, sagt Gerrit Hölzle, Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Das merke er daran, dass ihn vermehrt die Steuerberater der insolventen Verbraucher kontaktierten, um sich im französischen Insolvenzrecht beraten zu lassen. „Das ist allerdings mit meinem Berufsbild als Insolvenzverwalter nicht in Einklang zu bringen“, blockt Hölzle Anfragen konsequent ab.
Keine Bedenken hat dagegen die französische Anwältin Emelie Wider. „Offizielle Zahlen darüber, wie viele Deutsche ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegt haben, gibt es nicht.
Aber es dürften mehr als 500 sein – Tendenz steigend“, schätzt Wider. Sie hat gerade einen Deutschen in der Berufungsinstanz eines Insolvenzgerichts in Metz durchgeboxt. Dieser war im Mai 2005 nach Frankreich gezogen, nachdem er sich mit ostdeutschen Immobilien verspekuliert und Schulden über fünf Mill. Euro angehäuft hatte. Doch seinen Insolvenzantrag wollte das Gericht erster Instanz in Metz nicht akzeptieren. Begründung: Der Schuldner habe trotz Wohnsitzwechsels seinen Lebensmittelpunkt nicht in Frankreich, sondern nach wie vor in Deutschland.
„Natürlich haben die Franzosen kein großes Interesse an dem einsetzenden Insolvenztourismus und prüfen deshalb scharf“, berichtet der Oldenburger Insolvenzrichter Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer. Prinzipiell sei es aber so, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich für deutsche Gerichte bindend sei. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits 2001 entschieden (Az.: IX ZB 51/00). „Grundsätzlich muss man die unterschiedlichen Rechtssysteme akzeptieren. Während die Franzosen vor der Insolvenzeröffnung eingehend prüfen, ob sich die Schuldner in der Vergangenheit redlich verhalten haben und bei einem positiven Ergebnis sofort entschulden, müssen sich insolvente Verbraucher in Deutschland über die sechsjährige Wohlverhaltensperiode bewähren, bis ihnen das Privileg einer Entschuldung zuteil wird“, sagt Heyer.
So liberal das französische Insolvenzrecht im internationalen Vergleich zunächst erscheint – auf deutsche Insolvenztouristen haben sich die Richter erster Instanz vor allem in den grenznahen Departements mittlerweile eingestellt. So lassen sie sich nicht nur den Mietvertrag vorlegen, sondern auch Strom-, Wasser-, Heizkosten- und Telefonabrechnungen. Wer dann in den Wintermonaten überhaupt nicht geheizt hat, von dem nehmen die Gerichte an, dass er sich gar nicht in Frankreich aufgehalten hat. „Einige Richter kontrollieren sogar die geführten Telefonate anhand der Einzelverbindungsnachweise.
Kommt dabei heraus, dass der Schuldner fast ausschließlich nach Deutschland telefoniert hat, gehen die Richter davon aus, dass der Lebensmittelpunkt eben nicht in Frankreich liegt“, warnt Emelie Wider. In Straßburg sollen die Richter mittlerweile derart streng prüfen, dass erstinstanzlich kaum mehr ein deutscher Insolvenzflüchtling anerkannt wird. Das dann erforderliche Berufungsverfahren verzögert die erhoffte schnelle Entschuldung enorm. Und für insolvente Verbraucher, die in Deutschland noch im Grundbuch eingetragen sind, dürfte der Frankreich-Aufenthalt ohnehin wenig Sinn ergeben. Der Grund: Der französische Insolvenzverwalter muss die Immobilie zuerst veräußern, bevor das Gericht die Entschuldung ausspricht. Und das kann dauern.
Bei masselosen Verbraucherinsolvenzen ist eine kurzfristige Entschuldung in Frankreich aber durchaus realisierbar. Das Nachsehen haben dann die deutschen Gläubiger, die mit ihren Forderungen ausfallen. Rechtsanwalt Christoph Poertzgen aus dem Kölner Büro der Sozietät Linklaters rät den Gläubigern gleichwohl, nachzuhaken. „Soweit in diesem Zusammenhang Vermögenswerte ins Ausland transferiert werden, könnten Gläubiger grundsätzlich mit Hilfe einstweiligen Rechtsschutzes bzw. dem Anfechtungsgesetz ihre Vermögensinteressen sichern – soweit sie denn rechtzeitig von den Umzugsbestrebungen ihres Schuldners erfahren.“ Wer seinen Wohnsitz nach Frankreich oder England verlege, mache sich verdächtig. „Gläubiger, denen die Adressänderung mitgeteilt wird, sollten prüfen, ob sie kurzfristig in Deutschland einen Insolvenzantrag stellen können. Auf diese Weise bewahren sie sich zumindest noch die Chance, dass das Insolvenzverfahren doch in Deutschland eröffnet wird.“
Quelle: Marcus Creutz/HB |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 22.März 2007 11:04 Titel: |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
Wo der Insolvenztourismus blüht
Kommt dabei heraus, dass der Schuldner fast ausschließlich nach Deutschland telefoniert hat, gehen die Richter davon aus, dass der Lebensmittelpunkt eben nicht in Frankreich liegt“, warnt Emelie Wider. |
Nett was diese Schreiberlinge alles so von sich geben. Ich kommentiere
dies mal mit "dümmlich", "inkompetent" und mit "Effekthascherei"!
Als wenn die Telefonrechnung das einzige Kriterium sei. Es könnte sogar eine
Konstruktion denkbar sein, in welcher jemand nicht fast, sondern ausschließ-
lich mit Deutschland telefoniert und der Lebensmittelpunkt ist dennoch im
jeweiligen Land der Insolvenzeröffnung...
Der zahlungsunfähige Schuldner wohnt in London (hier war zwar nicht von L.
die Rede aber ist gleiche Situation) hat sich einen Job Mc Doof besorgt, aber
weil er jeden Tag seine Mutter in Dortmund anruft, steht alles auf dem Spiel?!?
Weil er ja soooo unredlich ist!!!!! Der Insolvenztourist - der Böse!!
Leute, lasst Euch von solchen Sprüchen nicht irre machen. ES FUNKTIONIERT!!
uranus
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 22.März 2007 15:28 Titel: |
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hallo,
....Zeigt sich dann, wenn es vorbei ist....und nicht vorher!....und nicht für jeden pauschal!
Liebe Insolvenztouristen!
Macht erst mal eure Erfahrungen, bevor Ihr alle in's Jubelhorn tutet. Und selbst wenn es bei einigen funktioniert, bedeutet das noch lange nicht, daß jeder Fall gleich ist.
Und ich rede hier nicht von dem "normalen Kleinschuldner", welcher meint, mit seinen 50.000.- Schulden dringend in England oder Frankreich, mit einem durchschnittlichen finanziellen Aufwand von ca. 500.- bis 1000.- pro Monat eine "Schnäppcheninsolvenz" durchziehen zu müssen - eben weil es im Internet "so steht".
Ich habe mir bei dem obigen Pressebeitrag ein Schmunzeln nicht verkneifen können. Und wenn man sich die Bestrebungen, besonders in unserem Nachbarland anschaut, kann daraus ein herzhaftes Lachen werden.
Grüße
Gundel |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 22.März 2007 17:49 Titel: |
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| Gundel hat folgendes geschrieben:: |
hallo,
Liebe Insolvenztouristen!
bla bla bla |
Du schmunzelst, ich versuche mir eine Frage zu beantworten.
Nämlich, ist das nun Polemik die du bringst - oder gar Demagogie??
So hat jeder seine Probleme.
OK, ich mach mich schon vom Acker!!
Gruß vom bösen Touri uranus
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 23.März 2007 8:53 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
Nämlich, ist das nun Polemik die du bringst - oder gar Demagogie??
