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Kontoeröffnung bei laufender Insolvenz??

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Smagolf
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.März 2005 16:13    Titel: Kontoeröffnung bei laufender Insolvenz?? Antworten mit Zitat

Hallo Zusamammen,
wende mich heute mit der Bitte um Hilfe an dieses Forum.
Meines Wissen, sind die Banken verpflichtet auch Kunden ein Konto zu eröffnen, auch wenn eine negative Schufa vorliegt, bzw. bei laufender Insolvenz.
Das dieses Konto nur auf Guthabenbasis zu führen ist, versteht sich von selbst.

Kann mir jemand Tips geben, wo ich rechtskräftige Urteile zu diesem Thema finden kann ?

Für alle Tips 1000-send Dank.

Gruss
Smagolf
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 12.März 2005 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt keine Pflicht für Banken Ihnen ein Konto zur Verfügung zu stellen.

Nachfolgendes gilt derzeit:

1. Sparkassen in NRW und Sachsen sind gem. Sparkassenverordnung dazu verpflichtet Ihnen ein Konto zur Verfügung zu stellen.

2. Es gibt die sogenannte ZKA-Empfehlung, in der sich alle Banken und Sparkassen verpflichtet haben für jeden Bürgen ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen. Leider halten sich nicht alle daran.

Da Sie sich im Insolvenzverfahren befinden, sollten Sie sich eine Freigabe vom Insolvenzverwalter holen und einfach mal die Banken "abklappern". Anfangen würde ich mich mit Sparkassen und Raiffeisenbank und auch die Commerzbank ist da empfehlenswert. Wenn Sie kein Konto bekommen hier einfach nochmal posten.

MfG

ThoFa
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Smagolf
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.März 2005 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es gibt keine Pflicht für Banken Ihnen ein Konto zur Verfügung zu stellen.

Nachfolgendes gilt derzeit:

1. Sparkassen in NRW und Sachsen sind gem. Sparkassenverordnung dazu verpflichtet Ihnen ein Konto zur Verfügung zu stellen.

2. Es gibt die sogenannte ZKA-Empfehlung, in der sich alle Banken und Sparkassen verpflichtet haben für jeden Bürgen ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen. Leider halten sich nicht alle daran.

Da Sie sich im Insolvenzverfahren befinden, sollten Sie sich eine Freigabe vom Insolvenzverwalter holen und einfach mal die Banken "abklappern".
Anfangen würde ich mich mit Sparkassen und Raiffeisenbank und auch die Commerzbank ist da empfehlenswert. Wenn Sie kein Konto bekommen hier einfach nochmal posten.

MfG

ThoFa


Hallo,
Danke f.d. schnelle Antwort.

Ja mach ich.

Gruss
Smagolf
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Feuerwald
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2005 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

Eine Pflicht für Banken, Kassen +Co. gibt es schon, in mehrfacher Hinsicht, nicht nur der juristischen. Nur schert es die Bank eben nicht die Bohne und dann muss entweder höflich etwas nachgeholfen werden oder man lässt sich auf den Spießrutenlauf ein.

Für Insolaner bietet u.a. die sog. "Ethik Bank" ein nettes aber nicht gerade günstiges Online-Konto.

Feuerwald
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