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Kredit trotz Invsolvenz ???

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matze800
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.10.2003
Beiträge: 2
Wohnort: Ansbach

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2003 16:51    Titel: Kredit trotz Invsolvenz ??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin derzeit auf der Suche, der mir trotz privater Involvenz einen privaten Kredit einräumt.

Naja, die Banken oder meine Bank hat mir einen Kleinkredit abgelehnt, obwohl ich ein 3 Jahre altes Auto als Sicherheit hätte, das bezahlt ist.
Mein Verdienst oder das was noch übrig bleibt liegt bei ca. 1900 EUR.

Hätte ich fast vergessen, bin derzeit in der Wohlverhaltenphase und habe noch 3 Jahre abzusitzen.

Kann mir jemand seriöse tipps geben an wenn ich mich wenden kann?

Hat jemand schon mal ws gehört von "leasback" ???
z.B. unter http://www.autoleasing-2000.de

Es würde mich echt freuen von euch Feedback zu bekommen.

Gruss Matze
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krid4566
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Koeln

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2003 10:28    Titel: kredit bei insolvenz Antworten mit Zitat

hi,

von allen anbietern die auch nur 10 cent an vorkosten haben wollen mußt du die finger lassen. auch keine darlehensverträge per nachnahme. gebühren sollen die vom auszuzahlenden betrag abziehen. im forum findest du vermittler für kredite aus der schweiz. das funktioniert oft gut.

alternative: geh über eine billige ltd. das macht aber nur sinn wenn du ein unternehmertyp bist und auch selbständig tätig bist.

dirk
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havensgate
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.03.2004
Beiträge: 4
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 4.Dez 2004 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was muss ich mir unter "geh über eine billige ltd" vorstellen?
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 560
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 5.Dez 2004 2:02    Titel: Antworten mit Zitat

... gemeint ist, daß Du ne Ltd gründen sollst, die den Geschäftszweck "xy" hat.

Diese least dann das auto und überläßt es Dir.
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 560
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 5.Dez 2004 2:02    Titel: Antworten mit Zitat

... gemeint ist, daß Du ne Ltd gründen sollst, die den Geschäftszweck "xy" hat.

Diese least dann das auto und überläßt es Dir.
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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tom2903
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2004
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 11.Dez 2004 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

da ich jeden tag mit insolvenzen zutun habe, muss ich sagen,.....
.......in der wohlverhaltensphase sollte niemand neue schulden machen, geschweige denn einen kredit aufnehmen..........
das kann zufolge haben das die insolvenz scheitert und alles in seinem anfangzustand gesetzt wird.
wer mit 1900€ nicht auskommt der macht etwas falsch.

das mit der ltd ist so aber auch nicht richtig, denn wenn der treuhänder was dagegen hat wird das nicht, und auflagen gibt es auch.

ich finde es sehr unseriös, einem insolventen einen kredit anzudrehen....auch wenn er aus der schweiz kommt.

also .........kein kredit bei einer insolvenz....

ip mediaagentur ltd & co kg
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2004 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

tom2903 hat folgendes geschrieben::
moin,

da ich jeden tag mit insolvenzen zutun habe, muss ich sagen,.....
.......in der wohlverhaltensphase sollte niemand neue schulden machen, geschweige denn einen kredit aufnehmen..........
das kann zufolge haben das die insolvenz scheitert und alles in seinem anfangzustand gesetzt wird.
wer mit 1900€ nicht auskommt der macht etwas falsch.

das mit der ltd ist so aber auch nicht richtig, denn wenn der treuhänder was dagegen hat wird das nicht, und auflagen gibt es auch.

ich finde es sehr unseriös, einem insolventen einen kredit anzudrehen....auch wenn er aus der schweiz kommt.

also .........kein kredit bei einer insolvenz....

ip mediaagentur ltd & co kg


Hallo,

ohne Ihnen zu nahe treten hoffe ich, dass Sie nicht als Berater jeden Tag mit Insolvenzen zu tun haben .

1. Warum sollte ein in der WVP aufgenommener Kredit ein Scheitern der Insolvenz möglich machen ?

2. Der Treuhänder hat in der WVP rein gar nichts über den Insolventen zu bestimmen und kann ihm auch keine Ltd verbieten. Und Auflagen gibt es insolvenzrechtlich schon gar nicht. Der Schuldner hat lediglich seine Obliegenheiten gem. 295 InsO zu erfüllen, wie er das macht bleibt ihm überlassen.

MfG

ThoFa
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 560
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2004 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

werde mich in das Thema mal tiefer einlesen und weiter berichten.

Ich nehme im Moment mehr Spekulationen als fundiertes und wahrlich diskutables Wissen wahr.

Nachdenlich,
CashDesign
_________________
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 21.Dez 2004 1:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun dann etwas ausführlicher :

Die Obliegenheiten des Schuldners in der sogenannten Wohlverhaltensphase sind im einzelne folgende:

a) Er muss eine angemessene Beschäftigung ausführen bzw. sich um eine solche Bemühen und eine zumutbare Beschäftigung nicht ablehnen. Angemessen ist leider ein sehr schwammiger Begriff. Eine Rolle spielen hier u.a. Alter des Schuldners, Ausbildung, frühere Beschäftigungen, Arbeitsmarktlage. Die Bemühungen muss der Schuldner unter Umständen nachweisen, nämlich dann wenn ein oder mehre Gläubiger beantragen, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt werden soll, weil er sich eben nicht angemessen bemüht hat. Deswegen sollte ein Schuldner regelmäßig Bewebungen schreiben und die Absagen aufbewahren.

b) Jeder Wechsel des Wohnortes und des Jobs müssen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder gemeldet werden. Es dürfen keine Bezüge verheimlicht werden, dem Treuhänder muss auf Verlangen Auskunft über Vermögen und Bezüge gegeben werden.

c) Der Schuldner muss ein Erbe zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herausgegen werden.

d) Zahlungen dürfen nur an den Treuhänder geleistet werden und nicht an einen Insolvenzgläubiger. Insbesondere darf kein Gläubiger bevorzugt werden.

e) Ist der Schuldner selbständig , so muss er nur soviel an den Treuhänder zahlen, als wenn er angestellt tätig wäre. Verdient der Schuldner also 20.000 € im Monat und müsste er als Angestellter aber nur 2.500 € verdienen, wird der pfändbare Betrag lediglich aus den 2.500 € berechnet , der Rest verbleibt bei dem Schuldner!

Dies mal in Kurzform. Noch Fragen , dann her damit .

MfG

ThoFa
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tom2903
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2004
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2004 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nun dann etwas ausführlicher :

Die Obliegenheiten des Schuldners in der sogenannten Wohlverhaltensphase sind im einzelne folgende:

a) Er muss eine angemessene Beschäftigung ausführen bzw. sich um eine solche Bemühen und eine zumutbare Beschäftigung nicht ablehnen. Angemessen ist leider ein sehr schwammiger Begriff. Eine Rolle spielen hier u.a. Alter des Schuldners, Ausbildung, frühere Beschäftigungen, Arbeitsmarktlage. Die Bemühungen muss der Schuldner unter Umständen nachweisen, nämlich dann wenn ein oder mehre Gläubiger beantragen, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt werden soll, weil er sich eben nicht angemessen bemüht hat. Deswegen sollte ein Schuldner regelmäßig Bewebungen schreiben und die Absagen aufbewahren.

b) Jeder Wechsel des Wohnortes und des Jobs müssen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder gemeldet werden. Es dürfen keine Bezüge verheimlicht werden, dem Treuhänder muss auf Verlangen Auskunft über Vermögen und Bezüge gegeben werden.

c) Der Schuldner muss ein Erbe zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herausgegen werden.

d) Zahlungen dürfen nur an den Treuhänder geleistet werden und nicht an einen Insolvenzgläubiger. Insbesondere darf kein Gläubiger bevorzugt werden.

e) Ist der Schuldner selbständig , so muss er nur soviel an den Treuhänder zahlen, als wenn er angestellt tätig wäre. Verdient der Schuldner also 20.000 € im Monat und müsste er als Angestellter aber nur 2.500 € verdienen, wird der pfändbare Betrag lediglich aus den 2.500 € berechnet , der Rest verbleibt bei dem Schuldner!

Dies mal in Kurzform. Noch Fragen , dann her damit .

MfG

ThoFa



Hallo,

ohne Ihnen zu nahe treten hoffe ich, dass Sie nicht als Berater jeden Tag mit Insolvenzen zu tun haben .

1. Warum sollte ein in der WVP aufgenommener Kredit ein Scheitern der Insolvenz möglich machen ?

2. Der Treuhänder hat in der WVP rein gar nichts über den Insolventen zu bestimmen und kann ihm auch keine Ltd verbieten. Und Auflagen gibt es insolvenzrechtlich schon gar nicht. Der Schuldner hat lediglich seine Obliegenheiten gem. 295 InsO zu erfüllen, wie er das macht bleibt ihm überlassen.

MfG

ThoFa[/quote]


moin,

ich möchte ja nicht widersprechen, aber wie soll das gehn.
insolvenz machen, bischen warten und dann kann man ja wieder kredite aufnehmen, obwohl die anderen nicht bezahlt werden können????

da spielt kein treuhänder mit.

natürlich kann der treuhänder niemandem arbeit verwehren, auch die selbständigkeit gehört dazu, aber nicht wenn gleich wieder schulden gemacht werden die auch nicht bezahlt werden können.

wir erleben es ja. denn genauso kommt niemand aus der schuldenfalle raus. vielleicht sollte man doch lieber warten bis das geld angespart ist und dann kaufen.



mfg
ip mediaagentur ltd &co kg
thomas kulp
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2004 1:34    Titel: Antworten mit Zitat

tom2903 hat folgendes geschrieben::

moin,

ich möchte ja nicht widersprechen, aber wie soll das gehn.
insolvenz machen, bischen warten und dann kann man ja wieder kredite aufnehmen, obwohl die anderen nicht bezahlt werden können????

da spielt kein treuhänder mit.

natürlich kann der treuhänder niemandem arbeit verwehren, auch die selbständigkeit gehört dazu, aber nicht wenn gleich wieder schulden gemacht werden die auch nicht bezahlt werden können.

wir erleben es ja. denn genauso kommt niemand aus der schuldenfalle raus. vielleicht sollte man doch lieber warten bis das geld angespart ist und dann kaufen.



mfg
ip mediaagentur ltd &co kg
thomas kulp


Hallo,

es geht nicht darum, ob es SINNVOLL ist einen Kredit aufzunehmen!
Es geht auch nicht darum, ob es überhaupt eine Bank gibt, die einem Insolventen in der WVP einen Kredit gibt!

Es geht nur darum dass der Treuhänder in der WVP NICHTS ABER AUCH REIN GAR NICHTS DAGEGEN MACHEN, WENN SICH DER SCHULDNER EINEN NEUEN KREDIT AUFNIMMT.

MfG

ThoFa
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tom2903
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2004
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2004 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht nicht darum, ob es SINNVOLL ist einen Kredit aufzunehmen!
Es geht auch nicht darum, ob es überhaupt eine Bank gibt, die einem Insolventen in der WVP einen Kredit gibt!

Es geht nur darum dass der Treuhänder in der WVP NICHTS ABER AUCH REIN GAR NICHTS DAGEGEN MACHEN, WENN SICH DER SCHULDNER EINEN NEUEN KREDIT AUFNIMMT.

MfG

ThoFa


hallo,

einen neuen kredit aufnehmen heißt aber auch ein " einkommen " zu haben und dasa muss bein treuhänder angegeben werden. jede veränderung finanzieller art.
in der wvp darf man keine neuen schulden machen, auch keinen kredite.
ist nun mal so.
thomas kulp
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2004 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

tom2903 hat folgendes geschrieben::

hallo,
einen neuen kredit aufnehmen heißt aber auch ein " einkommen " zu haben und dasa muss bein treuhänder angegeben werden. jede veränderung finanzieller art.
in der wvp darf man keine neuen schulden machen, auch keinen kredite.
ist nun mal so.
thomas kulp


warum schreiben Sie einen solchen Blödsinn? Wenn Sie vom Thema keine Ahnung haben, sollten Sie sich einfach zurückhalten.
Aber gerne erwarte ich die Gesetzesfundstelle, mit der Sie Ihre falschen Aussagen belegen. Viel Spaß beim Suchen .

