Was passiert eigentlich, wenn sich kurz vor dem Schluss-
termin herausstellt, dass das Gutachten zu Unrecht die
NL-Insolvenz festgestellt hatte, weil der Nachlass nur zu
1/3tel für die Forderung des einzigen Nachlassgläubigers
als Gesamtschuldner haftete?
Dies stellte der Rpfl. durch einen Zufall fest. Das Nachlass-
insolvenzverfahren war eröffnet worden mit üb. € 50.000
cash auf Konto bei € 86.000 nur eine Verbindlichkeit.
Der Gläubiger war im Verfahren verstorben u. dessen Erben
wussten nicht Bescheid sowenig wie die Schuldnererben. Die
anderen 2 Gesamtschuldner neben dem Nachlass hatten
natürlich geschwiegen u. hofften, so diese Verbindlichkeit
"ewig" los zu sein, immerhin Betrag rd. € 86.000! Sinnigerweise
ist einer der 2 "Schweigsamen" mehrfacher Millionär, an den
die Forderung wohl erst zu richten war!
Sachen gibt´s u. was meint Ihr? Die Sache ist
brandaktuell.
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