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Schon mal was von "Wissen", "Erfahrung" und "gesundem Menschenverstand" gehört?
Wie Sie vielleicht gemerkt haben, habe ich in meinen letzten Beiträgen immer auf die verschärften Bedingungen und auf die noch stärkeren Kontrollen hingewiesen - und deshalb zur besonderen Sorgfalt angemahnt.
Unabhängig davon, daß die Bedingungen aufgrund des Mißbrauchs, zukünftig sicherlich nicht einfacher werden.
Aus diesem Grunde kann ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen - so einfach, wie es hier propagiert wird, ist es eben nicht immer.
| Zitat: |
OK, ich mach mich schon vom Acker!!
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Ich dachte Sie seien schon lange weg?
grüße
gundel |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 23.März 2007 9:51 Titel: |
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@ Gundel
Ursprünglich dachte ich ja, du hättest an einer intellektuellen Diskussion
Interesse. Da ist dann gelegentlich eine Polemik in Form von Überzeichnung
und Überspitzung durchaus angebracht und gestattet. Welchen Informations-
wert es hat, dass das ganze Forum wissen muss, dass du schmunzelst
frage ich mich immer noch. Du wirst nicht müde, gegen die Möglichkeit der
Insolvenzeröffnung in England/Wales zu wettern. Wir wissen, dass du mit
Insolvenzbegleitung in Deutschland deine Brötchen verdienst. Das ist auch
OK. An ausländischen Insolvenzen verdienst du halt nicht. Also versuchst
du permanent mit dem Hilfsmittel der Demagogie Stimmung gegen eine
Insolvenzdurchführung im Ausland zu schüren. Wir kennen deine Meinung.
Sofern du es noch nicht gemerkt hast, hier sind Menschen im Forum, die
sich über die Möglichkeit der ausländischen Insolvenz austauschen.
Welchen Zweck verfolgst du also mit deiner permanenten Art ständig aus
der Hüfte zu schießen. Wie gesagt - Deine Meinung kennen wir. Du trägst
nicht einmal dazu bei, dass wir uns weiterentwickeln. Also lade doch
deinen Frust, den du während deiner Arbeitszeit hier von dir gibst, woanders
ab.
Übrigens, es ist auch völlig unerheblich ob du dachtest dass ich hier, dort oder
woanders bin. Oder wolltest du damit besonders witzig erscheinen??
Na ja, ist halt bezeichnend für dich.
Schade, dass nicht wirklich substantielles von dir kommt.
uranus |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 23.März 2007 16:23 Titel: |
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Hallo,
werter uranus,
ich wusste gar nicht, daß wir beide uns so nahe stehen, daß wir uns bereits duzen.....
nun ja....
Ihren Äußerungen entnehme ich, vor allem an der momentan sehr niedrigen "Reizschwelle", daß Ihnen kritische Stimmen nicht "genehm" sind....
Sei's drum.....
| Zitat: |
| Welchen Informationswert es hat, dass das ganze Forum wissen muss, dass du schmunzelst frage ich mich immer noch. |
Da der Admin bislang keinen Anstoß an meinem Schmunzeln hatte, sehe ich wenig Grund, meine Gemütsregung nicht allen kundzutun.
eben Geschmackssache......
| Zitat: |
Wir wissen, dass du mit
Insolvenzbegleitung in Deutschland deine Brötchen verdienst. |
Fragen:
-Wer ist wir?
-Wer weiß?
-Was verstehen Sie unter "Insolvenzbegleitung"
Ich kann Ihnen versichern, daß ich keinenfalls mit "Insolvenzbegleitung" meine Brötchen verdiene, eher das Gegenteil ist der Fall.
Haben Sie vielleicht einmal ein bißchen weiter gedacht?
Nein, wahrscheinlich nicht!