MfG

ThoFa
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Smagolf
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.Feb 2005 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nun dann etwas ausführlicher :

Die Obliegenheiten des Schuldners in der sogenannten Wohlverhaltensphase sind im einzelne folgende:

a) Er muss eine angemessene Beschäftigung ausführen bzw. sich um eine solche Bemühen und eine zumutbare Beschäftigung nicht ablehnen. Angemessen ist leider ein sehr schwammiger Begriff. Eine Rolle spielen hier u.a. Alter des Schuldners, Ausbildung, frühere Beschäftigungen, Arbeitsmarktlage. Die Bemühungen muss der Schuldner unter Umständen nachweisen, nämlich dann wenn ein oder mehre Gläubiger beantragen, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt werden soll, weil er sich eben nicht angemessen bemüht hat. Deswegen sollte ein Schuldner regelmäßig Bewebungen schreiben und die Absagen aufbewahren.

b) Jeder Wechsel des Wohnortes und des Jobs müssen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder gemeldet werden. Es dürfen keine Bezüge verheimlicht werden, dem Treuhänder muss auf Verlangen Auskunft über Vermögen und Bezüge gegeben werden.

c) Der Schuldner muss ein Erbe zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herausgegen werden.

d) Zahlungen dürfen nur an den Treuhänder geleistet werden und nicht an einen Insolvenzgläubiger. Insbesondere darf kein Gläubiger bevorzugt werden.

e) Ist der Schuldner selbständig , so muss er nur soviel an den Treuhänder zahlen, als wenn er angestellt tätig wäre. Verdient der Schuldner also 20.000 € im Monat und müsste er als Angestellter aber nur 2.500 € verdienen, wird der pfändbare Betrag lediglich aus den 2.500 € berechnet , der Rest verbleibt bei dem Schuldner!

Dies mal in Kurzform. Noch Fragen , dann her damit .

MfG

ThoFa


Hallo ThoFa,
könntest Du mich über PN kontaktieren; Danke

Gruss Smagolf
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2005 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nö kann hier auch keine PNs versenden. Kannst mir gern eine Mail senden: [E-Mail anzeigen]

MfG

ThoFa
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jafern
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.März 2005 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es geht nur darum dass der Treuhänder in der WVP NICHTS ABER AUCH REIN GAR NICHTS DAGEGEN MACHEN, WENN SICH DER SCHULDNER EINEN NEUEN KREDIT AUFNIMMT.

MfG

ThoFa


Schliesse mich dem an; allerdings ist mein Wissensstand der, dass wenn es bei der Rückzahlung des Kredites Probleme gibt (z. B. weil unvorhersehbare Ereignisse eintreten) und die Sache aktenkundig wird (z. B. Kreditkündigung), der Treuhänder schon noch ein Wörtchen mitreden wird...

Insofern würde ich das Risiko gar nicht erst eingehen wollen. Schon gar nicht, wenn man sich bereits in der WVP befindet, was übrigens den wenigsten Betroffenen gelingt.

jafern
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Der Internationale
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 30.März 2005 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

An alle!

Das ist ja haarsträubend, was hier zu lesen ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Und es erschrickt doch sehr, daß offenbar Schuldner, die in der WVP sind, oder auch Leute, die "jeden Tag mit Insolvenz zu tun haben", offenbar überhaupt nicht aufgeklärt sind über § 200 InsO "Aufhebung", § 292 "Rechtsstellung des Treuhänders", § 295 "Obliegenheiten des Schuldners" und § 296 "Verstoß gegen Obliegenheiten.

Um die Essenz dieses Threads und o.a. Paragraphen mal auf den Punkt zu bringen:

1. Kredit in WVP

Jeder Schuldner in der WVP kann, sofern er bei einer Bank einen bekommt , soviel Kredite aufnehmen wie er will. Das hat mit seiner Insolvenz (die ja bereits vorbei ist) und seiner WVP (in der er sich ja gerade befindet) und seiner RSB ABSOLUT NICHTS zu tun!

Und es ist ein wo auch immer herkommendes Ammenmärchen, daß man keine neuen Kredite aufnehmen dürfe!!

2. Treuhänder

Einen Treuhänder hat es absolut nichts zu interessieren, ob der WVP-Schuldner neue Kredite aufnimmt. Er muß einem solchen auch nicht zustimmen.

3. Versagen der RSB

Ein "neuer notleidender" Kredit hat mit der RSB-Versagung ABSOLUT NICHTS zu tun!

-----------------------------------------

Um eins deutlich zu machen!

Alle Angaben beziehen sich auf die bestehende Gesetzeslage! Ob es unter moralischen, pädagogischen oder was-auch-immer Aspekten anders gesehen werden könnte, will und möchte ich hier nicht diskutieren.

Die allgemeine Floskel "einem einmal gescheiterten Schuldner kann man keinen Kredit zugestehen, denn der hat doch bewiesen, daß er damit nicht umgehen kann" könnte man aber sicher die Floskel "niemand kann man eher einen Kredit geben, als einem einmal in Insolvenz Geratenen. Denn er weiß genau, was ein Kredit und dessen Scheitern für ihn und sein Leben bedeutet" gegenüberstellen.

So long!

Der Internationale

P.S.: Freu mich natürlich auf jede kontroverse Meinung, sofern diese nicht einfach nur behauptet wird, sondern durch Gesetzes- oder Urteilstexte belegt wird!
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matze800
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.10.2003
Beiträge: 2
Wohnort: Ansbach

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2007 19:06    Titel: Bestätigung Antworten mit Zitat

Hallo,

als betroffener dies zu lesen, hat mich sehr bedrückt!!!!

"Der Internationale" hat zwar in vollem Umfang Recht, aber ich als betroffener, oder andere User, tun sich einfach schwer in so einer unbekannten Situation.

Ja, ich kann locker reden. Meine Phase ist vorbei (Urteil 11/06) und ich bin wieder clean!

Es ist wirklich so. Die Bank kann dir eine Kredit geben, wenn es genehmigt wird. In meinem Fall, habe ich LV, Bausparer und das Sparbuch meiner Tochter hinterlegt. Nicht zu vergessen war ja noch das Auto da (Musste aber vom Vorstand der Raiba genehmigt werden).

Allerdings waren dann die Sicherheiten fast höher als die benötigte Summe und die Zinsen waren wie bei einem Dispo.

Den Dispo habe ich nach 3 Monaten aufgelöst und mein Auto verkauft. Hab meiner Frau ein kleines (wirklich klein) gekauft und ich fuhr mit Bus und Bahn.

Jetzt hat sich aber ein Problem eingestellt, mit dem ich derzeit noch nicht umgehen kann. Jetzt kommen wieder alle vorbei und wollen Geschäfte mit mir machen. Auch mein langjähriger Versicherungsvertreter. Der sagte zu mir, dass noch eine LV mit 3TEUR abgetreten bei einem Gläubiger liegt. Das ganze weiß ich seit 5 Monaten. Hab mich aber an das Thema nicht herangetraut. Mein VV meinte er würde die LV kündigen um das zu testen. Das möchte ich aber nicht, da diese irgendwann Anfang der 90er abgeschlossen wurde.

Kann hier jemand helfen?


Ja, und dann habe ich noch ein anderes Problem. Vielleicht passt es nicht zur Inso, aber bin gerade beim Schreiben.


Nachdem ich wieder sauber bin und die letzten Jahre sehr sparsam war, bin ich jetzt in der guten/klasse Situation über Geldanlagen nachzudenken.
Derzeit liegt ein 5stelliger Betrag auf einem Konto (Flex-Online) bei dem ich 4% bekomme.

Mein bekannter hat ein Online-Geschäft seit 2 Jahren und möchte nun auch gerne im stationären Bereich tätig werden. Wobei er Geld benötigt, dass ich Ihm geben könnte. Von der Geschäftsidee und vom Businessplan bin ich überzeugt.

Mir ist bewußt, dass dies hier im Forum als Risikokapital gewertet wird, aber ich kenn denjenigen sehr gut.

Im ersten Gespräch über ein Darlehen sind wir dann auf den Zinssatz gekommen.

Was kann man den als Kapitalgeber an Zins nehmen, ohne als Abzocker da zustehen?

DANKE GOMAPA[/code]
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