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Kontokorrent trotz INSO

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sweety28
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2006 21:18    Titel: Kontokorrent trotz INSO Antworten mit Zitat

hallo bin nue hier und habe eine wichtige frage.
mein inso verfahren ist seit 13.02.06 aufgehoben und ich befinde mich nun in der WHP.
da mein bisheriges girokonto bei meiner bank immer im soll war und ich kräftig überziehungszinsen bezahlen musste hat mir meine bank angeboten ein sollkonto einzurichten damit mein girokonto ausgeglichen werden kann.
somit ist mein girokonto ausgeglichen und kann auch nur noch im guthaben geführt werden. ich hatte noch nie probleme während des gesamten inso verfahrens mit meiner bank usw.
meine frage ist nun ob es ok ist das ich nun ein zweites konto bei meiner bank habe das mit einer monatlichen rate von meinem pfändungsfreien betrag ausgeglichen wird ?!?[/b]
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2006 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie sind ein freier Mensch und können tun und lassen was Sie wollen. Mich wundert es nur etwas, dass Sie es innerhalb der Insolvenz wieder zu neuen Schulden gebracht haben ?!

MfG

ThoFa
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sweety28
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 6:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und danke für die antwort.
es sind ka keine neuen schulden mein girokonto war ja immer schon im soll. nur die bank hat gesagt um weiterhin alles zahlungen zu begleichen wäre es besser ein sollkonto einzurichten da sonst keine buchungen mehr zu tätigen sind .
ob nun mein girokonto im soll oder das zweitkonto im soll ist ist ja im prinzip das selbe .
sonst habe ich keine neuen schulden gemacht und werde dies auch nicht tun , bin ja froh das ich soweit gekommen bin .
wollte halt nur wissen ob es ein problem darstellt während der wohlverhaltensperiode mit meiner bank so eine abmachung zu treffen .
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 7:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da muss ich nochmals nachfragen. Sie schreiben:

sweety28 hat folgendes geschrieben::

es sind ka keine neuen schulden mein girokonto war ja immer schon im soll. nur die bank hat gesagt um weiterhin alles zahlungen zu begleichen wäre es besser ein sollkonto einzurichten da sonst keine buchungen mehr zu tätigen sind .


Bedeutet dies, dass das von Ihnen erwähnte Soll auf dem Girokonto schon vor Insolvenz bestand ?

Wie gesagt, in der WVP können Sie ohne weiteres eine solche Abmachung mit der Bank treffen.

MfG

ThoFa
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sweety28
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 9:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ,

ja genau mein konto war schon immer im soll.
ok dann bin ich ja beruhigt !!! )
dachte schon mir wird evtl. die Restschuldbefr. dadurch verwehrt !

LG, rene
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snowball2006
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 9:52    Titel: Antworten mit Zitat

ich möchte da mal noch dümmer fragen:

duhast ein girokonto im soll, d.h. du hast schulden bei der bank - die bank lässt dich dein konto im soll führen und dafür gleichst du das konto immer wieder aus?

dann wäre das der bevorteilung eines gläubigers im inso und das kann sehr wohl probleme geben, denn jeder gläubiger wird vom insoverwalter bedient und nicht vom schuldner....
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sweety28
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

mein inso verwalter weiss aber das mein konto immer im soll geführt wurde ging ja auch nicht anders .
es geht ja immer nur der unpfänbare teila auf mein konto ....das ja nun im haben ist durch das ausgleichen meiner bank.
und von dem nichtpfänbaren teil also meinen lohneingang bucht die bank monatlich einen kleinen betrag auf das sollkonto .......ist ja im prinzip das selbe als wenn ich mein girokonto weiter im soll geführt hätte .
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sweety28
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

mein inso verwalter weiss aber das mein konto immer im soll geführt wurde ging ja auch nicht anders .
es geht ja immer nur der unpfänbare teila auf mein konto ....das ja nun im haben ist durch das ausgleichen meiner bank.
und von dem nichtpfänbaren teil also meinen lohneingang bucht die bank monatlich einen kleinen betrag auf das sollkonto .......ist ja im prinzip das selbe als wenn ich mein girokonto weiter im soll geführt hätte .
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sweety28
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

an Thofa.

melden sie sich bitte nochmal ob ich nun bedenken haben muss oder nicht ?!?! kann mann telefonisch in kontakt tretten ?? ich traue mich nicht meinen inso verwalter zu fragen da ich nicht so gut mit ihm klar komme ......

LG, sweety28
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

user snowball2006 hat mein Hinterfragen verstanden und die richtigen Schlüsse gezogen. Wenn das Konto zur Eröffnung der Insolvenz im Soll war und sie dessen ungeachtet die Bank bedienen, begehen Sie eine Gläubigerbegünstigung, die Ihnen die Restschuldbefreiung kosten kann.

MfG

ThoFa
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sweety28
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

aber es war ja bekannt . und ich habe ja nun trotzdem die restschuldbefreiung erhalten bzw. bin dafür zugelassen. dürfte ja kein problem jetzt sein oder ??
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
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BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie haben die Restschuldbefreiung angekündigt bekommen. Solange die Obliegenheiten erfüllen, werden Sie diese voraussichtlich auch erhalten. Und einer der Obliegenheiten ist:
Zitat:

§ 295 InsO
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

4.Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.


Dabei spielt es keine Rolle, ob dies der IV gewußt hat oder nicht. Entscheidend ist es, ob ein Gläubiger dahinter kommt und ob er dann den Antrag auf die Versagung der Restschuldbefreiung stellt.

MfG

ThoFa
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sweety28
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

aber wie soll man den dann aus dem soll kommen ?? eine andere möglichkeit gab es nicht . und wie sollen die anderen gläubiger darauf kommen ?? sind insgeamt 3 gläubiger.
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2006 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

öhm wozu haben Sie denn die Insolvenz gemacht ? Die Forderung der Bank (also das "Soll") war eine Forderung, die mit unter die Restschuldbefreiung gefallen wäre.
Aber gut solange Sie es den Gläubigern nicht sagen, ich werds nicht tun.

MfG

ThoFa
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paul01
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.Feb 2006 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

sweety28 hat folgendes geschrieben::
aber wie soll man den dann aus dem soll kommen ?? eine andere möglichkeit gab es nicht . und wie sollen die anderen gläubiger darauf kommen ?? sind insgeamt 3 gläubiger.

moin sweety,
die gläubiger erhalten ihre quote vom IV, die bank bedient sich außerhalb des insolvenzverfahrens bei ihnen direkt.
das hat die bank geschickt eingefädelt.
aber mit ihrem pfändungsfreien betrag können sie machen, was sie wollen, sogar in den gully werfen, und danach sieht das hier aus.
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sweety28
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.Feb 2006 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

hallo paul01,

wer redet denn hier von in den gulli werfen ?? ich habe mit meiner bank nur versucht von meinem sollkonto und den ständigen hohen zinsen runterzukommen. ich habe hier eine frage gestellt und verschiedene antworten dazu bekommen aber ich muss nicht hingestellt werden als würde ich mein geld in den gulli werfen !
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hadimarosa
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 211
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 24.Feb 2006 0:40    Titel: Kontokorrent trotz INSO Antworten mit Zitat

Hallo sweety28

Dann mal anders

Meiner meinung nach werfen Sie Ihr Geld in den Gulli, verbrennen währe auch eine Lösung

Warum

Sie haben die EV abgegeben und sind Konkurs.

D.H. Sie haben nichts,

den Freibertag darf Ihnen niemand Pfänden.

Also alle Zahlungen die sie dazu verwenden, um Ihr Konto aus dem Minus zu bewegen sind umsonst,

Aber das Sie ja den Banken gerne das Geld zahlen, warum haben Sie überhaupt Insolvenz angemeldet.

Dann hätten Sie ja auch gleich alles zahlen können.

Also mein Tipp

suchen Sie sich einen Neue Bank , machen Sie ein neuens Konto,
teilen Ihrer alten Bank mit, dass Sie auf Grund der Insolvenz nur den Pfändungsfreibetrag für eine Tilgung an den KK- Verwalter überweisen.

und keine weiteren Zahlungen durchführen können.

dann bleibt Ihnen das Gesamten Geld ( Freibertag ) zum leben, und Sie brauchen nicht noch extrag Zins und Tilgung für Ihr unnützes Konto zahlen.

Sie brauchen auch Ihr Konto nicht zu Kündigen, das gesagte schreiben haben Sie dann von selbst innerhalb von 2 Wochen auf dem Tisch.

Ich hoffen Ihnen hiermit die Augen geöffent zu haben.

Sie machen sich derzeit Strafbar. !

Grüße

Otto
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sweety28
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.Feb 2006 6:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo hadimarosa,

welches schreiben habe ich nach 2 wochen auf dem tisch ?? sie meinen wenn ich meiner bank sage das ich in IV bin und mir eine neue Bank suche dann kündigen sie mir automatisch ??
was ich nicht verstehe ist das mir mein IV gesagt hat das es som wie es jettzt ist kein problem darstellt .....weiss nun garnuicht mehr was stimmt und was nicht !?!? ich denke ich klann machen was ich will mit meinem nichtpfändbaren teil ??
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 24.Feb 2006 8:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sweety von wem sind Sie eigentlich vor Ihrer Insolvenz beraten worden ?

Also nochmal : Sie begehen derzeit (und in der Vergangenheit) eine Gläubigerbegünstigung, die Sie im schlechtesten Fall (wie oben ausgeführt) die RSB kosten kann.

Allerdings würde ich den Vorschlag von hadimarosa nicht annehmen. Dieser würde nämlich dazu führen, dass die Bank den Antrag auf die Versagung der RSB stellen wird.

Der Fehler ist nunmal gemacht, solange keiner dahinter kommt ist es gut. Also würde ich an Ihrer Stelle so vorgehen wie Sie es geplant hatten.

MfG

ThoFa
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sweety28
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.Feb 2006 9:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo thofa
#
danke dann werde ich es wohl so machen. oder mein freund nimmt das konto auf seinen namen und begleicht die raten monatlich das wäre ja ne idee oder ?
ich kann es immer schlecht schriftlich ausdrücken was ich erklären will kann man hier auch mal jemanden anrufen oder telef. erreichen gibt es sowas wie ne telef. beratung ??
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