Frust frißt Hirn.......
| Zitat: |
| An ausländischen Insolvenzen verdienst du halt nicht |
Im Gegenteil!
| Zitat: |
| Also versuchst du permanent mit dem Hilfsmittel der Demagogie Stimmung gegen eine Insolvenzdurchführung im Ausland zu schüren. |
Wohlmeinende Ratschläge und durchaus akzeptable Kenntnisse, gewürzt mit einem Schuß "Sarkasmus" sind keine Demagogie.....
| Zitat: |
Sofern du es noch nicht gemerkt hast, hier sind Menschen im Forum, die
sich über die Möglichkeit der ausländischen Insolvenz austauschen.
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Wenn darunter verstanden wird, im Sinne eines hilflosen "Debattierclubs" sich die triste Welt etwas bunter zu malen....Tun Sie das!
Aber Sie sollten sich vor Augen führen, daß es auch andere, vielleicht noch unbedarftere Menschen gibt, welche anhand Ihrer blumigen Ausführungen der Meinung sind, Insolvenzflucht ins Ausland sei eine Kaffeefahrt nach Oer-Erkenschwick. Und diese Menschen denken, anhand Ihrer Ausführungen, daß Sie ein "Fachmann" auf diesem Gebiet seien - und versuchen es Ihnen gleichzutun. Die Folgen möchte ich mir gar nicht ausmalen. Wie Sie mir sicherlich bestätigen können, kennen auch Sie persönlich noch nicht die Folgen (angenehm oder unangenehm).
Und wie Sie vielleicht mittlerweile auch gemerkt haben, ist es gar nicht so einfach, wie es in Foren von selbsternannten Spezialisten gerne lautstark propagiert wird - und vor allem gar nicht so billig!
Ich habe prinzipiell nichts gegen die Insolvenz im Ausland - ich habe etwas gegen den Mißbrauch.
Vorschlag von mir:
Machen Sie doch einfach mal "Ihr Ding". Und dann schildern Sie uns, nach einem oder anderhalb Jahren, wenn Sie wieder zurück in Deutschland sind, daß es toll gelaufen ist.
| Zitat: |
Du trägst
nicht einmal dazu bei, dass wir uns weiterentwickeln. |
Vielleicht doch, indem andere sich erst sehr sorgfältig informieren und sich dann doch besser gegen eine ausländische Insolvenz entscheiden.
| Zitat: |
| Übrigens, es ist auch völlig unerheblich ob du dachtest dass ich hier, dort oder woanders bin. Oder wolltest du damit besonders witzig erscheinen?? |
Ich zitiere:
| Zitat: |
OK, ich mach mich schon vom Acker!!
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Bereits mehrfach hatten Sie die Aussage getätigt, daß Sie sich jetzt nicht weiter in diesem Forum äußern könnten, da Sie sich ja auf nach England machen würden.
Aus diesem Grunde meine Frage, welche eher als Erstaunen zu werten ist, daß Sie immer noch "da sind".
Also ich dachte, Sie seien bereits in britischen Gefilden und würden bereits das Absingen der britischen Hymne üben......
Geht doch alles nicht so schnell....oder?
Übrigens, die obigen Formulierungen sind eher "sarkastisch"
grüße
gundel |
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ly3 Specialist
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 107 Wohnort: London
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Verfasst am: 7.Jun 2007 11:28 Titel: |
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| Zitat: |
Aber Sie sollten sich vor Augen führen, daß es auch andere, vielleicht noch unbedarftere Menschen gibt, welche anhand Ihrer blumigen Ausführungen der Meinung sind, Insolvenzflucht ins Ausland sei eine Kaffeefahrt nach Oer-Erkenschwick. Und diese Menschen denken, anhand Ihrer Ausführungen, daß Sie ein "Fachmann" auf diesem Gebiet seien - und versuchen es Ihnen gleichzutun. Die Folgen möchte ich mir gar nicht ausmalen. Wie Sie mir sicherlich bestätigen können, kennen auch Sie persönlich noch nicht die Folgen (angenehm oder unangenehm).
