| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Gromitt Newbie
Anmeldungsdatum: 16.02.2006 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 16.Feb 2006 19:03 Titel: Kontopfändung unter hartz IV brauche hilfe!!! |
|
|
Hallo ersteinmal,
ich bin neu hier und hoffe das ich hier einige antworten bekomme...
also mein problem ist das ich einige gläubiger habe mit denen ich eine ratenzahlung meiner offenen kosten vereinbart habe.
ein gläubiger stellt sich allerdings absolut sturr...
da ich hartz IV erhalte bin ich nicht in der lage grosse raten zu leisten und habe meinen gläubiger darauf aufmerksam gemacht und war zugleich bereit 5 euro monatlich zu zahlen um meine zahlungsbereitschaft zu symbolisieren.
nachdem ich eine absage dieser rate bekommen habe und ich wieder schriftlich um eine geringere rate gebeten habe als die (50 euro) die mir vorgeschlagen wurde, flatterte mir aufeinmal die kontopfändung ins haus.ein tag später dann die sperrung meiner ec karte und die auflösung aller dispokredite mit meiner sparkasse... ich bekomme nun kein geld mehr, weiss net ob meine miete überwiesen wurde oder der dafür zurechtgelegte betrag gepfändet wurde, etc.
meine frage ist nun, was kommt auf mich zu, mein dispo ist überzogen, bei einer auflösung meines dispos geschieht was mit dem überzogenem konto, darf mia jemand meine miete pfänden....fragen über fragen....kann mir bitte jemand helfen.....wie kann ich die pfändung aufheben, gibtz überhaupt mittel und wege oder wars des getz mit der teilnahme am modernen leben???!! |
|
| Nach oben |
|
|
harakiri Newbie
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 16.Feb 2006 20:27 Titel: Kontopfändung |
|
|
geh ganz schnell auf das für dich zuständige Amtsgericht und lass den laut Pfändungstabelle pfändungsfreien Betrag feststellen.
Dieser wird vom gericht dann der Sparkasse mitgeteilt, alles was unterhalb dieses Betrages liegt ist nicht pfändbar.
Die Tabelle findest Du unter anderem hier:
http://www.11millionen.de/tabelle2.html
Gruß
Klaus |
|
| Nach oben |
|
|
moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
|
Verfasst am: 19.Feb 2006 23:14 Titel: |
|
|
Hallo.
Sollten nur "HartzIV-Gelder" auf Deinem Konto eingehen, kannst Du sofort zu Deiner Bank gehen. Diese muss alle Sozialleistungen innerhalb von sieben Tagen an den Schuldner auszahlen. Somit stehst Du zumindest mit mittellos da.
Auch wenn Du bei Gericht eine Aufhebung der Kontopfändung erhalten wirst, so ist es wahrscheinlich, das Dir deine Bank das Konto kündigen wird. |
|
| Nach oben |
|
|
wolfgang412 Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2003 Beiträge: 11
|
Verfasst am: 31.März 2006 14:57 Titel: Re: Kontopfändung |
|
|
Hallo,
lass Dir nicht alles gefallen.
Hole Dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht und geh zum Anwalt.
Ansonsten kannst Du auch mit Prozesskostenhilfe gegen solche Praktiken vorgehen.
Es gibt für das Konto Pfändungsschutz.
Hartz IV liegt noch unter der Pfändungsfreigrenze, so das man Dir gar nichts pfänden kann.
Wenn Dir ein Schaden entstanden ist, mache den Gläubiger Schadensersatzpflichtig.
Gruß
Wolfgang |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |