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Josefine Newbie
Anmeldungsdatum: 29.09.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 5.Feb 2006 16:32 Titel: Kann man die Pfändungsgrenzen heraufsetzen lassen? |
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Folgendes:
mein Liebster ist in der Wohlverhaltensphase-
wir sind nicht verheiratet.
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe (8 + 10) - Vater kann keinen Unterhalt zahlen, es gibt (noch) Leistungen aus dem UVG- Höhe Unterhaltsvorschuss: 340,- Euro gesamt.
Wir haben ein gemeinsames Kind (5).
Ich habe meine Firma in den Sand gesetzt und gehe jetzt selber in die Inso...
Kann mein Liebster, obwohl nicht verheiratet und Leistungen aus dem UVG einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages stellen?
(dass er kann, ist klar - aber wie stehen hier die Chancen?)
Anders sähe es wahrscheinlich aus, wenn wir heiraten, denn dann hat er direkt schon zwei Unterhaltspflichtige (mich und unseren Sohn)...
UVG fällt dann weg- denn das Jugendamt geht davon aus, dass der neue Ehepartner für den Unterhalt aufkommt, wenn das andere Elternteil nicht zahlen kann...
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht??? Oder weiß was ???
Freue mich auf eure Antworten
sonnige Grüße
Josefine
"Womit habe ich das nur verdient?",
jammerte das Selbstmitleid.
"Halt die Klappe!",
befahl das Schicksal.
"Nimm endlich deinen Löffel, und iß!"
U.Z.Milan |
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