Und wie Sie vielleicht mittlerweile auch gemerkt haben, ist es gar nicht so einfach, wie es in Foren von selbsternannten Spezialisten gerne lautstark propagiert wird - und vor allem gar nicht so billig!
Ich habe prinzipiell nichts gegen die Insolvenz im Ausland - ich habe etwas gegen den Mißbrauch.
Vorschlag von mir:
Machen Sie doch einfach mal "Ihr Ding". Und dann schildern Sie uns, nach einem oder anderhalb Jahren, wenn Sie wieder zurück in Deutschland sind, daß es toll gelaufen ist.
Ich zitiere:
gundel |
Sehr geehrte Gundel,
wenn Sie meine Veröffentlichungen hier im Forem etwas mitverfolgt haben sollten, dann wissen Sie, dass ich Ihnen in vielen Punkten recht gebe aber auch aus meiner jetzigen Erfahrung heraus (ich habe meine englische Insolvenz mit Erfolg durchgeführt) auch widersprechen muss.
Natürlich kann man aus der englischen Insolvenz eine Kaffefahrt machen:- aber wie wir ja wissen, steht nach jeder Kaffefahrt der Kauf eines vollkommen überteuerten Produktes an. Diese UK Insolvenzkaffefahrten werden ja auch hier in dem Forum angeboten.
Es gibt aber auch genau das Gegenteil. Das sind diejenigen die meinen, dass man hier in der UK ein "Massenlager" von Insolvenzlern aufschlägt und dann mal eben nach einem Monat hier die Inso einreicht und dann sofort wieder nach Deutschland abreist. "Glücklich sind die Unwissenden, denn sie wissen nicht was sie tun". Distanzieren Sie sich von solchen "Fachleuten". Ich habe es getan.
Wer Heute zu bei dem "Court of Justice" seine Insolvenz einreicht, muss beschwören, dass er in den letzten 6 Monaten überwiegend in der UK gelebt hat.(LMP) Dazu muss ich wohl nichts mehr sagen?
MfG LY3 |
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AndreasUK Newbie
Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 25 Wohnort: UK
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Verfasst am: 15.Jun 2007 12:54 Titel: |
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[quote="ly3"]
| Zitat: |
Wer Heute zu bei dem "Court of Justice" seine Insolvenz einreicht, muss beschwören, dass er in den letzten 6 Monaten überwiegend in der UK gelebt hat.(LMP) Dazu muss ich wohl nichts mehr sagen?
MfG LY3 |
Und wer in England der Perjury ueberfuehrt wird, macht dann ganz schnell mal 3 Jahre Urlaub auf (Englischen) Staatskosten.
Dazu kommt dann noch, dass die Bankruptcy Petion abgelehnt wird (was auch NACH der Eroeffnung jederzeit passieren kann, wenn entsprechende Informationen bekannt werden).......
....damit wird dann die RSB versagt....UND....um die Sache rund zu machen...hat man sich dann auch gleich die Chance auf ein weiteres Verfahren (egal wo innerhalb der EU) auf mind. 10 Jahre verbaut.
Also, alle, die mal eben rueberfliegen und mit der 6-Monatsregel all zu kreativ verfahren sollten vorher Ihre Hausaufgaben machen. |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 29.Jun 2007 8:16 Titel: |
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| ly3 hat folgendes geschrieben:: |
Wer Heute zu bei dem "Court of Justice" seine Insolvenz einreicht, muss beschwören, dass er in den letzten 6 Monaten überwiegend in der UK gelebt hat.(LMP) Dazu muss ich wohl nichts mehr sagen?
MfG LY3 |
Das bedeutet im Umkehrschluß, dass "ich" lediglich 3 Monate plus ein Tag in England sein muss, um dann einen Insolvenzantrag stellen zu dürfen?! Es geistert immer wieder die Behauptung im Internet herum, dass man mindestens 6 Monate in England den Lebensmittelpunkt haben muss. |
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ly3 Specialist
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 107 Wohnort: London
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Verfasst am: 29.Jun 2007 9:50 Titel: Falsch!!!Sie müssen innerhalb von den 6 Monaten 93 Tage in |
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| WillyWichtig hat folgendes geschrieben:: |
Das bedeutet im Umkehrschluß, dass "ich" lediglich 3 Monate plus ein Tag in England sein muss, um dann einen Insolvenzantrag stellen zu dürfen?! |
Sie müssen innerhalb von den 6 Monaten 93 Tage in England anwesend sein. Ob sie das an einem Stück bewerkstelligen oder auf die 6 Monate verteilen ist dabei egal. D.h., sie müssen für wenigstens 6 Monate eine Wohnstätte in England nachweisen können. Aber auch nach diesen 6 Monaten sollten sie eine „ladungsfähige“ Englische Adresse und Telefon besitzen.
Grüße LY3 |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 29.Jun 2007 10:25 Titel: |
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@ly3
Mein ich doch.
Wie Sie bereits schrieben:"Ich muss von den letzten 6 Monate mind. 93 Tage in England meinen Lebensmittelpunkt haben!"
Das heisst für mich, sollte ich "meine" letzten 6 Monate betrachten, dass ich "nur" 93 Tage in England sein muss, was ich auch beschwören würde.
Ich kann nirgends nachlesen, dass "ich" seit 6 Monate in England sein muss und davon überwiegend meinen Lebensmittelpunkt (93 Tage) in England habe.
Oder anders ausgedrückt: "Ich kann von den letzten 6 Monaten (180 Tagen), 87 Tage in meiner Finka auf Malle verbringen, reise sodann nach England und bilde meinen Lebensmittelpunkt in England für 93 Tage und kann beschwören, dass ich den überwiegenden Teil der letzten 6 Monate in England bin/war.
MfG, WillyWichtig |
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ly3 Specialist
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 107 Wohnort: London
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Verfasst am: 2.Jul 2007 8:12 Titel: "Rechtstourismus" |
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| WillyWichtig hat folgendes geschrieben:: |
@ly3
... bilde meinen Lebensmittelpunkt in England für 93 Tage und kann beschwören, dass ich den überwiegenden Teil der letzten 6 Monate in England bin/war.
MfG, WillyWichtig |
... das was hier beschrieben wurde ist dann der legale/ illegale "Rechtstourismus", der großes Potential zum Scheitern der Insolvenz inne hat!!!!
MfG LY3 |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 2.Jul 2007 15:18 Titel: |
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@ly3
Es ist NICHT illegal.
Ich lese lediglich Ihre Informationen und erkenne daraus, dass ich die von mir beschriebene Möglichkeit habe "nur" 93 Tage in England anwesend zu sein.
Für mögliche Nachfragen des OR/Gerichts kann ich eine Büroserviceadresse angeben, an welche mir meine Post zugesendet werden kann, incl. Telefon.
Also alles völlig LEGAL.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so bitte ich um detaillierte Argumentation, mit rechtsverbindlichen Hintergrund incl. Quellennachweis, falls ich mich irren sollte.
Aber, wie geschrieben. Ich lese und folgere daraus "nur" mein Beschriebenes.
MfG, WillyWichtig |
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ly3 Specialist
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 107 Wohnort: London
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Verfasst am: 3.Jul 2007 16:14 Titel: Alles legal |
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| WillyWichtig hat folgendes geschrieben:: |
@ly3
Es ist NICHT illegal.
MfG, WillyWichtig |
... ich habe auch nichts anderes behauptet. Trotzdem vorsicht mit dem Insolvenztourismus, sonst kann das schnell solche Formen annehmen:
http://www.1st-central-consulting.eu/pdf/Insolvenztourismus.pdf
MfG LY3 |
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